Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
08.10.2025 21:52

EQS-Adhoc: PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt (deutsch)

PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

^
EQS-Ad-hoc: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung
der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung
eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

08.10.2025 / 21:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung - MAR).

PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung
der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung
eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

Mannheim, 8. Oktober 2025 - Die PAUL Tech AG als Emittentin ("Emittentin")
der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU;
"Anleihe") informiert darüber, dass die beabsichtigte Refinanzierung der
Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst
nicht weiter verfolgt wird. Stattdessen bietet die Emittentin den Gläubigern
der Anleihe eine Verlängerung der Laufzeit um weitere zwölf Monate an. Die
Emittentin wird eine Einladung zur Gläubigerversammlung über die Änderung
der Anleihebedingungen kurzfristig veröffentlichen.

Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche
Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025
beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung
einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese
Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit
eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der
Anleihe schaffen.

Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: ir@paul.tech

Disclaimers:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,
verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann
in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen,
die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese
beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner
Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als
verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger"
eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger
im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im
Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
(die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder
zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu
stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die
anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt",
"geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte"
oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten
Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in
solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,
sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.


Ende der Insiderinformation

---------------------------------------------------------------------------

08.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    PAUL Tech AG
                   Theodor-Heuss-Anlage 12
                   68165 Mannheim
                   Deutschland
   E-Mail:         presse@paul.tech
   Internet:       www.paul.tech
   ISIN:           DE000A3H2TU8
   WKN:            A3H2TU
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2210256



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

2210256 08.10.2025 CET/CEST

°


Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:  1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 282     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
08.12.2025 10:46
08.12.2025 10:46 Original-Research: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (von Quiri...
08.12.2025 10:44 ROUNDUP: VDA erwartet 2026 rund 693.000 neue E-Autos
08.12.2025 10:41 ROUNDUP: Hornbach macht weniger Geschäft als erwartet - Aus...
08.12.2025 10:40 ROUNDUP: TKMS profitiert von vollen Auftragsbüchern - Vorsi...
08.12.2025 10:36 Aktien Europa: Anleger warten nach Erholung auf Fed-Zinsents...
08.12.2025 10:36 EQS-Adhoc: centrotherm international AG informiert über ein...
08.12.2025 10:35 Eurozone: Sentix-Konjunkturindex steigt leicht
08.12.2025 10:32 VDA erwartet 2026 rund 693.000 neue E-Autos
08.12.2025 10:30 Deutsche Anleihen: Kursverluste - Produktion steigt stärker...
08.12.2025 10:23 OTS: BNP Paribas Real Estate Holding GmbH / Solides Dreivier...
08.12.2025 10:20 ANALYSE-FLASH: RBC senkt Heidelberg Materials auf 'Sector Pe...
08.12.2025 10:17 Selbstgemachte Lebkuchen teurer - Butterplätzchen günstiger
08.12.2025 10:12 AKTIE IM FOKUS: Ferrari unter Druck - Morgan Stanley wird vo...
08.12.2025 10:09
08.12.2025 10:07 EQS-News: Instone Group schließt Konsortialfinanzierung üb...
08.12.2025 10:05 EQS-News: HUAWEI AppGallery Editors' Choice Awards 2025 wür...
08.12.2025 10:04 ANALYSE-FLASH: JPMorgan hebt Novartis auf 'Overweight' - Zie...
08.12.2025 10:04 ANALYSE-FLASH: Deutsche Bank Research hebt Knorr-Bremse auf ...
08.12.2025 10:03 IRW-News: Humanoid Global Holdings Corp.: Humanoid Global ve...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
08.12.2025

SYGNIA LIMITED
Geschäftsbericht

CATANA GROUP SA
Geschäftsbericht

BETACOM SA
Geschäftsbericht

ZEBRA NUSANTARA
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services