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13.11.2025 10:06

Stallpflicht für Geflügel am Rhein nach Vogelgrippe-Funden

STUTTGART/HEILBRONN (dpa-AFX) - Nach dem Fund von weiteren toten Wildvögeln mit Vogelgrippe verhängt das Land entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises gilt ab Freitag, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, werde in etwa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Die Tiere könnten entweder in den Stall gebracht werden oder durch Netze geschützt werden.

Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Der Grund für die Maßnahme: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat vier verendete heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim 2, Ortenau 2) positiv auf das Vogelgrippe Virus H5N1 getestet und fünf weitere Tiere (Karlsruhe 1, Rastatt 3, Baden-Baden 1) werden im FLI noch untersucht, ein Ergebnis liegt noch nicht vor, wie das Landwirtschaftsministerium weiter mitteilte.

Ressortchef Peter Hauk (CDU) sagte: "Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen." Man stalle in der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch seien und diese Maßnahme zwingend erforderten.

Hauk: Vogelgrippe kann sich über Monate ziehen

Eine landesweite Stallpflicht hält das Ministerium aktuell nicht für geboten. "Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor", teilte Hauk weiter mit. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen könne

Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland immer weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik. In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Bei Wildvögeln gab es bislang mehrere Fälle im Südwesten - unter anderem im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie an Rhein und Bodensee.

Wildvögel nicht anfassen

Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden, eine Erkrankung könnte den Angaben zufolge aber schwer verlaufen. Laut FLI besteht für die Bevölkerung jedoch derzeit kein besonderes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen.

Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden./ols/DP/zb



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