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03.06.2024 17:46

OTS: KfW / KfW beginnt mit Veräußerung von 110 Mio. Aktien der Deutschen ...

    KfW beginnt mit Veräußerung von 110 Mio. Aktien der Deutschen Telekom
AG
Frankfurt am Main (ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER
INDIREKT IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER
ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ES
GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE
DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die KfW gibt bekannt, dass sie heute die Platzierung von 110 Mio. Aktien aus
ihrem Bestand an der Deutsche Telekom AG im Wege eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens ( accelerated bookbuilt offering ) beginnt. Die
Platzierung der Aktien richtet sich an institutionelle Investoren.

Im zweiten Quartal 2024 hat die KfW bereits 22,4 Mio. Aktien über den Markt
veräußert. Nach erfolgreicher Durchführung der jetzigen Aktienplatzierung wird
der Gesamtanteil der von der KfW und dem Bund gehaltenen Aktien auf ca. 27,8 %
sinken und sich der Streubesitz der Gesellschaft entsprechend erhöhen.

Die KfW und der Bund bleiben die größten Aktionäre der Deutsche Telekom AG. Für
ihre verbleibende Beteiligung hat die KfW mit den Joint Bookrunners eine
Verkaufsbeschränkung mit einer Laufzeit von 90 Tagen und mit bestimmten
Ausnahmen abgeschlossen.

Haftungsausschluss:

Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und
Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien,
Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum
Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan
dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung.
Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in
seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und
eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den
Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den
Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden
und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von
Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union
(Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i)
professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen
Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d)
der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene
Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als
"Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante
Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen
aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese
verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapiere der Gesellschaft
steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
getätigt.

Die Joint Bookrunners handeln ausschließlich für den Verkäufer und nicht für
andere Personen. Sie betrachten keine andere Person als ihre jeweiligen Kunden
und sind gegenüber keiner Person mit Ausnahme des Verkäufers für den ihren
jeweiligen Kunden zustehenden Schutz verantwortlich, noch für eine Beratung zum
Inhalt dieser Bekanntmachung oder einer darin bezeichneten Transaktion,
Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit.

Im Zusammenhang mit der Platzierung können die Joint Bookrunners und ihre
verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung Wertpapiere der Deutsche
Telekom AG zeichnen oder kaufen und anderweitig auf eigene Rechnung handeln.
Deshalb sind Bezugnahmen auf die ausgegebenen oder verkauften Wertpapiere so zu
verstehen, dass sie alle Emissionen, Angebote oder Verkäufe an die Joint
Bookrunners und ihre verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung
einschließen. Die Joint Bookrunners oder die mit ihnen jeweils verbundenen
Unternehmen können zudem Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern
abschließen, im Zusammenhang mit denen die Joint Bookrunners (oder ihre
verbundenen Unternehmen) jeweils Aktien der Deutsche Telekom AG erwerben, halten
oder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen, den Umfang
derartiger Anlagen oder Geschäfte nur im Rahmen ihrer rechtlichen oder
aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen offenzulegen.

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Dr. Charis Pöthig,
Tel. +49 69 7431 4683
E-Mail: mailto:ncharis.poethig@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/5793071
OTS:               KfW


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