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05.02.2026 11:45



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EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington
Steel GmbH

05.02.2026 / 11:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Worthington Steel GmbH

Stuttgart

Hinweisbekanntmachung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH
TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB
VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") zum freiwilligen öffentliche
Übernahmeangebot (Barangebot) ("Übernahmeangebot") der Worthington Steel
GmbH, Stuttgart, Deutschland, ("Bieterin") an die Aktionäre der Klöckner &
Co SE, Düsseldorf, Deutschland, ("Gesellschaft") zum Erwerb aller von ihnen
gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien ("Klöckner-Aktien") der
Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000) ("Klöckner-Aktionäre") sowie eine
unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab dem
heutigen Tag im Internet unter http://strong-for-good.com/ abrufbar.

Außerdem sind Exemplare der Angebotsunterlage ab dem heutigen Tag zur
kostenfreien Ausgabe im Inland bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung
Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland,
erhältlich (Bestellungen per E-Mail an
Frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com unter Angabe einer Postadresse für
den Postversand).

Stuttgart, 5. Februar 2026

Worthington Steel GmbH

_____________________

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar.
Die Bedingungen über das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichung
zugelassenen Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von
Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
anderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da
sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.")
durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) abgegeben.
Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot
erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von
Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den
zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein
Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet,
in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen
würde. Diese Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einer
Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder
verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in
anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich
erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder
Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies
außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren
deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe
können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten
Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über
entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl
der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer
Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen
relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das hiermit bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer
deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich
in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und
anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der
Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die
Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher
möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf
U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot
wurde keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer
Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von
keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im
Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein
ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des
Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen
Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section
12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht
den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und
keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC")
einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in den
Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange
Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange
Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt
grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das
Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts
auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denjenigen
der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den
Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen
unterbreitet wie allen anderen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot
unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser
Bekanntmachung, werden an die U.S.-amerikanischen Klöckner-Aktionäre in
einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese
Dokumente den anderen Klöckner-Aktionären zu Verfügung gestellt werden.
Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten
unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den
Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach
diesen Gesetzen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen
der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für
Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als
Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen
bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die
Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen
Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder
der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind.
Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen
gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein
nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem
Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf
historischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe "erwartet", "glaubt",
"ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht
davon aus", "kann", "wird", "sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe
gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder
gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen,
Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten
(dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der
Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen).
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von
denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb
der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die in
solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr
gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in
der veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern werden.

____________________

Diese Veröffentlichung ist verfügbar

im Internet unter: http://strong-for-good.com/

im Internet am: 5. Februar 2026

Stuttgart, 5. Februar 2026

Worthington Steel GmbH


Ende der WpÜG-Mitteilung

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05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=6a417bb9-01c6-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange // Regulated Market
               in Frankfurt (Prime Standard); Regulated Unofficial Market
               in Berlin, Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart,
               Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2271380 05.02.2026 CET/CEST

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