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28.12.2025 17:13

SPD-Entscheid zum Bürgergeld kommt voraussichtlich zu spät

BERLIN (dpa-AFX) - Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplante Bürgergeld-Reform dürfte voraussichtlich erst nach Abschluss der Gesetzgebung im Bundestag enden. Der Start des Mitgliederbegehrens sei vom Parteivorstand in Abstimmung mit den Initiatorinnen auf 23. Dezember festgelegt worden, hieß es in Parteikreisen in Berlin. Das eigentliche Begehren läuft demnach längstens drei Monate. Die "Bild am Sonntag" hatte berichtet, die Koalition wolle die Bürgergeld-Reform bereits Anfang März im Bundestag beschließen - rund drei Wochen vor dem voraussichtlichen Abschluss des SPD-Begehrens. Vor Weihnachten hatte das Bundeskabinett die Reform auf den Weg gebracht.

Mit dem Begehren wollen Kritikerinnen und Kritiker in den Reihen der SPD die Bürgergeld-Reform mit der Möglichkeit von Komplettsanktionen für Verweigerer stoppen, weil sie soziale Härten fürchten. Ende November habe der Vorstand eine Onlineplattform zum Sammeln von Unterschriften bereitgestellt, so die SPD. Ein Quorum der ersten Stufe wurde demnach am 19. Dezember erfüllt. Das Begehren gilt nur dann als zustande gekommen, wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder zustimmen.

Was die Initiatoren des Begehrens sagen

Sophie Ringhand, Thüringer Jusos-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, bedauerte in der "Bild am Sonntag" den Zeitplan: "Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern."

Mitinitiator Denny Möller forderte eine Verschiebung der Reform. "Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist", sagte er der Zeitung.

Mit der Reform, die SPD-Chefin Bärbel Bas als Arbeitsministerin nach den Vorgaben der Koalition entworfen hatte, soll der Name "Bürgergeld" gestrichen werden. Die Grundsicherung soll nach strengeren Kriterien als bisher fließen. Die Jobcenter sollen der Vermittlung in Arbeit Vorrang geben.

Einigung in letzter Minute für 5,5 Millionen Betroffene

In der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten war der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen worden. Betroffen sind rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. In der Regierung waren bis zuletzt Details beim geplanten kompletten Wegfall von Leistungen umstritten gewesen.

Quasi in letzter Minute einigte man sich: Eine komplette Streichung des Gelds soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds als nicht erreichbar gelten. Einfaches Abtauchen soll nicht reichen, um die Komplettsanktion zu verhindern. Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Union hatten ursprünglich große Milliarden-Einsparungen von einer Reform in dem Bereich erhofft. Nun sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im kommenden Jahr unterm Strich nur 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann noch einmal 70 Millionen. In den Folgejahren sollen sogar 11 und 9 Millionen mehr anfallen./bw/DP/he



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