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| 17.12.2025 20:37 Pyro: UEFA bestraft Bayern und Frankfurt mit Fan-Ausschluss Champions LeagueNyon (dpa) - Wegen des Fehlverhaltens ihrer Fans in der Champions League werden die Bundesligisten FC Bayern und Eintracht Frankfurt mit Fan-Ausschlüssen bestraft. Nach einem Beschluss des Kontroll-, Ethik- und Disziplinargremiums der europäischen Fußball-Union UEFA muss die Eintracht ihr nächstes internationales Auswärtsspiel ohne eigene Anhänger bestreiten. Bei den Bayern bleibt ein Teil der Südtribüne im nächsten Heimspiel gesperrt. Der Verkauf an Tickets für Frankfurter Gästefans ist für die kommende Partie am 21. Januar 2026 beim aserbaidschanischen Club Qarabağ ausgeschlossen. Hintergrund sind die Vorfälle beim Spiel in der Königsklasse am 9. Dezember beim FC Barcelona (1:2). Es seien Gegenständen geworfen, Feuerwerkskörper gezündet und Sachbeschädigungen begangen worden, teilte die UEFA mit. Die Frankfurter müssen zudem insgesamt 38.000 Euro an Geldstrafe zahlen. Dafür werden die Bayern bestraftDie Bayern wurden wegen gleich zweier Vorfälle zur Rechenschaft gezogen. Aufgrund des Zündens von Feuerwerkskörpern beim Heimspiel gegen Sporting Lissabon (3:1) am 9. Dezember wurde festgelegt: Die Blöcke 111 bis 114 im Unterrang der Südtribüne der Allianz Arena müssen im nächsten Heimspiel am 21. Januar gegen Royale Union Saint-Gilloise geschlossen bleiben. Diese Strafe war gegen die Münchner schon nach ähnlichen Vorfällen aus der vorigen Saison auf Bewährung ausgesprochen worden - nun wurde sie vollstreckt. Eine gesamte Sperrung der Südtribüne blieb den Bayern vorerst erspart - sie wurde auch hier zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, dass die UEFA den Teil der Allianz Arena schließen dürfte, falls die Anhänger erneut auffällig werden. Darüber hinaus muss der deutsche Rekordmeister 30.000 Euro zahlen. Dazu kommen 16.000 Euro, weil öffentliche Durchgänge blockiert wurden. Im zweiten Fall, bei dem es um das Auswärtsspiel der Bayern beim FC Arsenal (1:3) vom 26. November geht, lauteten die Vorwürfe: Werfen von Gegenständen, Störung der öffentlichen Ordnung, Verbreitung von für eine Sportveranstaltung ungeeigneten Botschaften (unerlaubte Banner). Dafür muss der Club insgesamt 70.000 Euro an Geldstrafe zahlen. Weitere Nachrichten |
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