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03.06.2026 12:10



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EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington
Steel GmbH

03.06.2026 / 12:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH
TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON
ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG
ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN
DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Börsengesetzes
(BörsG)

Bieterin:

Worthington Steel GmbH

c/o Sitem Group

Graf-Zeppelin-Straße 29,

72202 Nagold

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Registernummer HR B 801625

Zielgesellschaft:

Klöckner & Co SE

Peter-Müller-Straße 24

40468 Düsseldorf

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der
Registernummer HR B 109982

WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000

Die Worthington Steel GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige
mittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat heute
entschieden, den Aktionären (die "Klöckner-Aktionäre") der Klöckner & Co SE
(die "Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
(das "Delisting-Angebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden
Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 2,50 je Aktie (die "Klöckner-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin
beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie
anzubieten.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des
Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen
enthält, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") auf der Internetseite der Bieterin
http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine
Bekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die
Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre
der Gesellschaft betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin
veröffentlicht werden wird. Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf
die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes ("BörsG")
und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die
"Vereinigten Staaten" oder "U.S.") unterbreitet. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend sind außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)
keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von
Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den
zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein
Delisting-Erwerbsangebots direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung
unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht
darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer
Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Delisting-Angebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder
verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in
anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich
erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder
Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies
außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren
deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe
können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten
Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über
entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl
der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer
Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen
relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das mit dieser Mitteilung angekündigte Delisting-Angebot bezieht sich auf
Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen
Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen
Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten
Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle,
auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die
Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten
Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind
daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich
auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das
Delisting-Angebot wird keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer
Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von
keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot im
Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein
ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des
Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen
Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section
12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht
den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und
keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC")
einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Delisting-Angebot wird in den
Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange
Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange
Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt
grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das
Erwerbsangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf
Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denen der
Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Delisting-Angebot wird den in den
Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären der Gesellschaft zu denselben
Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft,
denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente,
einschließlich dieser Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weise
verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den
anderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Soweit
das Erwerbsangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten
unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den
Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach
diesen Gesetzen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten
Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen
der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für
Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als
Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang
mit dem Delisting-Angebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen
bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die
Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen
Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder
der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind.
Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen
gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein
nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem
Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen
Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, einschließlich
zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation
Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen, sind
jedoch nicht beschränkt auf, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und
Absichten von Worthington Steel und Klöckner in Bezug auf die Übernahme und
deren Vorteile, die erwarteten Ergebnisse der geplanten Übernahme,
einschließlich geschätzter Kosten-, Betriebs- und Handelssynergien sowie des
Zeitrahmens zur Realisierung solcher Synergien, die Auswirkungen auf das
Ergebnis von Worthington Steel, die erwartete
Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion
sowie die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den
erwarteten Zeitrahmen für den Abschluss der Übernahme und andere Aussagen,
die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und durch
Begriffe wie ""erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht",
"schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht davon aus", "kann", "wird",
"sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen
oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen.
Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den
gegenwärtigen Erwartungen abweichen, umfassen, sind jedoch nicht beschränkt
auf, Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäfte von
Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die
tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und
Ungewissheiten umfassen unter anderem (i) die Fähigkeit der Parteien, die
geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und im vorgesehenen
Zeitrahmen erfolgreich abzuschließen, einschließlich der Einholung der
erforderlichen behördlichen Genehmigungen, (ii) die
Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme, (iii) die
potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten
Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Dritten,
und (iv) die weiteren Faktoren, die in den bei der SEC eingereichten
Berichten von Worthington Steel aufgeführt sind, einschließlich des jüngsten
Jahresberichts auf Formblatt 10-K und der nachfolgenden Quartalsberichte auf
Formblatt 10-Q unter der Überschrift "Risk Factors" sowie der anderen in den
SEC-Einreichungen von Worthington Steel erörterten Risiken. Darüber hinaus
beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die sich ändern können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage ändern werden.

Stuttgart, 3. Juni 2026

Worthington Steel GmbH


Ende der WpÜG-Mitteilung

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03.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=68266ae1-5ea8-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
               Stuttgart, Tradegate BSX / Regulated Market in Frankfurt
               (Prime Standard); Regulated Unofficial Market in
               Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart, Tradegate
               BSX



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2338308 03.06.2026 CET/CEST

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