| Produktinformation |
Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.
| 25.06.2026 16:56 ROUNDUP/Glyphosat-Streit: Bayer mit Erfolg vor Oberstem US-Gericht - Kurssprung WASHINGTON (dpa-AFX) - Der Bayer-Konzern hat in den milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA einen wichtigen Erfolg vor dem Obersten Gericht des Landes erzielt. Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden. Das Oberste Gericht berief sich darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Vielen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden. Grunsatzurteil nach Fall aus St. Louis Die Bayer-Aktie legte nach dem Urteil um zuletzt knapp 17 Prozent zu. Der Konzern begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme als "gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind". Bayer verneint ein Krebsrisiko von Roundup. Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer wählte den Fall dann später für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Konzern verweist auf Umweltbehörde Bayer argumentierte, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche "basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben". Folge des Monsanto-Kaufs Bayer-Chef Bill Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, verfolgt das Ziel, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen. Auch Sicht von Bayer dürfte das Urteil "dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden - soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen". Zugleich strebt der Konzern weiterhin die finale Genehmigung eines angekündigten großen Sammelvergleichs an./so/DP/stw Weitere Nachrichten |
| Name | Kurs | Währung | Datum | Zeit | Handelsplatz |
|---|---|---|---|---|---|
| BAYER AG | 47,000 | EUR | 25.06.26 | 17:39 | Xetra |
|
| Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen. |
|
25.06.2026 SOUTH AFRICAN PROPERTY OPP.PLC Geschäftsbericht CLEANTECH LITHIUM PLC Geschäftsbericht SIGNAUX GIROD Geschäftsbericht PINSTRIPES HOLDINGS INC Geschäftsbericht Übersicht |