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| 19.03.2026 13:34 Unerlaubte Sportwetten: EuGH-Gutachten stärkt Verbraucherrechte LUXEMBURG (dpa-AFX) - Sportwetten-Anbieter ohne Lizenz können einem Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge grundsätzlich zur Rückerstattung von verlorenen Wetteinsätzen verpflichtet werden. Eine Ausnahme gelte aber für Fälle, in denen Behörden zugesichert hätten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, stellte der Generalanwalt in Luxemburg fest. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico. Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv. Er hatte sie zwar beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen. Die Spielerseite fordert die Rückzahlung von Wetteinsätzen, weil die entsprechenden Verträge bis 2020 nichtig seien. Was ist mit Mängeln bei dem Lizenz-Vergabeverfahren? Tipico hatte argumentiert, dass er wegen Mängeln im deutschen Vergabeverfahren keine Lizenz habe erhalten können. Der EuGH-Gutachter betonte, dass ein Anbieter trotzdem nicht eigenmächtig auf dem Markt tätig werden dürfe. Dies brächte ernsthafte Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, so der Generalanwalt. Nur ausnahmsweise sollte der Anbieter laut Gutachten vor zivilrechtlichen Konsequenzen geschützt werden - nämlich wenn Behörden präzise, bedingungslose und übereinstimmende Zusagen gemacht hätten, dass der Anbieter ohne Lizenz tätig werden dürfe. Etwaige Schäden der Verbraucherinnen und Verbrauchen wären dann von den Behörden zu tragen, die diese Zusicherungen gemacht hätten, argumentierte der Generalanwalt. Beide Seiten sehen sich bestätigt Die Spielerseite zeigte sich erfreut. Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger das Klagerecht abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt". Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten. Ein Tipico-Sprecher erklärte, die zuständigen deutschen Behörden hätten Tipico versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten. Der Fall lag zuletzt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dort ist das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung am EuGH ausgesetzt./vni/DP/jha Weitere Nachrichten |
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