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07.03.2026 07:12

Videoüberwachung soll Pflicht in großen Schlachthöfen werden

BERLIN (dpa-AFX) - In größeren Schlachthöfen sollen Kameras zur Kontrolle von Tierschutzvorgaben zur Pflicht werden. Das Bundesagrarministerium legte jetzt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Videoüberwachung vor. Damit sollen Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, "tierschutzsensible Vorgänge" zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die vorgeschriebene Betäubung der Tiere.

Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließen wir einen blinden Fleck im Tierschutz." Zu dem Entwurf können nun Verbände und die Länder Stellung nehmen. "Wir wollen zügig damit ins Kabinett", sagte Rainer.

Keine heimlichen Aufnahmen

Die Verpflichtung zu Videoaufnahmen sei erforderlich, um eine umfassendere und wirksamere Kontrolle von Schlachteinrichtungen zu ermöglichen, heißt es in dem Entwurf. Bei Kontrollen vor Ort könnten in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden. Besonders in großen Schlachthöfen liefen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab.

Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, so dass die Beschäftigten - anders als bei heimlichen Aufnahmen - ihr Verhalten darauf einstellen können, wie das Ministerium erläutert. Per Video überwacht werden sollen die Schritte vom Entladen der Transporter über Wartezonen der Tiere, die Betäubung und das Setzen des "Entblutungsschnitts" bis zu ersten weiteren Schlachtarbeiten.

Genauere Überwachung von Betäubungen

Konkret soll so zu überwachen sein, wie die Tiere auch vor dem Betäuben behandelt und versorgt werden. Bei Verletzungen soll zu klären sein, ob sie im Schlachthof oder schon zuvor entstanden sind. Zu sehen sein soll außerdem, wie gut Betäubungen wirken und wie Betriebe dies selbst kontrollieren. Die Videoaufzeichnungen sollen jeweils für die letzten 30 Schlachttage gespeichert und der zuständigen Behörde arbeitstäglich zum Abrufen bereitgestellt werden.

Greifen soll die Pflicht für Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen oder 1.000 "Großvieheinheiten" von Tieren wie Schweinen oder Rindern schlachten. Diese Angabe entspricht in etwa einem ausgewachsenen Rind mit 500 Kilogramm Gewicht direkt vor dem Schlachten. Ab dieser Schwelle müssen Schlachthöfe generell auch Tierschutzbeauftragte haben. Kleinere Betriebe sollen von der Videopflicht ausgenommen sein. Bei konkretem Verdacht auf Verstöße soll die Behörde sie aber auch anordnen können.

Pflicht soll für rund 230 Schlachthöfe greifen

Bis die Pflicht greift, soll eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten - denn die Einrichtung der Systeme erfordere zusätzlichen Aufwand in den Betrieben. Betreffen dürfte die Pflicht bundesweit 232 größere Schlachteinrichtungen, wie es in dem Entwurf heißt. Das Ministerium schätzt, dass die Installation der Systeme je 1.000 Euro kostet. Dazu kommen würden jährliche laufende Kosten von insgesamt 172.000 Euro für alle 232 Betriebe.

Rainer sagte: "Die Ampel-Regierung hatte die Videoüberwachung angekündigt, aber dann nicht geliefert. Wir machen das jetzt mit Tempo - so, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben." Der damalige Minister Cem Özdemir (Grüne) hatte eine solche Pflicht in einer Reform des Tierschutzgesetzes geplant. Vor dem vorzeitigen Koalitionsbruch kam sie aber nicht mehr zustande./sam/DP/zb



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