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| 03.07.2025 13:22 Bundesamt entscheidet nur über einzelne Asylfälle von Syrern BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat trotz eines vorübergehenden Entscheidungs-Stopps für Asylanträge von Menschen aus Syrien in einigen Dutzend Fällen dennoch Entscheidungen getroffen. "Sicherheitsrelevante Verfahren konnten im Einzelfall entschieden werden", teilte ein Bamf-Sprecher auf Anfrage mit. Wird ein anerkannter Flüchtling wegen einer erheblichen Straftat verurteilt oder als sogenannter Gefährder eingestuft, kann der Schutzstatus widerrufen werden. "Gefährder" nennt die Polizei Menschen, denen sie schwere politisch motivierte Straftaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut. Entscheidungen im Dezember ausgesetzt Aufgrund der unübersichtlichen Lage nach dem Sturz von Syriens Langzeitmachthaber Baschar al-Assad Anfang Dezember hatten Deutschland und weitere europäische Staaten Entscheidungen über Schutzersuchen von Antragstellern aus Syrien vorerst ausgesetzt. Die Anhörung syrischer Asylbewerber hatte das Bamf Anfang Mai wieder aufgenommen. Von den 11.060 Entscheidungen über Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger, über die von Januar bis Mai entschieden wurde, seien 11.017 formale Entscheidungen gewesen, teilte der Sprecher mit. Hierunter fallen Fälle, in denen der Asylantrag zurückgenommen wird oder solche, in denen ein anderes europäisches Land zuständig ist. Seit Jahren keine Abschiebungen nach Syrien Abschiebungen nach Syrien wieder zu ermöglichen, ist ein Ziel von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Seine Vorgängerin, Nancy Faeser (SPD), war in die syrische Hauptstadt Damaskus geflogen, um mit der Übergangsregierung darüber zu sprechen, wie dies zumindest für Straftäter und "Gefährder" wieder ermöglicht werden könnte. Auf das Bamf kommt viel Arbeit zu Syrien zählt seit Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern von Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Zum 31. Mai waren laut Bamf 51.736 Verfahren syrischer Staatsangehöriger anhängig. "Gesetzlich ist das Bundesamt verpflichtet, mindestens alle sechs Monate die Lage in dem Herkunftsstaat zu überprüfen und wird die Bearbeitung der betroffenen Asylverfahren wieder aufnehmen, sobald die Gründe für den Verfahrensaufschub wegfallen", sagte der Bamf-Sprecher./abc/DP/mis Weitere Nachrichten |
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