Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.03.2026 15:35

ROUNDUP 2: Auch E-Scooter-Vermieter sollen für Unfallschäden haften

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern deutlich verschärfen. Geschädigte sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen - von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024.

"Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie findet: "Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist." Sie sehe, was die Haftung angeht, keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern anders zu behandeln als Mietwagen.

Beweislage ist derzeit noch schwierig

Nach geltendem Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte sind bislang, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, darauf angewiesen, ein Verschulden - insbesondere des Fahrers - darzulegen und zu beweisen. Gerade bei Mietrollern ist das aber schwierig - erst recht, wenn es um einen Unfall geht, dessen Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller auf dem Gehsteig ist.

Hier soll künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern soll das Verschulden vermutet werden. Das heißt, sie würden dann ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. "Die Gefährdungshaftung des Halters sorgt dafür, dass Flottenbetreiber auftretende Unfallkosten in ihre Kalkulation einstellen müssen", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Was müssen Geschädigte tun?

Um Schadenersatz zu erhalten, können Geschädigte direkt den Fahrer des E-Scooters ansprechen - vorausgesetzt sie können seiner habhaft werden. In jedem Fall können sie sich aber an den Halter wenden. Das kann eine Firma sein, die E-Roller vermietet oder eine Privatperson, die den E-Scooter verliehen hat. In Deutschland muss jeder E-Roller, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, ein Kennzeichen haben. Die Plakette erhält nur, wer eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Motorisierte Rollstühle sind ausgenommen

Der Entwurf erstreckt sich auf elektrische Tret- und Stehroller sowie selbstbalancierende Fahrzeuge - insbesondere sogenannte Segways. Für kleine elektrische Nutzfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde, wie etwa Aufsitz-Rasenmäher oder bestimmte Bau-Kleinfahrzeuge sollen die neuen Regeln dagegen nicht gelten. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sind ausgenommen.

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherer, Jörg Asmussen, begrüßte die Pläne. Es sei richtig, bestehende Haftungslücken zu schließen und den Opferschutz zu stärken. "Wenn Fahrer nicht ermittelt werden können oder ein Verschulden nicht nachweisbar ist, dürfen Geschädigte nicht leer ausgehen."/abc/DP/zb



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.153     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.03.2026 16:40 Bericht: Nagelsmann beruft Karl für Länderspiel-Auftakt
18.03.2026 16:39 Devisen: Eurokurs gefallen - EZB-Referenzkurs: 1,1500 US-Dol...
18.03.2026 16:35 EQS-News: Die Ferrero-Gruppe übernimmt Bold Snacks, einen f...
18.03.2026 16:35 ROUNDUP 2/Merz zum Iran-Krieg: «Wir hätten abgeraten»
18.03.2026 16:30 ROUNDUP 2/Schneller gründen und expandieren: 'EU Inc.' soll...
18.03.2026 16:29 ROUNDUP: Heideldruck will im Geschäft mit Drohnenabwehr Fu?...
18.03.2026 16:23 WHO: Rund 2.300 tote Zivilisten im Nahen und Mittleren Osten
18.03.2026 16:23 ROUNDUP: Weidel und Chrupalla dringen auf Ende des Iran-Krie...
18.03.2026 16:22 Verdienstorden für Klimaforscherin Otto
18.03.2026 16:21 Restaurantkette Timberjacks ab 1. April auf dem Brocken
18.03.2026 16:21 Klage gegen Debeka-Stornogebühr muss neu verhandelt werden
18.03.2026 16:20 Medienmanager Schultz-Homberg wechselt zu Madsack
18.03.2026 16:15 VÖB: Aktienmärkte trotzen dem Iran-Krieg - solange die Inf...
18.03.2026 16:10 EQS-News: Cango Inc. gibt ungeprüfte Finanzergebnisse für ...
18.03.2026 16:00 EQS-Stimmrechte: Fabasoft AG (deutsch)
18.03.2026 16:00 EQS-Stimmrechte: Fabasoft AG (deutsch)
18.03.2026 15:58 Schneller gründen und expandieren: «EU Inc.» soll helfen
18.03.2026 15:55 Linke verlangt von Merz klare Worte zu Iran-Krieg und Kuba
18.03.2026 15:54 ROUNDUP: Nato verstärkt wegen Irans Angriffen Raketenabwehr...
18.03.2026 15:54 Spahn warnt vor Erstarken des Mullah-Systems
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
18.03.2026

WITAN INVESTMENT TRUST PLC
Geschäftsbericht

TAMASKA OIL & GAS LTD
Geschäftsbericht

GUNSON RESOURCES
Geschäftsbericht

SMARTBROKER HOLDING AG
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services