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14.02.2026 11:29

Von der Leyen will EU-Beistandklausel zum Leben erwecken

MÜNCHEN (dpa-AFX) - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der Münchner Sicherheitskonferenz dafür geworben, die europäische Beistandsklausel zum Leben zu erwecken, um sich unabhängiger von den USA zu machen. "Gegenseitiger Beistand ist im Rahmen der EU nicht optional, sondern eine Verpflichtung, die im Vertrag verankert ist - in Artikel 42 Absatz 7", sagte sie. Das Versprechen "Einer für alle und alle für einen" habe aber nur dann Gewicht, wenn es auf "Vertrauen und den entsprechenden Fähigkeiten" beruhe. "Ich glaube, es ist an der Zeit, die europäische Beistandsklausel zum Leben zu erwecken", sagte sie.

Für eine stärkere Beschäftigung mit der EU-Beistandsklausel hatte sich in München zuvor auch schon Bundeskanzler Friedrich Merz ausgesprochen. Er erklärte, man müsse "ausbuchstabieren", wie man die Verpflichtung aus Artikel 42 europäisch organisieren wolle.

Ohne Verteidigung keine Unabhängigkeit

Von der Leyen sagte nun, neben der militärischen Aufrüstung und der Beschleunigung von Entscheidungsprozessen in der EU brauche es dafür aus ihrer Sicht auch eine neue europäische Sicherheitsstrategie. "Ich glaube, wir müssen dringend neu austarieren, wie wir all unsere politischen Instrumente einsetzen - Handel, Finanzen, Normen, Daten, kritische Infrastrukturen, Technologieplattformen, Informationen", sagte sie.

Man müsse sicherstellen, dass Europa jederzeit in der Lage sei, sein Territorium, seine Wirtschaft, seine Demokratie und seine Lebensweise zu verteidigen. "Denn das ist letztlich die wahre Bedeutung von Unabhängigkeit", sagte sie.

Angebot an Großbritannien

Zudem sprach sich von der Leyen für eine engere Zusammenarbeit mit Großbritannien aus. "In diesen äußert unruhigen Zeiten sollten Europa und insbesondere das Vereinigte Königreich enger zusammenrücken - bei der Sicherheit, der Wirtschaft oder der Verteidigung unserer Demokratien", sagte sie. Zehn Jahre nach dem Brexit sei man mit Blick auf die Zukunft so sehr aufeinander angewiesen wie eh und je.

Debatte um Beistandsklausel im Grönland-Konflikt

Über die Bedeutung von Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags war zuletzt wieder im Zuge des von US-Präsident Donald Trump angezettelten Konflikts um Grönland diskutiert worden. Die EU stellte dabei im Januar klar, dass Deutschland und die anderen EU-Staaten im Fall eines gewaltsamen Konflikts auf Antrag Dänemarks hin Beistand leisten müssten.

In dem Absatz heißt es konkret: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung (...)."

Er ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 der Nato. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu Hilfe kommen. Den Nato-Bündnisfall könnte Dänemark zudem ohnehin nicht ausrufen, weil dazu auch die USA zustimmen müssten.

Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015 aktiviert. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt./aha/DP/zb



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