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01.08.2025 17:20

Stromkabel für Gasförderung vor Borkum vorerst zulässig

LÜNEBURG/BORKUM (dpa-AFX) - Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Die DUH hatte beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des Unternehmens One-Dyas vorerst zu stoppen.

Das Kabel soll Strom vom nahegelegenen Windpark Riffgat liefern. Es würde durch ein Schutzgebiet verlaufen, in dem laut Gericht geschützte Riff-Formationen liegen, die durch die Bauarbeiten beeinträchtigt oder beseitigt würden. Die Genehmigung war im Frühjahr unter anderem um zusätzliche Kompensationsauflagen ergänzt worden.

Kabel darf trotzdem nicht verlegt werden

Trotz des OVG-Beschlusses bleibt die Verlegung des Kabels vorerst untersagt. In einem weiteren Verfahren hatte die DUH im Juli vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg mit einem Antrag Erfolg. Die Umwelthilfe hatte beantragt, dass bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig nicht gelten sollen. Diese waren vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt worden.

Eine dagegen gerichtete Beschwerde liegt nun beim OVG in Lüneburg. Erst wenn auch in diesem Verfahren das Gericht die Befreiungen bestätigt, könnte das Vorhaben umgesetzt werden.

DUH: Fokus liegt auf Riffschutz

Die Umwelthilfe misst der Entscheidung des OVG nur geringe Bedeutung bei. "Für One-Dyas ist da erst mal nichts gewonnen", sagte DUH-Energieexperte Constantin Zerger. Die Organisation konzentriere sich auf das laufende Verfahren zum Schutz des seltenen Steinriffs. Dass wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen in getrennten Verfahren behandelt würden, sei aber schwer nachvollziehbar.

Unternehmen hofft, Land bleibt zurückhaltend

One-Dyas sieht die Entscheidung hingegen als wichtigen Zwischenschritt. "Wir freuen uns, dass das OVG in Lüneburg bestätigt hat, dass One-Dyas eine gültige Genehmigung für die Kabelverlegung besitzt", teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Man bereite sich auf den Bau vor, warte aber auf die Entscheidung im zweiten Verfahren.

Auch das niedersächsische Umweltministerium betonte, dass das Kabel erst verlegt werden dürfe, wenn auch im noch laufenden Verfahren zu den Befreiungen vom Naturschutzrecht ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliege. Die Entscheidung zur wasserrechtlichen Genehmigung sei nur ein Teilaspekt. Man werde den Beschluss des OVG nun sorgfältig prüfen, sagte ein Sprecher./kge/DP/zb



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