Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
14.04.2026 16:53

ROUNDUP 2: Ist eine Gesamtprüfung der Öffentlich-Rechtlichem machbar?

(neu: mehr Details und Hintergrund)

MANNHEIM (dpa-AFX) - Was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) überhaupt leisten und vor allem was muss er leisten - vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ging es mit Blick auf die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit ans Eingemachte. Sieben Kläger wenden sich bis diesen Mittwoch vor dem VGH gegen den Rundfunkbeitrag, weil ihnen die Berichterstattung einseitig erscheint. Dies wollen sie überprüft haben.

Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel daran erkennen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen, sagte er - auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts.

Kritik an vorangegangenem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Genau das nämlich hatte ein aufsehenerregendes Urteil der Leipziger Richter nahegelegt und 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.

Ob Gutachter dies bewerten könnten, wie es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten hatte, bezweifelte der VGH sehr deutlich. "So kann man es auf keinen Fall machen", sagte der Vorsitzende. Solche Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen in die Hand genommen werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.

Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der VGH Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen.

VGH: Themen- und mengenmäßig bedient der ÖRR viele Bedürfnisse

Ebenso wenig Zweifel ließ der VGH aber auch daran, dass in gegenständlicher Hinsicht - also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formate, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Beiträge zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis könne das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Auch eine erneute mündliche Verhandlung sei aber möglich. Die Beweisanträge des Klägeranwaltes lehnte Morlock ab und kündigte eine Entscheidung für alle sieben Klagen bis Dienstag kommender Woche an (21. April).

Kläger: Nur Einheitsbrei und Lügen

Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.

Ein weiterer Kläger prangerte die Verletzung christlicher Grundwerte an, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde.

Der Anwalt der drei Privatpersonen monierte zudem neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.

Nur manche Themenbereiche überprüfen?

In inhaltlicher Hinsicht störe die Kritiker des ÖRR eben gerade nicht das Programmgesamtangebot, sondern vor allem Politikformate, so der VGH. "Die Menschen ärgern sich darüber", sagte der Vorsitzende. Denkbar sei daher, Überprüfungen bei Beanstandungen seitens der Beitragszahler auf bestimmte Hauptthemen zu verengen, über die sich so mancher Beitragszahler besonders aufrege. In der Vergangenheit sei dies etwa die Berichterstattung über die Coronapandemie, den Ukraine- oder Gaza-Krieg oder über den US-Präsidenten Donald Trump gewesen.

An diesem Mittwoch werden vier weitere der sieben Klagen verhandelt, eine achte Klage zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktuellem Stand habe ein neunter Kläger seine Klage zurückgezogen, wie eine VGH-Sprecherin sagte.

Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern - und hat auch schon zu Reformen geführt.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.

Gericht nicht als Arena für Streit um Meinungsvielfalt geeignet

"Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft", hatte der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, vorab gesagt. Auch er glaube aber, dass der Rechtsstreit nicht die richtige Arena sei. Der Gesetzgeber habe die Öffentlich-Rechtlichen schon zu Leistungsberichten verpflichtet und auch ein Medienrat sei mittlerweile gegründet worden./avg/DP/jha



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 933     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
14.04.2026 17:53 ROUNDUP 2: Erneut hunderte Flugausfälle bei bestreikter Luf...
14.04.2026 17:49 Aktien Europa Schluss: Hoffnung auf weitere Friedensgespräc...
14.04.2026 17:48 ROUNDUP: Heidelberger Druck steigt in Drohnenabwehr ein
14.04.2026 17:45 EQS-Stimmrechte: flatexDEGIRO SE (deutsch)
14.04.2026 17:44 Trump attackiert Meloni nach ihrer Kritik an Papst-Schelte
14.04.2026 17:40 Original-Research: CENIT AG (von Montega AG): Kaufen
14.04.2026 17:39 Gespräche zwischen Israel und Libanon beginnen
14.04.2026 17:37 US-Anleihen: Kursgewinne - Inflationssorgen lassen etwas nac...
14.04.2026 17:35 EQS-Stimmrechte: Delivery Hero SE (deutsch)
14.04.2026 17:35 TAGESVORSCHAU: Termine am 15. April 2026
14.04.2026 17:35 WOCHENVORSCHAU: Termine bis 28. April 2026
14.04.2026 17:33 ROUNDUP: Gesetzentwurf für Tankrabatt ist fertig
14.04.2026 17:31 Weiter heftige Kämpfe in libanesischem Grenzort
14.04.2026 17:27 EQS-Stimmrechte: Siemens Aktiengesellschaft (deutsch)
14.04.2026 17:27 Gesetzentwurf für Tankrabatt ist fertig
14.04.2026 17:25 EQS-Adhoc: tick Trading Software AG erhöht Prognose für da...
14.04.2026 17:16 Israelischer Minister attackiert Merz wegen Siedlungskritik
14.04.2026 17:15 dpa-AFX Überblick: KONJUNKTUR vom 14.04.2026 - 17.10 Uhr
14.04.2026 17:11 Devisen: Euro steigt weiter auf Niveau von Ende Februar
14.04.2026 17:09 EQS-News: Generalversammlung V-ZUG: Aktionäre genehmigen al...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
14.04.2026

GREENTHESIS SPA
Geschäftsbericht

FORMOSA PLASTICS
Geschäftsbericht

DESTINY PHARMA HLDGS PLC
Geschäftsbericht

JUMBO SA
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services