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10.07.2025 16:21

Cum-Ex-Figur Hanno Berger ohne Reue: «War nie im Unrecht»

Steuerskandal um Aktiendeals

Frankfurt/Main (dpa) - Hanno Berger, die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, sieht sich trotz rechtskräftiger Verurteilung zu hohen Haftstrafen nicht als Täter. «Ich war nie im Unrecht», sagt der inhaftierte 74-Jährige dem «Handelsblatt». In der Justizvollzugsanstalt im hessischen Schwalmstadt schreibt Berger demnach an seiner Verteidigung. «Seit zwölf Jahren mache ich nichts anderes», sagte Berger, der 2021 in der Schweiz festgenommen und 2022 an Deutschland ausgeliefert wurde. Cum-Ex-Aktiengeschäfte, bei dem sich Banken und andere Investoren Kapitalertragsteuer auf Dividenden mehrfach vom Staat erstatten ließen, betrachtet er bis heute als rechtmäßig.

Schwere Vorwürfe an Ex-Staatsanwältin Brorhilker

An der juristischen Aufarbeitung übt der frühere Steueranwalt Berger schwere Kritik. Die Durchsuchung der Kölner Staatsanwaltschaft in seinen Privaträumen 2014 bezeichnete Berger als «Schande für den Rechtsstaat». Die Beamten «wollten gar nicht wissen, was in den Gesetzen steht». Die damalige Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker sei voreingenommen gewesen: «Sie hätte damals, also 2014, schon auf den ersten Blick erkannt, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften um Straftaten handelt. Auf den ersten Blick!»

Berger gilt als Wegbereiter für die Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, mit denen der Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Die Geschäfte waren in ihrer Hochphase zwischen 2006 und 2011 bei vielen Banken verbreitet, der Skandal gilt als größter Steuerbetrug der deutschen Geschichte.

Zentrale Rolle von «Mr. Cum-Ex» 

Berger pries die Geschäfte bei Banken und Vermögenden als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh «Mr. Cum-Ex» vor der Justiz in die Schweiz. Nach seiner Auslieferung verurteilten die Landgerichte Bonn und Wiesbaden ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung zu langen Haftstrafen. Beide Schuldsprüche wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Politik reagierte erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Mit seinem früheren Kanzleipartner Kai-Uwe Steck, der als Kronzeuge im Cum-Ex-Skandal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hat sich Berger überworfen. Berger spricht von «Falschaussagen», die Steck vor Gericht gemacht habe. Seine Hinweise seien juristisch «entweder unerheblich oder unwahr». Berger hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Steck gestellt. An Rückzug denkt er nicht. «Ich kämpfe. Die Sache ist noch nicht zu Ende.»



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