Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
10.07.2026 12:18

ROUNDUP/EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.

Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.

Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben.

Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App - seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.

Warum die EU-Kommission Suchtgefahr befürchtet

Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.

Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.

Was Instagram und Facebook laut Brüssel ändern müssen

Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.

Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:

* Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos

* Einführung wirksamer Bildschirmpausen

* Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten

Zuckerbergs Konzern beim Thema Kinderschutz unter Druck

Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen - ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.

Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.

Ermittlungen auch für Debatte um Social-Media-Verbot wichtig

Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.

Meta könnte Strafe bekommen

Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenig Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.

In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google -Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle./tre/DP/nas



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
ALPHABET INC. CLASS ... 356,240 USD 09.07.26 22:00 Nasdaq
META PLATFORMS INC. ... 631,480 USD 09.07.26 22:00 Nasdaq
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:  1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.031     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
10.07.2026 13:52 ROUNDUP: Rabattwelle und Brauereisterben - Bierbranche in de...
10.07.2026 13:43 IRW-News: GR Silver Mining Ltd.: GR Silver meldet bedeutende...
10.07.2026 13:38 Berichte: Schifffahrt durch Straße von Hormus wieder zurüc...
10.07.2026 13:36 Original-Research: Smartbroker Holding AG (von Montega AG): ...
10.07.2026 13:29 Christian Müller wird alleiniger Chef von Schwarz Digits
10.07.2026 13:28 Kreise: Weiter Bemühungen um Verhandlungen zwischen Iran un...
10.07.2026 13:20 KORREKTUR/Bundestag beschließt Gesundheits-Sparpaket
10.07.2026 13:20 EQS-News: CTS EVENTIM: Mehr als eine Million Besucher insges...
10.07.2026 13:09 Bernstein belässt Inditex auf 'Outperform' - Ziel 60 Euro
10.07.2026 13:08 Bernstein belässt Zalando auf 'Market-Perform' - Ziel 25 Eu...
10.07.2026 13:02 Goldpreis gibt leicht nach - Iran-Turbulenzen bewegen nur we...
10.07.2026 13:01 Bernstein belässt Puma SE auf 'Outperform' - Ziel 35 Euro
10.07.2026 12:59 ROUNDUP/Digitale Flugabfertigung: Bundesrat macht den Weg fr...
10.07.2026 12:55 EQS-Adhoc: Sirma Group JSC: Transaktionen mit eigenen Aktien...
10.07.2026 12:37 Bericht: Sparpaket im VW-Aufsichtsrat durchgefallen
10.07.2026 12:36 Klopps Superstar-Agenda zum Verhandlungsstart mit DFB-Spitze
10.07.2026 12:33 OTS: BNP Paribas Real Estate Holding GmbH / Hotel-Investment...
10.07.2026 12:32 ROUNDUP/Wiederverwendbare Rakete: China fängt erstmals Stuf...
10.07.2026 12:31 Christian Müller wird alleiniger Chef von Schwarz Digits
10.07.2026 12:31 Strom ohne Lücke: Bundesrat macht Weg für Gaskraftwerke frei
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
10.07.2026

SENA TECHNOLOGIES CO LTD
Geschäftsbericht

TAESUNG CO LTD
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

CYPRESS HOLDINGS CO LTD
Geschäftsbericht

FINGERMOTION INC
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services