| Produktinformation |
Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.
| 20.01.2026 14:31 Kommerzielle Anbieter wollen freien Flug für ihre Drohnen BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der sinnvolle Einsatz kommerzieller Drohnen wird nach Ansicht des Branchenverbands UAV von zu viel Bürokratie erstickt. Antragsprozesse und langwierige Genehmigungsverfahren bedeuteten einen unverhältnismäßigen Aufwand sowohl für die Industrie als auch für die Behörden. "Die Lieferung eines dringend benötigten Medikaments vom Lager in ein Dorf dauert oft nur wenige Minuten. Das darf keinen Genehmigungsaufwand von vielen Stunden verursachen", sagte der Vorstandschef der Association for Unmanned Aviation (UAV), Gerald Wissel. Besonders in der Kritik stehen Regelungen in der Luftverkehrsordnung, die den Überflug beispielsweise von Straßen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten oder Badeanstalten regeln. Es gebe aktuell in Deutschland 500.000 geografische Gebiete mit Flugeinschränkungen, die bei jeder Genehmigung einzeln berücksichtigt werden müssten, moniert der Verband. Viele der Einschränkungen hätten keinen erkennbaren Nutzen. Ausnahme statt Regel Der Verband fordert die Abschaffung aller geografischen Verbotszonen für kommerzielle Drohnen. Sicherheitsrelevante Bereiche, wie beispielsweise Einrichtungen der Bundeswehr, müssten klar definiert werden. Flugeinschränkungsgebiete sollten wie in der bemannten Luftfahrt die Ausnahme und nicht die Regel sein. Private Drohnen will der Verband zurückdrängen. Sie sollten nur über dem eigenen Grund oder an genehmigten Modellflugplätzen erlaubt sein. Die kommerziellen Geräte sollten zwingend Transponder nach dem europäischen EASA-Standard ADS-L an Bord haben, um den Behörden ein Lagebild im unteren Luftraum zu ermöglichen, ergänzt Wissel. Das erleichtere auch eine Unterscheidung von feindlichen Spionage- oder Stördrohnen./ceb/DP/mis Weitere Nachrichten |
|
| Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen. |
|
04.03.2026 MUSICMAGPIE PLC Geschäftsbericht WELLFULLY Geschäftsbericht WEBIS HOLDINGS PLC Geschäftsbericht WAM CAPITAL Geschäftsbericht Übersicht |