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02.08.2026 05:30

Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Klimaschutz

Berlin (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.» 

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz - so der offizielle Name - wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.

«Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden», sagte Metz. «Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.» 

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine «Grüngasquote» eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen - Details sind aber unklar. 

Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. 

Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. 

«Unbekannte Kosten»

«Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird», sagte Metz. «Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen. Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden muss, kann sehr teuer werden - weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.»

Grundgesetz-Artikel

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. «Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.» Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. «Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.»

Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat «auch in Verantwortung für die künftigen Generationen» die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. 

In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. «Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.» Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. «Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.»

Klima-Urteil 2021

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Klägerinnen und Kläger vertreten.



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