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06.08.2025 16:05

ROUNDUP 2/Stabiles Rentenniveau: Kabinett bringt Gesetz auf den Weg

(Neu: Weitere Details)

BERLIN (dpa-AFX) - Das Gesetz für ein stabiles Rentenniveau bis 2031 und bessere Renten für Millionen Mütter ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), den der Bundestag bis Jahresende beschließen soll. Obwohl die Verbesserungen mit Steuergeld bezahlt werden sollen, müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut Gesetzentwurf auf etwas höhere Kosten einstellen: Ab 2027 soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 auf 18,8 Prozent steigen - etwas mehr als erwartet.

Das Rentengesetz ist der erste von mehreren geplanten Reformschritten. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden. Damit fallen die Renten dauerhaft etwas höher aus als ohne die Reform. Zudem bekommen Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 statt zweieinhalb nun drei Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet. Das künftige Gesetz soll es Älteren erleichtern, im Rentenalter bei ihren Arbeitgebern weiter tätig zu sein. Die Rücklagen der Rentenkassen sollen von 20 auf 30 Prozent einer Monatsausgabe aufgestockt werden, um etwas mehr Puffer zu haben.

"Botschaft in unsicheren Zeiten"

"Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht", erklärte Sozialministerin Bas nach dem Kabinettsbeschluss. Diesem ersten Paket würden weitere folgen: die Stärkung der Betriebsrente, die sogenannte Aktivrente mit Anreizen zum Arbeiten im Rentenalter und die "Frühstartrente" mit staatlichen Hilfen zur Altersvorsorge schon im Kindesalter. "Die kommen jetzt auch nach der Sommerpause", kündigte Bas an.

Zu grundsätzlicheren Reformen, wie das Rentensystem auf Dauer bezahlt werden soll, soll eine Kommission ab 2026 Vorschläge erarbeiten. Da sind Union und SPD uneins.

Bas gegen Rente mit 70

Bas ging im ZDF auf Distanz zu einem Vorschlag von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), das Renteneintrittsalter zu erhöhen. Eine generelle Rente mit 70 wäre für viele Menschen eine Rentenkürzung, die nicht so lange arbeiten könnten, sagte die Sozialministerin. Die Koalition erleichtere es jenen, die im Alter weiter bei ihrem Arbeitgeber tätig sein wollten. "Es ist ja nicht verboten, länger zu arbeiten", sagte Bas.

Reiche sagte nach dem Kabinettsbeschluss, nun sei die Grundlage gelegt, "dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger arbeiten wollen und können, dass es diesen auch ermöglicht wird". Auch die Bundesarbeitsministerin halte dies für richtig. Angesichts der demografischen Situation müsse man erreichen, "die Lebensarbeitszeit für jene Menschen, die das körperlich können und auch wollen generell" zu öffnen.

Diskussion über Erwerbstätigenversicherung

Bas wiederholte Ideen für eine Erwerbstätigenversicherung. "Unser Problem ist doch, dass nicht alle in dieses System einzahlen", sagte die Ministerin. Sie nannte dabei auch Selbstständige und Beamte. Mit einem ähnlichen Vorstoß war Bas vor Wochen auf Kritik gestoßen.

Nun zeigte sich Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg aber offen für die Debatte. "Der Vorschlag von Frau Bas ist mindestens einer, den man diskutieren kann", sagte Middelberg bei RTL/ntv. "Ob er wirklich zur Lösung beiträgt, ist eine andere Frage."

Milliardenkosten für Steuerzahler

Das Rentenniveau ist nur eine Rechengröße. Sie setzt Renten nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Das sagt nichts über die eigene Rente, ist aber ein Orientierungswert. Das Sozialministerium rechnete vor: "Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr."

Dafür sollen Milliardensummen aus dem Bundeshaushalt zusätzlich in die Rentenkassen fließen. So kostet die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau nach Schätzungen des Ministeriums 2029 zunächst rund 3,6 Milliarden Euro. Die Summe steigt 2030 auf rund 9,3 Milliarden Euro und 2031 auf rund 11 Milliarden Euro. Die Finanzierung der besseren Mütterrente kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2027 jährlich rund fünf Milliarden Euro.

Bisher werden für die Erziehung von ab 1992 geborenen Kindern drei volle Jahre bei der Rente angerechnet. Für Kinder, die davor geboren wurden, sind es bisher nur zweieinhalb Jahre. Das soll mit der Reform auf einheitlich drei Jahre angeglichen werden. Betroffen sind nach Regierungsangaben rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen.

Höherer Beitragssatz

Der Gesetzentwurf schlüsselt auch auf, dass der Beitragssatz zur Rente 2027 voraussichtlich auf 18,8 Prozent des Bruttolohns steigt. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.

Das liegt am Aufbau der Rücklagen: "Durch die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz erforderlich werden", heißt es in der Kabinettsvorlage. Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen: "Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden ausgeschlossen."

Dass der Beitragssatz ab 2027 steigt, war erwartet worden - das hängt mit den steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zusammen und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente gehen und nach und nach weniger Jüngere einzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029./vsr/DP/zb



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