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13.08.2025 14:48

Bundesgericht: Schenkungssteuer für Klimastiftung rechtens

MÜNCHEN/SCHWERIN (dpa-AFX) - Im Streit um die Abführung von 9,8 Millionen Euro als Schenkungssteuer hat die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern eine endgültige Niederlage erlitten. Der Bundesfinanzhof in München entschied in letzter Instanz, dass die vom Land geforderte Zahlung rechtes war. Das höchste deutsche Finanzgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landesfinanzgerichts in Greifswald, gegen die die Stiftung Revision eingelegt hatte. Über das Urteil hatte zunächst der NDR berichtet.

Die umstrittene Stiftung war Anfang 2021 nach einem Beschluss des Landtags gegründet worden. Als vorrangiges Motiv galt, den Fertigbau der Pipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas gegen Sanktionsdrohungen der USA abzusichern. Nach Fertigstellung der Gasleitung sollten nur noch Umweltprojekte gefördert werden. Das Land brachte in die Stiftung 200.000 Euro ein. Von der Nord Stream 2 AG, einem Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom , kamen 20 Millionen Euro.

Landesregierung gegen Steuerbefreiung

Das für die Besteuerung von Schenkungen zuständige Finanzamt in Ribnitz-Damgarten war nach Angaben einer leitenden Mitarbeiterin zunächst von einer Steuerbefreiung ausgegangen. Doch habe sich die gegenteilige Auffassung des Finanzministeriums durchgesetzt, da in der Satzung der Stiftung weder die Gemeinnützigkeit verankert noch der zweckbestimmte Einsatz der Mittel gewährleistet gewesen sei, sagte sie.

Die Stiftung zahlte die Steuer unter Protest und trug den Fall vor das Finanzgericht, das die Klage aber abwies. Der Vorstand hatte argumentiert, dass Nord Stream für den Pipeline-Bau Extra-Geld bereitstellte und die Stiftungsmittel allein für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte bereitstanden, die dem Land zugutekommen. Die Gasleitung war zwar fertiggestellt worden, ging aber wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine nie in Betrieb.

Sonderausschuss des Landtags befasst sich mit Stiftung

Um die Stiftung gibt es einen Dauerstreit. Eigentlich hatte der Landtag kurz nach Russlands Angriff auf die Ukraine ihre Auflösung beschlossen. Aus rechtlichen Gründen wurde das nicht umgesetzt. Inzwischen wird die Klimastiftung, die weiter Umweltprojekte fördert, von einem neuen Vorstand geführt. Das Land will sich gänzlich daraus zurückziehen.

Ein Sonderausschuss des Landtags untersucht die Rolle der Landesregierung bei der Gründung der Stiftung und ob sie dabei möglicherweise unter dem Einfluss Moskaus stand. Nach mehreren gescheiterten Anläufen soll auch Altkanzler Gerhard Schröder Mitte Oktober als Zeuge gehört werden./fp/DP/jha



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