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| 17.07.2026 06:30 EQS-News: Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit mit XP Power (deutsch) Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit mit XP Power
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Comet Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Urteil des Berufungsgerichts im Rechtsstreit mit XP Power
17.07.2026 / 06:30 CET/CEST
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Das Berufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco (CA) hat ein
Urteil in der Rechtssache Comet Technologies USA, Inc. et al. v. XP Power,
LLC gefällt, in der XP Power gegen die Feststellung der Geschworenen
Berufung eingelegt hatte, dass das Unternehmen Geschäftsgeheimnisse von
Comet missbraucht habe, um seine nächste Generation von
Hochfrequenz-Leistungsprodukten zu entwickeln. Das Urteil bezieht sich auf
die Klage wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vor dem
US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien, in der die
Geschworenen im Jahr 2022 zugunsten von Comet entschieden hatten. Die
einstweilige Verfügung untersagte es XP Power, Produkte auf der Grundlage
der unrechtmässig entwendeten Geschäftsgeheimnisse von Comet zu entwickeln,
zu vermarkten oder zu verkaufen, und sprach Comet Schadenersatz zu.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts für ein neues Verfahren beruht auf
einer Frage zur Beweislast, die dem Geschworenengericht vom Bezirksgericht
vorgelegt wurde. Die Entscheidung zweifelt weder die Gültigkeit der Beweise
von Comet noch die Berechtigung ihrer Ansprüche an.
Comet zeigt sich zwar enttäuscht über den Ausgang der gerichtlichen
Entscheidung, stellt jedoch fest, dass das Gericht weder die Bedeutung oder
Gültigkeit der Geschäftsgeheimnisse von Comet noch die Schwere der
Veruntreuung durch XP Power in Frage gestellt hat. Comet ist zudem erfreut
darüber, dass das Gericht die Argumente von XP Power zurückgewiesen hat,
wonach bestimmte Beweismittel im Verfahren nicht zugelassen worden seien.
Es wird nicht erwartet, dass die Rückweisung wesentliche Auswirkungen auf
den Geschäftsbetrieb, die Finanzlage oder das Engagement von Comet gegenüber
Kunden und Partnern haben wird. Comet wird den Geschäftsbetrieb während des
laufenden Rechtsstreits wie gewohnt fortsetzen.
-ENDE-
Kontakt
Dr. Ulrich Steiner
VP Communications, Investor Relations &
Sustainability
T +41 31 744 99 95
[1]ulrich.steiner@comet.ch 1.
mailto:ulrich.steiner@comet.ch
Unternehmenskalender
31. Juli 2026 Halbjahresergebnis-
se 2026
20. Oktober 2026 Trading Update Q3
Comet
Comet ist ein weltweit führendes, innovatives Schweizer
Technologieunternehmen mit Fokus auf Plasma Control- und Röntgentechnologie.
Mit hochwertigen High-Tech-Komponenten und Systemen ermöglichen wir unseren
Kunden, ihre Produkte qualitativ zu verbessern und sie gleichzeitig
effizienter und umweltschonender zu produzieren. Die innovativen Lösungen
kommen zum Einsatz im Halbleiter- und Elektronikmarkt sowie in anderen
Industriezweigen wie der Automobil- und Luftfahrtindustrie. Comet hat ihren
Hauptsitz in Flamatt in der Schweiz und ist heute in allen Weltmärkten
vertreten. Wir beschäftigen weltweit über 1 800 Mitarbeitende, rund 700
davon in der Schweiz. Neben Produktionsstandorten in China, Deutschland,
Dänemark, Schweiz, Malaysia und den USA unterhalten wir verschiedene
Tochtergesellschaften in Kanada, China, Japan, Korea, Taiwan und den USA.
Die Aktien von Comet (COTN) werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt.
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Ende der Medienmitteilungen
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=3232ca3f-8198-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Comet Holding AG
Herrengasse 10
3175 Flamatt
Schweiz
Telefon: +41 31 744 90 00
E-Mail: info@comet.tech
Internet: www.comet.tech
ISIN: CH0360826991
Valorennummer: 36082699
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2367278
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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