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| 24.06.2026 21:12 Trump kassiert Niederlage vor Gericht zu Wählerregistrierung BOSTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump hat bei seinem Versuch, den Einfluss des Bundes auf Wahlvorschriften in den USA auszuweiten, eine weitere Niederlage vor Gericht kassiert. Eine Bundesrichterin in Boston schob einen Riegel zu bestimmten Punkten in einer Anordnung Trumps vor, mit der die Regeln zur Wählerregistrierung für Bundeswahlen verschärft worden wäre. Demnach hätte man einen Nachweis seiner Staatsbürgerschaft vorlegen müssen, um an ein Formular zur Wählerregistrierung zu gelangen. Demokratisch regierte Bundesstaaten hatten geklagt Zahlreiche demokratisch regierte Bundesstaaten hatten gegen die Anordnung aus dem Frühjahr 2025 geklagt, weil sie den Eingriff durch die Regierung als verfassungswidrig ansehen. Die Richterin in Boston hatte bereits per einstweiliger Verfügung die Regel in der Anordnung blockiert, mit der neuen Entscheidung ist das Verbot dauerhaft. Das Gericht argumentiert, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten einem Präsidenten keine besonderen Befugnisse in Bezug auf Wahlen zugestehe. Die Trump-Regierung versucht seit längerem, die Wahlregeln auch mit Blick auf die wichtigen Zwischenwahlen im November zu verschärfen, was immer wieder Gerichte beschäftigt. Trumps Behauptung: Es soll in der Vergangenheit Missbrauch bei Wahlen zulasten der Republikaner durch illegale Stimmabgabe gegeben haben. Statistiken zufolge ist dies allerdings ein verschwindend geringes Problem, das praktisch nicht ins Gewicht fällt. Nachgewiesene Fälle von Wahlbetrug gibt es kaum. Kritiker Trumps sagen, dass die Regierung versuche, die Wahlregeln so auszugestalten, dass die Republikaner bessere Karten hätten, ihre hauchdünne Mehrheit in den Parlamentskammern Repräsentantenhaus und Senat zu verteidigen. Trump versucht es auch über den Kongress Aktuell will Trump - auch mit Blick darauf, dass er über den Weg von Anordnungen (Executive Orders) weniger erfolgreich ist - ein Gesetz durch den Kongress peitschen, das Wahlregeln verschärft. Doch seit längerem steckt das Gesetzgebungsverfahren im Parlament fest./rin/DP/stw Weitere Nachrichten |
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