Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
13.11.2025 11:22

ROUNDUP/Nach Wirecard-Pleite: Aktionäre müssen sich hinten anstellen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach der Pleite von Wirecard hofften zehntausende Aktionäre zumindest auf etwas Geld aus der Insolvenzmasse des Skandal-Konzerns. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird daraus absehbar nichts. Der neunte Zivilsenat entschied in Karlsruhe, dass geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren keine einfachen Gläubiger sind - und ihre Ansprüche auf Schadenersatz daher hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten.

In dem konkreten Fall hatte die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz gefordert. Sie warf dem Konzern vor, über Jahre ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. Hätten Anleger die Wahrheit gewusst, hätten sie keine Aktien gekauft, argumentierte die Investmentfirma. Sie hätten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens.

Union Investment hatte daher Ansprüche in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch Insolvenzverwalter Michael Jaffé wollte die Forderungen nicht annehmen. Er hielt die Forderungen anderer Gläubiger für vorrangig. Denn: Wirecard schuldet etwa kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld. Hätten die Ansprüche der Aktionäre denselben Rang, bekämen die übrigen Gläubiger sehr viel weniger.

Welche Forderungen haben Vorrang?

Nachdem sie am Landgericht München zunächst abgewiesen wurde, hatte die Klage von Union Investment auf Feststellung ihrer Forderungen zuletzt Erfolg. Das Oberlandesgericht München entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können.

Diese Entscheidung hob der BGH nun auf und stellte das vorherige Urteil des Landgerichts wieder her. Die Klage von Union Investment ist damit abgewiesen, ihre Ansprüche müssen nicht in die Insolvenztabelle. Zwar könnten Aktionäre, die durch bewusst falsche Angaben zum Kauf von Aktien veranlasst wurden, grundsätzlich von der Gesellschaft Erstattung verlangen, erklärte der BGH.

Die Schadenersatzansprüche seien aber eng mit der Stellung der Geschädigten als Aktionäre verknüpft und daher nach der Insolvenzordnung erst nach den Forderungen einfacher Gläubiger zu berücksichtigen. Ob die Aktionäre als nachrangige Insolvenzgläubiger oder sogar erst nach einer Schlussverteilung aus einem möglicherweise bleibenden Überschuss zu bedienen sind, ließ der BGH offen. Die Wirecard-Aktionäre gingen in beiden Fällen vermutlich leer aus.

Aktionäre als Eigenkapitalgeber

Denn: Laut BGH haben etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also auch ohne Beteiligung der Aktionäre nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen - geschweige denn, dass danach Geld übrig bliebe.

Mit seiner Entscheidung habe der BGH klargestellt, dass Aktionäre auch mit ihren Schadensersatzforderungen den Eigenkapitalgebern gleichgestellt werden - die in einem Insolvenzverfahren in der Regel leer ausgehen - sagt Rechtsanwalt Michael Rozijn von der Kanzlei Schultze & Braun. Das Urteil stärke damit die Position der Gläubiger einer Gesellschaft im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern als Eigenkapitalgeber.

Wäre die Entscheidung des BGH anders ausgefallen, wären Insolvenzverfahren wohl komplizierter und aufwendiger geworden, ergänzt Insolvenzverwalterin Elske Fehl-Weileder von derselben Kanzlei. Außerdem hätte die Beteiligung der Aktionäre an der Insolvenzmasse eine geringere Quote für die übrigen Insolvenzgläubiger bedeutet. Die können nach dem BGH-Urteil nun aufatmen./jml/DP/jha



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   2 3 4 5 6   Berechnete Anzahl Nachrichten: 120     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
06.12.2025 21:00 EQS-News: 4YFN26 Awards: Lernen Sie die 20 besten Start-ups ...
06.12.2025 20:29 FC Bayern deklassiert VfB - Augsburg siegt nach Wagner-Aus
06.12.2025 20:15 EQS-News: CGTN: Was die Zusammenarbeit zwischen China und Fr...
06.12.2025 19:33 DHB-Team nach Sieg über Spanien bereit fürs Viertelfinale
06.12.2025 19:32 Amerikanischer Crashkurs: Nagelsmann plant seine WM
06.12.2025 19:06 DFB-Elf startet in Houston in WM 2026
06.12.2025 18:10 EQS-News: Die Yidan Prize Foundation verbindet globale Erken...
06.12.2025 18:08
06.12.2025 17:56 Biathlet Nawrath wird Sprint-Zwölfter - Botn siegt erneut
06.12.2025 17:00 Magische Runde: Verstappen schockt das McLaren-Duo
06.12.2025 16:38 Skispringer Raimund Weltcup-Zweiter in Wisla
06.12.2025 13:07 DOSB beschließt weiteren Olympia-Fahrplan
06.12.2025 12:30 EQS-News: Das Königreich Saudi-Arabien führt im Vorfeld de...
06.12.2025 06:55 IRW-News: The FUTR Corporation: G. Scott Paterson erwirbt zu...
06.12.2025 06:12 Sportdirektor: Neuer Mainz-Trainer soll am Montag starten
06.12.2025 05:57 Friedenspreis für Trump spaltet: «Seine Weltmeisterschaft»
06.12.2025 05:00 Weniger Azubi-Stellen – Nahles warnt vor falscher Richtung...
06.12.2025 04:00 Wie Temu und Shein dem Einzelhandel vor Weihnachten zusetzen
06.12.2025 00:30 EQS-News: DeFi Technologies-Tochtergesellschaft Valour bring...
06.12.2025 00:06 IRW-News: Giant Mining Corp.: Giant Mining Corp. meldet die ...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
08.12.2025

SYGNIA LIMITED
Geschäftsbericht

CATANA GROUP SA
Geschäftsbericht

BETACOM SA
Geschäftsbericht

ZEBRA NUSANTARA
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services