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24.04.2024 05:55

EU-Parlament stimmt über strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe ab

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Europaparlament stimmt an diesem Mittwoch (ab 12.00 Uhr) über schärfere Grenzwerte gegen Luftverschmutzung ab. Demnach sollen für 2030 neue Obergrenzen unter anderem für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) gelten. Darauf hatten sich Vertreter der EU-Staaten und des EU-Parlaments im Februar vorläufig verständigt.

Mit den neuen Regeln solle sichergestellt werden, dass die Luftverschmutzung in Europa die menschliche Gesundheit nicht schädige, hieß es damals vom Parlament. Bürger sollen etwa Anspruch auf Entschädigung bekommen, wenn sie wegen nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden. Für bestimmte Feinstaubpartikel sowie Schwefeldioxid sollen die Grenzwerte halbiert werden.

Nach der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments müssen auch noch die EU-Staaten die neuen Regeln bestätigen. Das ist in der Regel Formsache und für kommende Woche vorgesehen.

Schlechte Luft bleibt nach Einschätzung der EU-Umweltagentur EEA das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko. Nach jüngsten Zahlen gab es im Jahr 2021 rund 253 000 Todesfälle in der EU, die im Zusammenhang mit Feinstaubwerten über den empfohlenen Grenzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) standen.

Der deutsche Städtetag fordert mit Blick auf die Luftverschmutzung vor allem die Schadstoffverursacher stärker in die Pflicht zu nehmen. Man unterstütze das Ziel, für weniger Schadstoffe in der Luft zu sorgen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. "Das wird aber nur gelingen, wenn Schadstoffe auch direkt an der Quelle gestoppt werden. Vor allem die Industrie, Automobilhersteller, Energiewirtschaft und Landwirtschaft tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei." Sie müssten stärker in die Pflicht genommen werden. "Deshalb ist es völlig unverständlich, dass bei der neuen Euro-7-Norm die Abgaswerte für Pkw unverändert bleiben sollen."

Die kürzliche beschlossene sogenannte Euro 7-Verordnung schreibt Emissionsgrenzen für Straßenfahrzeuge vor. Für Autos und Kleintransporter bleiben die bestehenden Euro 6-Abgasgrenzwerte erhalten, jedoch erhöhen sich die Anforderungen bei Staubpartikeln./rdz/DP/zb



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