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11.12.2025 20:30

ROUNDUP 2/EU-Einigung: Russisches Geld soll dauerhaft festgesetzt sein

(neu: Fristen, Reaktion aus Ungarn und von Ursula von der Leyen)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland und andere EU-Staaten haben sich darauf verständigt, per Mehrheitsentscheidung eine rechtliche Grundlage zur Nutzung von russischem Staatsvermögen für die Ukraine zu schaffen. Demnach soll in einem ersten Schritt beschlossen werden, eine Rückübertragung von in der EU festgesetzten Mitteln nach Russland unbefristet zu verbieten, wie die dänische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Konkret geht es dabei vor allem darum, zu verhindern, dass ein Land wie Ungarn mit einem Veto gegen EU-Sanktionsbeschlüsse die Freigabe der eingefrorenen Mittel veranlassen kann. Derzeit sind die russischen Zentralbankgelder über EU-Sanktionsbeschlüsse eingefroren, die alle sechs Monate einstimmig verlängert werden müssen.

Diese Regelung gilt als Hindernis für den Plan, die Mittel für langfristige Kredite an die Ukraine zu nutzen und nur dann eine Rückzahlung an Russland zu ermöglichen, wenn das Land nach einem Ende seines Angriffskriegs gegen die Ukraine Reparationszahlungen leistet.

Um das russische Geld unbefristet festzusetzen, berufen sich Deutschland und die anderen EU-Staaten nun auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In ihm ist festgelegt, dass bei gravierenden Wirtschaftsschwierigkeiten mit sogenannter qualifizierter Mehrheit angemessene Maßnahmen beschlossen werden können.

EU-Staaten berufen sich auf Schwierigkeiten durch Krieg

Dazu heißt es jetzt unter anderem, Russlands Krieg gegen die Ukraine sorge weiter für schwere wirtschaftliche Herausforderungen. Die Übertragung von Mitteln nach Russland müsse mit höchster Dringlichkeit verhindert werden, um Schaden für die Wirtschaft der Union zu begrenzen. Die Verordnung soll formell in einem schriftlichen Verfahren angenommen werden, das an diesem Freitag um 17.00 Uhr endet.

Spätestens beim EU-Gipfel in der kommenden Woche hoffen Bundeskanzler Friedrich Merz und andere Befürworter des Plans, auch den belgischen Regierungschef Bart De Wever zu einer Zustimmung zur Nutzung der russischen Gelder bewegen zu können. Ohne Belgien gilt die Umsetzung als äußerst schwierig, weil der mit Abstand größte Teil der russischen Mittel, die für die Ukraine genutzt werden sollen, von dem belgischen Unternehmen Euroclear verwaltet wird. Dabei geht es um etwa 185 der insgesamt 210 Milliarden Euro in der EU.

Belgische Regierung blockiert

Die belgische Regierung blockiert den Plan bislang mit Verweis auf rechtliche und finanzielle Risiken. So sieht sie unter anderem die Gefahr, dass Russland Vergeltung gegen europäische Privatpersonen und Unternehmen übt und etwa Enteignungen in Russland vornimmt.

Als Voraussetzungen dafür, dass Belgien ungeachtet der Gefahren doch mitmacht, hatte De Wever zuletzt drei Bedingungen genannt. Demnach muss garantiert sein, dass eine Vergemeinschaftung aller möglichen Risiken erfolgt und ab dem ersten Moment der Umsetzung des Plans ausreichend finanzielle Garantien bestehen, um potenziellen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Zudem forderte er einen umfassenden Liquiditäts- und Risikoschutz für alle durch den Plan betroffene Bürger oder Unternehmen und eine Beteiligung aller anderen EU-Länder, in denen ebenfalls noch Vermögenswerte der russischen Zentralbank eingefrorenen wurden. Dazu zählen neben Deutschland nach Angaben der EU-Kommission Frankreich, Schweden und Zypern.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte am Abend bei einer Veranstaltung des Politiknachrichten-Portals "Politico" in Brüssel: "Die nächsten Tage werden zeigen, ob wir zu einer endgültigen Einigung gelangen." Man verstehe die Bedenken Belgiens und arbeite intensiv an einer Lösung.

Ungarn erwägt Gang zum EuGH

Kategorisch abgelehnt wird das Vorgehen insbesondere von Ungarn. Die Regierung teilte zu der Entscheidung vom Donnerstag mit, sie sei "zutiefst besorgt über die jüngste Tendenz, einstimmige Entscheidungsverfahren im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu umgehen". Aus ungarischer Sicht sei Artikel 122 keine korrekte Rechtsgrundlage für die geplanten Maßnahmen und man behalte sich das Recht vor, eine Überprüfung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten./aha/DP/jha



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