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30.03.2023 10:36

EQS-News: vbw Pressemitteilung zum Hinweisgeberschutzgesetz: vbw empört über Verfahrenstrick der Bundesregierung: Bundesrat wird ausgehebelt (deutsch)

vbw Pressemitteilung zum Hinweisgeberschutzgesetz: vbw empört über Verfahrenstrick der Bundesregierung: Bundesrat wird ausgehebelt

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Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zum Hinweisgeberschutzgesetz: vbw empört über
Verfahrenstrick der Bundesregierung: Bundesrat wird ausgehebelt

30.03.2023 / 10:36 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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vbw empört über Verfahrenstrick der Bundesregierung: Bundesrat wird
ausgehebelt
Brossardt: "Übererfüllung europäischer Vorgaben bringt weiteren
Bürokratieschub"

(München, 30.03.2023). Vor der für den heutigen späten Nachmittag geplanten
zweiten Lesung zum Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag übt die vbw -
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. scharfe Kritik am Vorgehen der
Bundesregierung und am Inhalt des geplanten Gesetzes. "Die Ampel-Koalition
will nach der Ablehnung des Bundesrats eine weitere Zustimmung des
Bundesrats umgehen, indem sie das Gesetz in zwei Gesetze aufspaltet. Der
erste, für die private Wirtschaft relevante Entwurf, regelt die
Verbesserungen beim Schutz von Hinweisgebern einzig auf Bundesebene und löst
daher voraussichtlich keine Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. Der
zweite, zustimmungspflichtige Entwurf, befasst sich speziell mit den
Landesinstitutionen. Die Aufspaltung in zwei Gesetze ist nicht korrekt. Die
EU-Whistleblowing-Richtlinie gibt keine Differenzierung nach öffentlichem
Dienst und Privatwirtschaft vor. Es ist nicht akzeptabel, dass die
Bundesregierung auf diese Weise den Bundesrat aushebeln will. Es gibt keinen
Grund, Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst bei diesem Thema
unterschiedlich zu behandeln," sagte der Hauptgeschäftsführer der vbw,
Bertram Brossardt.

Die vbw moniert zudem, dass die Bundesregierung auch beim neuen Entwurf für
die Privatwirtschaft über die Vorgaben der EU hinausgeht: "Das Gesetz
schafft ein Wahlrecht, nach dem der Hinweisgeber entscheiden kann, ob er
einen verdächtigten Sachverhalt zuerst intern an eine betriebliche Stelle
meldet oder sich sofort an die Behörden wendet. Leider sieht das Gesetz
keine gesetzlichen Anreize für eine vorrangige interne Meldung vor. Vielmehr
werden die Arbeitgeber verpflichtet, ihrerseits Anreize für Beschäftigte zu
schaffen, zuerst die internen Meldeverfahren zu nutzen. Damit wird die
Zuständigkeit, sinnvolle Verfahren zu etablieren, auf die Unternehmen
abgewälzt und der bürokratische Aufwand für sie entsprechend vergrößert.
Dieses Vorgehen schafft auch keine Rechtssicherheit", sagte Brossardt.
Außerdem kritisiert er die Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen.
"Diese können den Betriebsfrieden gefährden. Auch die Ausweitung des
Anwendungsbereichs auf eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Vorschriften ist
unnötig, denn bereits heute existieren im deutschen Arbeitsrecht umfassende
Regelungen zum Umgang mit Hinweisgebern", so Brossardt.

Insgesamt bemängelt die vbw, dass mit dem Gesetz erneut belastende
bürokratische Regelungen auf die Unternehmen zukommen. Brossardt: "Dies
steht im Widerspruch zur Ankündigung der Bundesregierung, ein
Belastungsmoratorium für Unternehmen zu erlassen. Weitere bürokratische
Pflichten für Arbeitgeber sind in der derzeitigen angespannten Lage
kontraproduktiv und gefährden den Standort."

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373,
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft
                   e. V.
                   Max-Joseph-Straße 5
                   München 80333
                   Deutschland
   Internet:       https://www.ibw-bayern.de/
   EQS News ID:    1597009



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