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15.09.2025 11:13

APA ots news: Die französischen, österreichischen und italienischen...

APA ots news: Die französischen, österreichischen und italienischen Aufsichtsbehörden fordern einen stärkeren europäischen Rahmen für Kryptomärkte

Wien (APA-ots) - Aufbauend auf den Erfahrungen aus den ersten Monaten der  
Implementierung der MiCA-Verordnung (MiCAR) legen drei bedeutende 
europäische Aufsichtsbehörden - die französische Autorité des Marchés 
Financiers (AMF), die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde ( 
FMA) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la 
Borsa (CONSOB) - Vorschläge vor, die auf eine effektivere Aufsicht 
der Kryptomärkte, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer 
Marktteilnehmer sowie einen besseren Anlegerschutz abzielen. 

Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich 
anwendbar, und stellt einen großen Fortschritt bei der Regulierung 
der Kryptomärkte in Europa dar. Europa ist dadurch zum Spitzenreiter 
in der Aufsicht dieser neuen Assetklasse geworden. Die MiCAR schafft 
einen klaren Rahmen und verpflichtet Marktteilnehmer, die in Europa 
kryptowertbezogene Dienstleistungen anbieten wollen, zuvor eine 
Zulassung einzuholen. 

Trotz der Konvergenzbemühungen der Europäische Wertpapier- und 
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben die ersten Monate der Anwendung 
der Verordnung jedoch erhebliche Unterschiede in der Aufsicht über 
Kryptomärkte durch die nationalen Behörden enthüllt. Diese 
Unterschiede verdeutlichen die Notwendigkeit, den Aufsichtsaufbau 
rasch zu stärken um die ordnungsgemäße Funktionsweise des 
europäischen Binnenmarktes sicherzustellen. Ohne eine solche 
Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat 
Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung 
einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, 
auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorgliche Maßnahmen 
zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern. 
Darüber hinaus bieten bestimmte Regelungen keinen ausreichenden 
Schutz vor den branchenspezifischen Risiken, wie beispielsweise vor 
dem Zugang europäischer Intermediäre zu in Drittstaaten ansässigen 
Plattformen ohne den durch die MiCAR gebotenen Schutz und dem 
erhöhten Cybersicherheitsrisiko. Solche Risiken beeinträchtigten den 
Anlegerschutz und gefährden ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit 
europäischer Marktteilnehmer. 

Zur Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Anwendung der 
MiCAR, fordern die AMF, die FMA und die CONSOB daher eine Reihe 
gezielter Änderungen. Diese Anpassungen würden es zudem ermöglichen, 
die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) und der 
International Organization of Securities Commissions (IOSCO) zur 
Regulierung von Kryptowerten, die jeweils im Juli und November 2023 
veröffentlicht wurden, näher zu berücksichtigen. 

Die AMF, die FMA und die CONSOB haben vier Vorschläge zur 
Verbesserung vorgelegt. Diese Vorschläge sind nicht abschließend im 
Hinblick auf die durch die Anwendung der MiCAR aufgeworfenen Fragen, 
wie zum Beispiel in Bezug auf sogenannte "Stablecoins", sondern legen 
den Fokus auf: 

- 

Direkte Aufsicht über signifikante Anbieter von Kryptowerte- 
Dienstleistungen durch die ESMA, um eine einheitliche Anwendung der 
Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. Dies 
wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu 
vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten 
führen; 

- 

Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die 
europäische Anleger ansprechen: Die AMF, die FMA und die CONSOB 
stellen fest, dass einige in Drittländern ansässige Plattformen 
europäische Kunden über europäische Intermediäre erreichen, die über 
den Status eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen. 
Die drei Behörden schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der 
Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform 
tun darf, die der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung 
unterliegt; 

- 

Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von 
Cyberrisiken: Angesichts des sehr hohen Cyberrisikos betonen die AMF, 
die FMA und die CONSOB die Bedeutung, dass Marktteilnehmer vor der 
Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig 
wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung 
durchlaufen müssen. Diese Prüfung sollte den Schutz von 
Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das 
Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde 
die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger 
stärken; 

- 

Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers unter 
eventueller Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die 
Einreichung und aufsichtliche Behandlung von Token-Angeboten ( 
ausgenommen "Stablecoins"): Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den 
Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer 
höheren Rechtssicherheit zuzuführen, unter gleichzeitiger 
zusätzlicher Schaffung einer zentralen Stelle zur Einreichung, dies 
vor dem Hintergrund der paneuropäischen Reichweite der Mehrheit 
solcher Angebote. 

"Die FMA hat Finanzinnovationen immer begrüßt und gefördert, wenn 
diese das Angebot an Produkten und Dienstleistungen für die 
Unternehmen und Haushalte erweitern und die Integrität und Stabilität 
des Finanzmarkts wahren", so der Vorstand der FMA, Mariana Kühnel und 
Helmut Ettl. "Die europäische MiCA-Verordnung setzt im Bereich 
Kryptowerte dafür einen guten Rahmen, den die FMA konsequent umsetzt. 
Das wird auch von großen Marktteilnehmern gewürdigt, welche die FMA 
für ihre Kompetenz und Konsequenz schätzen. Wir beobachten aber, dass 
die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird. Ein 
regulatorischer Wettlauf nach unten wäre für die ganze EU nachteilig 
und sollte vermieden werden, indem große Anbieter europaweit 
einheitlich beaufsichtigt werden - ähnlich wie bei der EZB- 
Bankenaufsicht." 

Weitere Informationen: https://www.fma.gv.at/wp- 
content/plugins/dw-fma/download.php?d=7604 

Rückfragehinweis: 
   Finanzmarktaufsicht (FMA) 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0065    2025-09-15/11:07


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