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| 19.12.2025 15:34 Künftig mehr Kompetenzen für Pflegekräfte BERLIN (dpa-AFX) - Dringend benötigte Pflegekräfte bekommen mehr Befugnisse beim Versorgen von Patientinnen und Patienten. Der Bundesrat billigte ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Pflegefachkräften mehr eigenverantwortliche Kompetenzen gibt, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Im Blick stehen etwa das Versorgen von Wunden, Diabetes und Demenz. Kommen sollen auch Entlastungen bei bürokratischen Vorgaben. Bestimmte Behandlungen sollen Pflegefachkräfte künftig auch ohne eine ärztliche Diagnose machen können, wenn sie den Bedarf in einer pflegerischen Diagnose festgestellt haben. Welche Leistungen das konkret sind, soll die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens festlegen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz passierte jetzt den Bundesrat, nachdem die Länderkammer es im November zunächst gestoppt hatte - aber nicht wegen der Pflegeregelungen, sondern wegen eines erst nachträglich angefügten Sparpakets zum Stabilisieren der Krankenkassenbeiträge. Nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss ging das Gesetz nun durch. Enthalten sind auch weitere Regelungen: Kinder Für Eltern gilt auch 2026 eine verlängerte Zeitspanne beim Kinderkrankengeld - nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Gesetzlich versicherte Eltern können die Leistung beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. E-Patientenakte Bei den neuen elektronischen Patientenakten (ePA), die rund 70 Millionen Versicherte haben, kommt eine Änderung für den Schutz sensibler Inhalte. Von den Kassen eingestellte Abrechnungsdaten zu früheren Behandlungen sollen künftig nur noch für Versicherte selbst sichtbar sein und nicht mehr zum Zugriffsbereich von Ärzten gehören. Geschaffen werden auch Voraussetzungen für ein einfacheres erstes Freischalten mit Identifizierungsverfahren per Video plus Personalausweis, wenn man die eigene ePA selbst aktiv nutzen möchte./sam/DP/men Weitere Nachrichten |
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