Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.12.2025 14:41

ROUNDUP: Diskriminiert bei der Wohnungssuche? Klägerin testet Makler

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Gleich mehrfach bewirbt sich Humaira Waseem im November 2022 auf ein Wohnungsinserat - und das mit unterschiedlichen Namen. Ihr Verdacht: Wegen ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens wird sie nicht zum Besichtigungstermin eingeladen. Sie sieht in dem Verhalten des Maklers eine rechtswidrige Diskriminierung - und klagt auf Schadenersatz. Am Donnerstag hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit ihrem Fall beschäftigt.

Dass es sich bei Waseems Erfahrung bei der Suche nach einer Wohnung für ihre damals dreiköpfige Familie in Hessen um einen Fall von Diskriminierung handelte, scheint in dem Verfahren geklärt. Bei der mündlichen Verhandlung am BGH stand eine andere Frage im Zentrum. Es gehe darum, ob der Makler für diese Diskriminierung haften müsse, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Der Anwalt des Maklers argumentierte, sein Mandant sei von dem Vermieter beauftragt worden. Daher müsse nicht er selbst, sondern nur der Vermieter haften.

Die Anwältin der Klägerin betonte hingegen, es entstünde eine große Schutzlücke, wenn diskriminierendes Verhalten von Maklern folgenlos bliebe. Denn meist seien Wohnungssuchende ausschließlich mit Maklern oder der Hausverwaltung in Kontakt - und eben nicht mit den oft anonymen Vermietern.

"Frau Schneider" wurde zur Besichtigung eingeladen

Auf der Suche nach einer neuen Wohnung für sich, ihren Ehemann und ihr erstes Kind hatte Waseem sich im November 2022 per Internetformular auf eine Wohnung des Maklerbüros beworben - mit prompter Absage. Es seien keine Termine mehr verfügbar, hieß es. Dabei war das Inserat frisch veröffentlicht und es standen mehrere Wohnungen frei, sagt Waseem. Die widersprüchliche Information habe sie misstrauisch gemacht.

Anfragen ihrer Schwester und ihres Ehemannes mit ausländischen Namen blieben demnach ebenfalls ohne Erfolg. Schließlich probierte die 30-Jährige es als "Frau Schneider" - und plötzlich habe es mit dem Besichtigungstermin geklappt. Sie wandte sich dann nach eigenen Angaben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese habe sie auf das sogenannte Testing hingewiesen. Sie schickte noch zwei weitere Anfragen mit deutschen Namen - beide erfolgreich.

"Testing"-Ergebnisse im Prozess verwertbar

Beim Testing-Verfahren bewerben sich zwei Personen um eine Wohnung, die sich in nur einem Merkmal unterscheiden - etwa dem Namen oder dem Geschlecht, schreibt die Antidiskriminierungsstelle auf ihrer Internetseite. Die Ergebnisse könnten vor Gericht als Indiz für eine Benachteiligung anerkannt werden. Das bestätigte in Karlsruhe auch Richter Koch: Der Senat habe wohl keine Zweifel daran, dass die Ergebnisse des Testings als Indizien genutzt werden könnten.

Beate Heilmann, Rechtsanwältin und Mietrechtsexpertin beim Deutschen Anwaltverein (DAV) blickt mit Interesse auf das Verfahren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat vor knapp 20 Jahren in Kraft. Seitdem gab es laut Heilmann zwar einige Entscheidungen bei Landgerichten und Amtsgerichten. "Das ist aber wirklich aus meiner Sicht der erste Fall, der zum AGG - im Bereich Mietrecht jedenfalls - zum BGH gekommen ist", sagt sie.

Name reicht "um mich anders zu behandeln"

Das hessische Amtsgericht Groß-Gerau hatte die Klage von Waseem zunächst abgewiesen, das Landgericht Darmstadt entschied im Berufungsverfahren dagegen anders. Es verurteilte den Makler zur Zahlung einer Entschädigung von 3.000 Euro sowie zur Erstattung von Anwaltskosten. Der Makler ging in Revision, sodass sich nun das höchste deutsche Zivilgericht mit dem Fall beschäftigt. Eine Entscheidung wird erst im neuen Jahr erwartet.

Von den Karlsruher Richterinnen und Richtern erhofft sich Waseem ein "klares und unmissverständliches Zeichen dafür, dass Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in Deutschland nicht geduldet wird". Sie sei hier geboren, ihre beiden Kinder auch. "Umso verletzender ist es, zu erleben, dass mein Name ausreicht, um mich anders zu behandeln, bevor man mich überhaupt kennengelernt hat", sagt sie. Wenn ihr Fall dazu beitrage, dass Vermieter oder Makler zweimal überlegen, bevor sie diskriminieren - "dann ist das ein Schritt nach vorn"./kke/jml/DP/stw



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
AROUNDTOWN SA 2,658 EUR 18.12.25 17:35 Xetra
DEUTSCHE WOHNEN AG 20,500 EUR 18.12.25 17:38 Xetra
LEG IMMOBILIEN SE 61,150 EUR 18.12.25 17:35 Xetra
PATRIZIA SE 8,420 EUR 18.12.25 17:35 Xetra
VONOVIA SE 24,180 EUR 18.12.25 17:35 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:  1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 754     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
19.12.2025 00:00 EQS-News: Historische Produktion von mit Graphen angereicher...
18.12.2025 23:05 Tausende demonstrieren in Bulgarien für faire Neuwahl - Vor...
18.12.2025 23:03 IRW-News: HYTN Innovations Inc.: HYTN begrüßt US-Präsidia...
18.12.2025 23:02 Nike kann mit Umsatzüberraschung nicht punkten - Aktie fällt
18.12.2025 23:02 Abschluss von Mercosur-Handelsdeal muss verschoben werden
18.12.2025 22:42 Fedex verdient überraschend viel und wird optimistischer - ...
18.12.2025 22:32 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Etwas erholt dank Inflation...
18.12.2025 22:29 JPMorgan senkt Ziel für Hermes auf 2350 Euro - 'Neutral'
18.12.2025 22:25 EQS-Stimmrechte: Stabilus SE (deutsch)
18.12.2025 22:17 Aktien New York Schluss: Stabil bis etwas erholt dank Inflat...
18.12.2025 22:04 EQS-Stimmrechte: Stabilus SE (deutsch)
18.12.2025 21:55 ROUNDUP/Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsi...
18.12.2025 21:51 ROUNDUP: Abschluss von Mercosur-Handelsdeal muss verschoben ...
18.12.2025 21:51 US-Regierung geht gegen Geschlechtsanpassungen vor
18.12.2025 21:50 Ex-Trump-Berater Bolton: Ukraine sollte Nato als Ziel nicht ...
18.12.2025 21:32 Medizinische Forschung: Trump lockert Cannabis-Regeln
18.12.2025 21:24 Ukraine: Proteste in Odessa wegen Stromausfalls
18.12.2025 21:11 Abschluss von Mercosur-Handelsdeal muss verschoben werden
18.12.2025 21:06 Trump: Ukraine muss sich schnell bewegen
18.12.2025 21:00 Jefferies belässt Siemens auf 'Buy' - Ziel 277 Euro
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
19.12.2025

VISIBLE GOLD MINES
Geschäftsbericht

THERMA BRIGHT
Geschäftsbericht

PROVEXIS
Geschäftsbericht

PHARMAGREEN BIOTECH INC
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services