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14.04.2026 15:48

ROUNDUP: Ist eine Gesamtprüfung der Öffentlich-Rechtlichem machbar?

MANNHEIM (dpa-AFX) - Was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) überhaupt leisten und vor allem was muss er leisten - vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ging es mit Blick auf die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit ans Eingemachte.

Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel daran erkennen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen, sagte er - auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts.

Kritik an vorangegangenem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Genau das nämlich hatte ein aufsehenerregendes Urteil der Leipziger Richter nahegelegt und 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.

Ob Gutachter dies bewerten könnten, wie es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten hatte, bezweifelte der VGH sehr deutlich. "So kann man es auf keinen Fall machen", sagte der Vorsitzende. Solche Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen in die Hand genommen werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.

Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen.

VGH: Themen- und mengenmäßig bedient der ÖRR viele Bedürfnisse

Ebenso wenig Zweifel ließ der VGH aber auch daran, dass in gegenständlicher Hinsicht - also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formaten, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Formate zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis werde das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Indirekt legte der VGH den Klägern bereits nahe, sich nach der Entscheidung bei Bedarf erneut an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Die Klägerseite blieb bei ihrer Ansicht.

Kläger: Nur Einheitsbrei und Lügen

Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.

Ein weiterer Kläger prangerte die Verletzung christlicher Grundwerte an, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde.

Der Anwalt der drei Privatpersonen monierte zudem neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.

Nur manche Themenbereiche überprüfen?

In inhaltlicher Hinsicht störe die Kritiker des ÖRR eben gerade nicht das Programmgesamtangebot, sondern vor allem Politikformate, so der VGH. "Die Menschen ärgern sich darüber", sagte der Vorsitzende. Denkbar sei daher, Überprüfungen bei Beanstandungen seitens der Beitragszahler auf bestimmte Hauptthemen zu verengen, über die sich so mancher Beitragszahler besonders aufrege. In der Vergangenheit sei dies etwa die Berichterstattung über die Coronapandemie, den Ukraine- oder Gaza-Krieg oder über den US-Präsidenten Donald Trump gewesen.

Bis diesen Mittwoch werden sieben Klagen verhandelt, eine achte Klage zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktuellem Stand habe ein neunter Kläger seine Klage zurückgezogen, wie eine VGH-Sprecherin sagte.

Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern - und hat auch schon zu Reformen geführt.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.

Gericht nicht als Arena für Streit um Meinungsvielfalt geeignet

"Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft", hatte der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, vorab gesagt. Auch er glaube aber, dass der Rechtsstreit nicht die richtige Arena sei. Der Gesetzgeber habe die Öffentlich-Rechtlichen schon zu Leistungsberichten verpflichtet und auch ein Medienrat sei mittlerweile gegründet worden./avg/DP/jha



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