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| 11.03.2026 16:50 EQS-News: ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?! (deutsch) ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!
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EQS-News: ParTec AG / Schlagwort(e): Patent
ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes
Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!
11.03.2026 / 16:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes
Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!
Gericht: Patent ist vollständig valide. Unsere Meinung: Neue NVIDIA-Produkte
Blackwell und Vera Rubin sind massiv weiterentwickelt und genügen der
Interpretation des Patentes durch das UPC
München, 11. März 2026 - Das europäische Unified Patent Court (UPC), Lokale
Kammer München, hat heute in der Rechtssache ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 /
WKN: A3E5A3) und BF exaQC AG gegen NVIDIA Corporation und NVIDIA GmbH die
Patentverletzungsklage betreffend das europäische Patent EP 3 743 812 B1 in
erster Instanz abgewiesen. ParTec und BF exaQC werden dagegen Berufung
einlegen. Zugleich hat das UPC an der Gültigkeit von EP 3 743 812 B1 keinen
Zweifel gelassen: Das Patent schützt die grundlegende Technologie für
effektive KI-Supercomputer. ParTec sieht dadurch sein Patent gestärkt und
ein klares Signal an die KI-Industrie.
Einordnung des Urteils
Das Urteil der lokalen Kammer des UPC in München bestätigt die Nutzung der
patentierten Architektur durch NVIDIA. Ein zentrales Merkmal des
Patentanspruchs 1 ist die Gewinnung qualifizierter Informationen aus dem
iterativen Rechenverhalten des Computers, um dessen Auslastung effizienter
gestalten zu können. Dieses Merkmal sieht das Gericht als nicht erfüllt an,
denn die von NVIDIA verwendete Information genügt nicht den
Qualitätsanforderungen des Patentes (aus ParTec's Sicht: noch nicht, s.u.).
Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung vom 13. Februar 2026
sämtliche Angriffs- und Verteidigungspunkte von NVIDIA (über 30 verschiedene
Angriffe) vollständig zugunsten der Kläger entschieden. Einzig die Frage, ob
die von NVIDIAs run:ai-Plattform verarbeiteten Informationen als Information
für weitere Iterationen im Sinne von Anspruch 1 des Patentes qualifizieren,
führte zur Klageabweisung.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Hochwertige Mikroprozessoren für
die anspruchsvolle Rechenarbeit moderner KI-Systeme werden derzeit weltweit
ausschließlich von amerikanischen Unternehmen bereitgestellt - z. B. NVIDIA,
AMD und Intel. Die Entwicklung dieser hochkomplexen Chips ist allerdings nur
die eine Seite. Eine effiziente Auslastung dieser Prozessoren ist aber die
entscheidende Hürde, denn auch die ausgefeilteste Hardware nutzt wenig, wenn
die komplexen KI-Rechenaufgaben nicht effizient auf die teuren Super-Chips
verteilt werden können.
Genau hier greifen die Klagepatente ein, die auf der jahrzehntelangen
intensiven Forschung und Entwicklung von ParTec zusammen mit dem
Forschungszentrum Jülich beruhen. Diese Entwicklung - die tief in die
Architektur der Mikroprozessoren hineinführt - erfordert, dass während der
Berechnungsiteration spezielle, ausgeklügelte Informationen gewonnen und für
die Neuverteilung der Rechenaufgaben verwendet werden. Auf diese Weise lässt
sich das Rechenpotential der Super-Chips signifikant steigern und die
Supercomputer arbeiten deutlich effizienter.
ParTec besuchte bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien, um die Konzepte
persönlich vorzustellen und eine Partnerschaft vorzuschlagen. Damals stieß
man dort, KI noch nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.
Zur Validität des Patents: Inhaltlich bestätigt
NVIDIA hatte die Nichtigkeit des Patents EP 3 743 812 bedingt geltend
gemacht - für den Fall einer für NVIDIA ungünstigen Entscheidung zur
Verletzungsfrage. Da das Gericht die Verletzung verneint hat, war daher über
die - im Laufe des Verfahrens von NVIDIA äußerst intensiv geführte
Widerklage auf Nichtigerklärung nicht mehr zu befinden.
So hat denn auch das Gericht in der mündlichen Verhandlung die inhaltlichen
Angriffe von NVIDIA auf die Gültigkeit des Patents vollständig als
chancenlos zurückgewiesen. Der Vorstizende Richter hatte deutlich gemacht,
dass keiner der mit aller Intensität vorgebrachten Nichtigkeitsgründe - auch
nicht die nachgereichten technischen Dokumente - die Gültigkeit des Patents
in Frage stellen würde. Die Validität von EP 3 743 812 steht damit außer
Frage; lediglich die formale gerichtliche Feststellung wurde durch die
Bedingungskonstruktion der Widerklage verhindert.
Diese inhaltliche Bestätigung des Patentes ist ein wichtiges Signal an die
weltweite KI-Industrie.
Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG dazu: "Um die Auslastung
teurer Prozessoren von wenigen 20 Prozent in Bereiche von 60 Prozent und
mehr zu treiben, ist es zwingend erforderlich, qualifiziertere Informationen
zu verwenden als noch in den Produkten A 100 H100. Dies findet bereits in
den modernen Produkten von NVIDIA statt - in GH200 Grace Hopper und vor
allem in Blackwell und Vera Rubin. Da NVIDIA - wie auch andere Unternehmen -
geheim hält, wie genau es seine Prozessoren betreibt, war es uns bisher
nicht möglich, den für ein Gerichtsverfahren notwendigen Nachweis zu führen.
Das hat sich jetzt geändert: NVIDIA hat im Rahmen der Vermarktung dieser
hochmodernen Produkte genügend Informationen veröffentlicht, die es uns
jetzt erlauben, die Patentverletzung nachzuweisen. Das Berufungsverfahren
wird sich daher auf diese Produkte konzentrieren. Legt man das Urteil in
allen seinen Details zugrunde, geht es um eine Verurteilung von NVIDIA wegen
Verletzung des Patents durch seine neuesten Produkte"
Auch in anderen KI-Schlüsselländern, so wie USA, China, Japan, und Indien,
gibt es entsprechende Patente für diese Erfindungen.
Berufung: Gründe für Zuversicht im Berufungsverfahren
Während das erstinstanzliche Verfahren die A100- und H100-basierten
DGX-Systeme betraf, hat NVIDIA mit dem GH200 Grace Hopper Superchip und der
Vera Rubin Architektur neue Produktgenerationen eingeführt, die das
Iterations-, und Informationsmerkmal des Patents unbestreitbar erfüllen.
Aus dem Hause NVIDIA kommen in jüngster Zeit umfangreiche Nachrichten und
Informationen über die neueste Entwicklung "Vera Rubin", diese wird als die
fortschrittlichste Prozessor Generation schlechthin bezeichnet. Aus den
umfangreichen technischen Informationen beantwortet sich für ParTec die
letzte offene Frage: Vera Rubin setzt genau jene qualifizierten
Informationen ein, die das Gericht bei den Vorgängermodellen A100 und H100
zur Bestätigung der Patentverletzung als strittigen Punkt von über 30
Angriffen von NVIDIA in dem Gerichtsverfahren, noch vermisst hatte. NVIDIA
entwickelt sich damit in die technische Richtung, die das Patent EP 3 743
812 mit seiner Erfindung vorgezeichnet hat - eine Bestätigung, die für das
Berufungsverfahren von erheblicher Bedeutung ist. ParTec ist froh und stolz,
diesen technischen Fortschritt bereitgestellt zu haben - und das umso mehr,
als ParTec bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien besucht und die
Konzepte persönlich vorgeschlagen hatte. Damals stieß man dort, KI noch
nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.
Das Patent: Unverzichtbar für effiziente KI-Infrastruktur
Während sich amerikanische Unternehmen über die letzten Jahrzehnte intensiv
um die Architektur der Mikroprozessoren bemüht haben und hier eine weltweite
Quasi-Monopolstellung eingenommen haben, war ParTec zusammen mit dem
Forschungszentrum Jülich seit nunmehr 20 Jahren damit befasst, sowohl in
seinen Produkten als auch in seiner Software ParaStation dafür zu sorgen,
dass der zweite Teil massiver Rechenleistung realisiert wird: die effiziente
Verteilung der zu berechnenden Aufgaben auf die Mikroprozessoren. Industrie
und Wissenschaft belegen durch zahlreiche Publikationen, dass genau diese
Aufgabenverteilung eine Schlüsselrolle einnimmt.
EP 3 743 812 schützt das Grundprinzip, ohne das moderne KI-Supercomputer
strukturell ineffizient bleiben: die laufzeitbasierte,
informationsgetriebene Neuverteilung von Rechenaufgaben zwischen heterogenen
Prozessoren. Empirische Studien zeigen, dass Prozessor-Auslastungen in
KI-Supercomputern ohne dieses Prinzip deutlich unter 50 Prozent liegen
können.
Weiteres Patentverletzungsverfahren: EP 3 614 263
Unabhängig vom heutigen Urteil läuft vor dem UPC ein zweites
Verletzungsverfahren betreffend das Patent EP 3 614 263. Eine Entscheidung
wird gegen Ende 2026 erwartet. Auch in diesem Verfahren sind die Kläger
zuversichtlich.
Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG: "ParTec hat als
Architekt von JUPITER und zahlreichen weiteren europäischen Supercomputern
bewiesen, dass Europa in der Lage ist, die führenden
KI-Recheninfrastrukturen der Welt zu entwickeln - und die Patente, die diese
Infrastrukturen ermöglichen, werden wir konsequent verteidigen."
Über ParTec AG
ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 / WKN: A3E5A3) mit Hauptsitz in München
entwickelt seit über 26 Jahren führend Architekturen für modulare, souveräne
Infrastrukturen für High Performance Computing (HPC), Künstliche Intelligenz
(KI) und Quantum Computing (QC). Auf Basis seiner einzigartigen patentierten
dynamischen Modularen Systemarchitektur (dMSA) und der ParaStation Modulo
Software Suite entwirft und realisiert das Unternehmen Supercomputer sowie
hochskalierbare Rechenzentrumsinfrastrukturen und berät Regierungen,
Forschungsinstitutionen und Industrieunternehmen. Zahlreiche europäische
Systeme mit hohen Positionen in den weltweiten Listen der leistungsfähigsten
(TOP500) und energieeffizientesten (Green500) Superrechner basieren auf
ParTecs Technologien. ParTec ist tief im europäischen Forschungs- und
Innovationsökosystem verankert und hat in den vergangenen 15 Jahren an mehr
als 18 nationalen und europäischen Forschungsprojekten mit insgesamt über
100 Partnern mitgewirkt. Zuletzt realisierte ParTec gemeinsam mit Eviden den
Supercomputer JUPITER am Forschungszentrum Jülich - Europas ersten
Exascale-Supercomputer, der schnellste Supercomputer Deutschlands sowie
Europas und der viertschnellste Rechner der Welt (TOP500, Juni 2025 und
November 2025). JUPITER ist dabei gleichzeitig auch das energieeffizienteste
Exascale-System weltweit. JUPITER wurde am 5. September 2025 in Anwesenheit
von Bundeskanzler Friedrich Merz feierlich in Betrieb genommen.
Weitere Informationen unter: http://www.par-tec.com
Über BF exaQC AG
BF exaQC AG ist die auf Patentverwertung spezialisierte Gesellschaft der
ParTec-Gruppe. Sie hält und verwertet Patente im Bereich heterogenes
Hochleistungsrechnen und vertritt die Patentrechte der ParTec-Gruppe in
Lizenzierungs- und Patentverletzungsverfahren weltweit.
Über das Unified Patent Court (UPC)
Das Unified Patent Court (UPC) ist seit 2023 das zuständige Gericht für
einheitliche Europäische Patente in den teilnehmenden derzeit 16
EU-Mitgliedstaaten. Das Gericht untersteht keiner nationalen Regierung und
nicht der EU-Kommission; es ist ein autarkes europäisches Gericht, das seine
Entscheidungen in voller Unabhängigkeit trifft. Das UPC ermöglicht
pan-europäische Patentverletzungsverfahren mit unmittelbarer Wirkung in
allen teilnehmenden Staaten.
Pressekontakt
ParTec AG | Investor & Public Relations | presse@par-tec.com |
www.par-tec.com
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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ParTec AG
Possartstr. 20
81679 München
Deutschland
E-Mail: investor-relations@par-tec.com
Internet: www.par-tec.com
ISIN: DE000A3E5A34
WKN: A3E5A3
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
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