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17.06.2025 12:17

Bundesbank: Abschläge bei Frührente zu niedrig

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Bundesbank hält die Pläne der Bundesregierung für eine "Aktivrente" für wenig durchschlagkräftig. Für längere Erwerbsleben sei es "umso bedeutsamer, das gesetzliche Rentenalter (für die Zeit nach 2031) und die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenzugang an die Lebenserwartung zu koppeln und die vorgezogene abschlagsfreie Rente zu beenden", schreibt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht Juni.

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Beschäftigte nach 45 Berufsjahren wie bisher vorzeitig in Rente gehen können und das Rentenalter 67 nicht weiter erhöht wird. Zugleich will die Koalition erreichen, dass ältere Menschen möglichst lange berufstätig bleiben. Eine "Aktivrente" soll helfen: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

Die Bundesbank argumentiert jedoch, finanzielle Motive seien Umfragen zufolge untergeordnet bei der Frage, warum Menschen im höheren Alter noch erwerbstätig sind. Im Vordergrund stünden eher Spaß an der Arbeit oder soziale Aspekte. "Insoweit ist bei einer finanziellen Vergünstigung eher mit Mitnahmeeffekten zu rechnen", schreiben die Volkswirte der Bundesbank. Heißt: Diejenigen, die ohnehin länger arbeiten wollen, nehmen die Vergünstigungen mit, das Rentensystem insgesamt wird aber nicht entlastet.

Bundesbank: Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn zu niedrig

Die Bundesbank hält zudem die derzeitigen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn für zu niedrig und plädiert für eine Neuberechnung. Die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat machten "einen vorgezogenen Rentenzugang für Versicherte attraktiver" und verursachten "finanzielle Lasten" für die gesetzliche Rentenversicherung.

Zugleich seien die Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat für diejenigen, die ihre Rente erst mit Verspätung antreten, auf Basis der angestellten Berechnungen "derzeit eher zu hoch". Gemäß geltender Rechtslage sind Abschläge wie Zuschläge unabhängig vom genauen Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Vorschlag für gestaffelte Abschläge

"Viel spricht dafür, Ab- und Zuschläge nach dem Abstand zum gesetzlichen Rentenalter zu staffeln, um sie neutral auszugestalten", argumentiert die Bundesbank. "Feste Prozentsätze sind zwar einfacher zu kommunizieren. Allerdings berücksichtigen sie damit den Einfluss des Rentenzugangszeitpunkts nicht systematisch."

Folgerichtiger wäre aus Sicht der Bundesbank, die monatsbezogenen Ab- und Zuschläge nach dem Abstand des tatsächlichen Rentenzugangs zum gesetzlichen Rentenalter zu staffeln. Beispielsweise läge für eine Person des Jahrgangs 1964 der Abschlag im Alter zwischen 63 Jahren und 64 Jahren bei 0,37 Prozent pro Monat. Bei einem Rentenzugang zwischen dem 66. und 67. Lebensjahr wäre ein Abschlag pro Monat von 0,42 Prozent zu tragen.

Zudem plädiert die Bundesbank dafür, die Ab- und Zuschläge regelmäßig zu überprüfen und "für rentennahe Jahrgänge bedarfsweise anzupassen". Dies könnte zum Beispiel alle fünf Jahre oder bei Vorliegen neuer Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes erfolgen./ben/DP/stk



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