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28.10.2024 07:05

GNW-Adhoc: Ad Hoc Announcement: Verwaltungsrat der GAM Holding AG gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission bekannt

^ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DER SCHWEIZ - DIES IST EINE EINGESCHRÄNKTE MITTEILUNG

UND SIE DÜRFEN DIESE MITTEILUNG ODER IHREN INHALT NICHT AN PERSONEN
WEITERLEITEN, DENEN DIE WEITERGABE DIESER MITTEILUNG AUFGRUND DER HIERIN
ENTHALTENEN HINWEISE UNTERSAGT IST.
Nicht zur Freigabe, Veröffentlichung oder Verteilung, ganz oder teilweise,
direkt oder indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder
Australien oder jeder anderen Gerichtsbarkeit, in der die Freigabe,
Veröffentlichung oder Verteilung ungesetzlich wäre.
Zürich, 28. Oktober 2024
PRESSEMITTEILUNG
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement:
Verwaltungsrat der GAM Holding AG gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission
bekannt
Die GAM Holding AG («GAM») gibt heute die Konditionen ihrer geplanten
Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission (das «Angebot») bekannt. Rock
Investment SAS («Rock»), eine Konzerngesellschaft von GAMs Hauptaktionär NJJ
Holding SAS, hat eine Verpflichtungserklärung für das Angebot in Höhe von bis zu
CHF 100 Millionen (die «Rock-Verpflichtung») abgegeben und damit das Angebot
vollständig gezeichnet.
Auf der Grundlage, der von den GAM-Aktionären an der Generalversammlung vom 15.
Mai 2024 genehmigten, ordentlichen Kapitalerhöhung beschloss GAMs Verwaltungsrat
am 25. Oktober 2024, im Rahmen des Angebots 904'464'247 neue, vollständig
liberierte GAM-Namenaktien zum Nennwert von je CHF 0.05 (die «Jungen Aktien»)
auszugeben.
Der Ausgabepreis pro Junger Aktie wurde auf CHF 0.11 festgesetzt (der
«Ausgabepreis»), was einem erwarteten Nettoemissionserlös von rund CHF 98.2
Millionen entspricht (nach Abzug der Emissionsabgabe von 1%, voraussichtlichen
Kommissionen und anderen mit dem Angebot verbundenen Kosten in Bezug auf den
erwarteten Bruttoerlös von rund CHF 99.5 Millionen).
GAM beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus dem Angebot in erster Linie zur
Rückzahlung bestehender Finanzverbindlichkeiten ((1)) zu verwenden und den
verbleibenden Betrag für allgemeine Unternehmenszwecke zu nutzen, um
langfristige finanzielle Stabilität und finanzielle Unterstützung zu
gewährleisten.
Im Rahmen des Angebots wird den berechtigten Aktionären für jede nach
Börsenschluss am 29. Oktober 2024 gehaltene Namenaktie ein Bezugsrecht zugeteilt
(die «Rechte»). Acht Rechte berechtigen zum Erwerb von 45 Jungen Aktien gegen
Zahlung des Ausgabepreises. Die bestehenden Aktien werden ab dem 30. Oktober
2024 ohne Bezugsrechte gehandelt.
Die Bezugsfrist (die «Ausübungsfrist»), während der die bestehenden Aktionäre
die ihnen zugeteilten Rechte ausüben können, beginnt am 30. Oktober 2024 und
endet am 13. November 2024, 12:00 Uhr MEZ. Die Rechte werden weder an der SIX
Swiss Exchange noch an einem anderen Handelsplatz kotiert oder gehandelt.
Rechte, die während der Ausübungsfrist nicht gültig ausgeübt werden, verfallen
und werden ohne Entschädigung unwirksam. Die endgültige Anzahl der Jungen
Aktien, für die Rechte gültig ausgeübt wurden, wird am oder um den 13. November
2024 nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange bekannt gegeben.
Junge Aktien, für die Rechte während der Ausübungsfrist nicht gültig ausgeübt
wurden (Rump Shares), werden von Rock für einen Gesamtbetrag von bis zu CHF 100
Millionen gemäss den Konditionen des Rock Commitment gezeichnet und gekauft.
Der erste Handelstag der neu ausgegebenen Jungen Aktien wird voraussichtlich der
15. November 2024 sein. Die Lieferung der Jungen Aktien gegen Zahlung des
Ausgabepreises wird am oder um den 15. November 2024 erfolgen. Die Jungen Aktien
sind gleichrangig mit den bestehenden Namenaktien. Nach Vollzug des Angebots
wird das ausgegebene und eingetragene Aktienkapital von GAM voraussichtlich aus
1'064'146'778 vollständig liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von CHF
0.05 bestehen.
Infolge von Rocks Verpflichtung, im Rahmen des Angebots Rump Shares in Höhe von
bis zu CHF 100 Millionen zu erwerben, besteht die Möglichkeit, dass Rocks
Beteiligungsquote an GAM einen Schwellenwert erreicht oder übersteigt, der eine
vorherige Genehmigung der Finanzmarktaufsichtsbehörden in den verschiedenen
Ländern, in denen GAM tätig ist, erfordert.
Während Rock mit der Unterstützung von GAM in ständigem Kontakt mit allen
relevanten Aufsichtsbehörden steht, stehen einige dieser Vorabgenehmigungen im
Zusammenhang mit dem Angebot noch aus und werden möglicherweise nicht vor
Abschluss des Angebots erteilt. Bis zum Erhalt aller erforderlichen behördlichen
Genehmigungen hat Rock zugestimmt, keine Stimmrechte über seine derzeitige
Beteiligungsquote hinaus auszuüben, welche sich aus dem Kauf von Rump Shares
ergibt.
(1) Rock und GAM haben eine Vereinbarung geschlossen, wonach Rock GAM im Rahmen
einer Kreditfazilität (die «Kreditfazilität») einen Gesamtbetrag von CHF 100
Millionen zur Verfügung stellt. Zurzeit beträgt der im Rahmen der
Kreditfazilität in Anspruch genommene Gesamtbetrag CHF 81.5 Millionen. Die
bestehende Kreditfazilität bleibt bis Juni 2025 bestehen, mit der Möglichkeit
zur Verlängerung der Laufzeit, die Rock Investment SAS/NJJ Holding SAS bei
Bedarf gewährt. GAM beabsichtigt daher, rund CHF 85.5 Millionen des
Nettoemissionserlöses aus dem Angebot zur Rückzahlung und effektiven
Kapitalisierung der Kreditfazilität zu verwenden, einschliesslich der
aufgelaufenen Zinsen auf den derzeit beanspruchten Betrag.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations
Magdalena Czyzowska
T +44 (0) 207 917 2508
Media Relations
Colin Bennett
T +44 (0) 20 73 938 544
Besuchen Sie uns auf: www.gam.com
 (http://www.gam.com)Folgen Sie uns auf: X (https://x.com/gaminsights?lang=en)
und LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/gam-investments/)
Hinweise für Redakteure
Über GAM
GAM ist ein unabhängiger, in der Schweiz börsenkotierter Asset Manager. Wir sind
ein aktiver, globaler Vermögensverwalter, der seinen Kunden in den Bereichen
Investment und Wealth Management unverwechselbare und differenzierte
Anlagelösungen bietet. Unser Ziel ist es, die finanzielle Zukunft unserer Kunden
zu schützen und zu verbessern. Wir ziehen die klügsten Köpfe an und befähigen
sie, im Anlagebereich führend und innovativ zu sein und einen positiven Einfluss
auf Gesellschaft und Umwelt auszuüben. Die verwalteten Vermögen beliefen sich
per 30. Juni 2024 auf CHF 19,0 Milliarden. GAM verfügt über ein globales
Vertriebsnetz mit Niederlassungen in 14 Ländern und ist geografisch breit
aufgestellt mit Kunden auf nahezu allen Kontinenten. GAM Investments wurde 1983
gegründet und hat seinen Hauptsitz an der Hardstrasse 201 in Zürich, 8037
Schweiz. Weitere Informationen über GAM Investments finden Sie unter www.gam.com
(https://www.gam.com/de/).
Weitere wichtige Informationen
Diese Mitteilung enthält oder kann Aussagen enthalten, die zukunftsgerichtete
Aussagen darstellen. Wörter wie «antizipieren», «glauben», «erwarten»,
«schätzen», «anstreben», «prognostizieren», «Risiko», «wahrscheinlich»,
«beabsichtigen», «Ausblick», «sollten», «könnten», «würden», «dürften»,
«werden», «weiterhin», «planen», «Wahrscheinlichkeit», «indikativ», «anstreben»,
«Ziel», «beabsichtigten» und andere ähnliche Ausdrücke sollen oder können
zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen.
Solche Aussagen in dieser Mitteilung beziehen sich nur auf das Datum dieser
Mitteilung und basieren auf Annahmen und Eventualitäten, die sich ohne
Vorankündigung ändern können, ebenso wie Aussagen über Markt- und
Branchentrends, Prognosen, Richtlinien und Schätzungen. Alle zukunftsgerichteten
Aussagen in dieser Mitteilung sind keine Hinweise, Garantien, Zusicherungen oder
Vorhersagen zukünftiger Leistungen und beinhalten bekannte und unbekannte
Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, von denen viele ausserhalb der
Kontrolle der Person liegen, die solche Aussagen macht, ihrer verbundenen
Unternehmen und ihrer und deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter,
Vertreter und Berater. Sie können erhebliche Elemente subjektiver Einschätzungen
und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse beinhalten, die richtig oder
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abweichen. Sie werden darauf hingewiesen, sich nicht in unangemessener Weise auf
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Diese Mitteilung ist keine Finanzprodukt- oder Anlageberatung, keine Empfehlung
zum Kauf, Umtausch oder zur Veräusserung von Wertpapieren und keine
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Dieses Dokument ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur
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ist kein Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes und kein
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denen dies gesetzlich untersagt ist. Die hierin enthaltenen Informationen
stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Kaufangebots in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierung
oder der Qualifizierung gemäss den Wertpapiergesetzen einer Rechtsordnung
ungesetzlich wäre. Das Angebot und die Notierung von Wertpapieren erfolgt
ausschliesslich mittels und auf der Grundlage eines Prospekts, der von der
zuständigen Prüfstelle zu genehmigen und zu veröffentlichen ist.
Dieses  Dokument  stellt  Werbung  im  Sinne  von Artikel 68 des Schweizerischen
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Anleger   mit   dem  Ziel,  sie  auf  Finanzinstrumente  aufmerksam  zu  machen.
Anlageentscheidungen  in Bezug auf  Wertpapiere sollten nicht  auf der Grundlage
dieser Werbung getroffen werden.
Eine  Entscheidung, in  Wertpapiere der  GAM Holding  AG zu  investieren, sollte
ausschliesslich  auf der Grundlage  des von der  GAM Holding AG  zu diesem Zweck
veröffentlichten   Prospekts   erfolgen.   Exemplare   dieses  Prospekts  (sowie
allfällige  Nachträge  dazu)  sind  kostenlos  erhältlich  bei  GAM  Holding AG,
Investor    Relations,    Hardstrasse    201, 8005 Zürich,    Schweiz   (E-Mail:
investorrelations@gam.com).
Dieses   Dokument   ist  nicht  zur  Veröffentlichung  oder  Verteilung  in  den
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Insbesondere  dürfen das Dokument und  die darin enthaltenen Informationen nicht
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werden  nicht gemäss  dem U.S.  Securities Act  von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung (der «Securities Act») oder den Gesetzen eines Bundesstaates registriert
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Vereinigten  Königreich ist dieses  Dokument nur an  Personen gerichtet, die (i)
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Order  2005 (die  «FSMA-Verordnung»)  sind;  (iii)  Personen,  die unter Artikel
49(2)(a) bis  (d), «high net worth companies, unincorporated associations, etc.»
der  FSMA-Verordnung fallen, und (iv) Personen, denen eine Aufforderung oder ein
Anreiz  zu einer Anlagetätigkeit im Sinne  von Section 21 des Financial Services
and  Markets Act  2000 auf andere  Weise rechtmässig  mitgeteilt oder mitgeteilt
werden  kann  (alle  diese  Personen  werden  zusammen  als «relevante Personen»
bezeichnet).  Die Wertpapiere stehen nur  relevanten Personen zur Verfügung, und
jede  Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf
oder  zum  anderweitigen  Erwerb  dieser  Wertpapiere  wird  nur  mit relevanten
Personen  getroffen. Jede Person,  die keine Relevante  Person ist, sollte nicht
auf  der  Grundlage  dieses  Dokuments  oder  seines Inhalts handeln oder darauf
vertrauen.
In   jedem   Mitgliedsstaat   des  Europäischen  Wirtschaftsraums  (jeweils  ein
«Relevanter Staat») richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger in
diesem Relevanten Staat im Sinne der Prospektverordnung.
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