Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
23.05.2025 18:19

ROUNDUP 2: Meta darf Facebook-Daten für KI-Training nutzen

(neu: Mit Stellungnahme Meta im 7. Absatz + Stellungnahme Datenschutzexperte Solmeke in den Absätzen 11-13.)

KÖLN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer sind mit dem Versuch gescheitert, dem Facebook-Konzern Meta für sein KI-Training einen breiten Zugriff auf Nutzerdaten gerichtlich untersagen zu lassen. Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem Eilverfahren, dass Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf (Az. 15 UKl 2/25). Meta will am kommenden Dienstag damit beginnen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta beruft sich auf "berechtigtes Interesse"

Meta will ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. "Wir tun dies auf Grund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern", hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.

Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegründet, sagte Richter Oliver Jörgens vom OLG Köln. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck könne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.

Gericht: Metas Interessen an Datenverarbeitung überwiegen

"Unzweifelhaft werden für das Training große Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können", so das Gericht. Im Rahmen einer Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin würden aber die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden könnten, sagte Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung.

Auch seien die Nutzer über die Apps und auf anderem Wege informiert worden. "Sie haben die Möglichkeit, die Datenverarbeitung durch Umstellung ihrer Daten auf "nicht-öffentlich" oder durch einen Widerspruch zu verhindern", so das Gericht weiter.

Meta begrüßt das Urteil

Meta begrüßte die Entscheidung. Man bekräftige, dass der Ansatz keine Datenschutz-Bestimmungen verletze und im Einklang mit der Bewertung durch die irische Datenschutzkommission stehe. "Wir sind verpflichtet, Deutsch-trainierte KI in die Hände der deutschen Bevölkerung zu bringen und sicherzustellen, dass jeder in Europa gleichberechtigten Zugang zu den vollen Vorteilen der generativen KI hat", erklärte ein Meta-Sprecher.

Die Verbraucherzentrale äußerte sich enttäuscht. "Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch", sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Fakten geschaffen würden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gebe.

Verbraucherschützer fordern weiterhin aktive Zustimmung

Die VZ NRW bekräftigte ihre Position, dass eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung ihrer Daten für das Training der KI notwendig sei. Nutzer sollten ein souveränes Mitspracherecht behalten und nicht bloß eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt bekommen, so Schuldzinski.

Datenschutzorganisation will Verfahren gegen Meta für ganze EU

Max Schrems, Leiter der europäischen Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich "etwas überrascht über den Ausgang des Verfahrens", da der Verstoß von Meta "ziemlich massiv und offensichtlich" sei. "Allerdings muss man für eine einstweilige Verfügung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren." Auch wenn die einstweilige Verfügung nicht erlassen worden sei, bedeute das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden könne. Während die VZ NRW ein Verfahren für Deutschland angestrengt habe, plane seine Organisation ein Verfahren für die gesamte EU.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich nachvollziehbar". "Datenschutzethisch sollte sie aber nicht das letzte Wort sein", erklärte der Datenschutzexperte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Meta sei beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vergangenheit alles andere als ein Musterknabe gewesen. "Umso verständlicher ist die Skepsis, wenn Meta nun Milliarden von Nutzerbeiträgen für das Training seiner KI-Systeme nutzen will und das ohne aktive Einwilligung."

Experte: Entscheidung juristisch nachzuvollziehen

Man müsse anerkennen, dass sich Meta diesmal rechtlich deutlich besser aufgestellt habe als in der Vergangenheit, so Solmecke weiter. "Meta hat die Nutzer frühzeitig über die geplante Datenverarbeitung informiert, zusätzliche Hinweise über die Plattformen bereitgestellt und eine Möglichkeit geschaffen, der Nutzung ihrer Daten aktiv zu widersprechen." Juristisch sei die Argumentation des OLG daher nachzuvollziehen.

Trotzdem hält Solmeke Zweifel für angebracht. "Die Vorstellung, dass Daten Dritter oder auch Minderjähriger in KI-Systeme einfließen könnten, ohne dass sie davon wissen, bleibt heikel." Ein Verfahren, bei dem Nutzer ausdrücklich widersprechen müssten statt vorher zuzustimmen sei keine echte Kontrolle. "Das sogenannte berechtigte Interesse darf hier kein Türöffner für eine weitreichende Datenverarbeitung werden."

Die Eilentscheidung des OLG Köln ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale NRW will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie ein normales Klageverfahren, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, beantragt./tob/DP/men



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
META PLATFORMS INC. ... 663,290 USD 26.12.25 22:00 Nasdaq
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 145     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
28.12.2025 04:00 Experten erwarten auch 2026 steigende Immobilienpreise
27.12.2025 20:33 Wirtz trifft bei emotionalem Liverpool-Sieg gegen Wolves
27.12.2025 19:19 EQS-News: EAMD geht eine Kooperation mit einem ukrainischen ...
27.12.2025 17:57 Familie statt Tournee: Skispringerin Schmid hört mit 29 auf
27.12.2025 14:21 Bestes Weltcup-Ergebnis: Jocher sorgt für Ski-Überraschung
27.12.2025 14:13 Nächster Ski-Coup für Scheib - Moltzan stürzt heftig
27.12.2025 14:05 EQS-News: Innovation trifft Investitionschance - LIR Life Sc...
27.12.2025 13:47 Fernzüge an Weihnachten zu 75 Prozent pünktlich
27.12.2025 11:20 Darts-Weltmeister Littler spricht über Augen-OP als Kind
27.12.2025 08:56 Favoriten, TV, Geld: So läuft die Vierschanzentournee
27.12.2025 08:11 Orlando Magic schwächeln ohne verletzten Wagner in der NBA
27.12.2025 08:04 IRW-News: TempraMed Technologies Ltd.: TempraMed bringt neue...
27.12.2025 06:00 Woidke sieht Energiewende wegen Stromkosten in Gefahr
27.12.2025 05:30 Deutschlandticket wieder teurer - und ab 2027?
27.12.2025 04:30 Arbeitgeberpräsident verlangt «großen Wurf»
27.12.2025 04:00 Zwischen Hoffnung und Skepsis: Bulgarien wird 21. Euro-Land
26.12.2025 22:16
26.12.2025 22:14
26.12.2025 22:07 ROUNDUP: Selenskyj und Merz bekräftigen Einigkeit vor Trump...
26.12.2025 22:06 ROUNDUP 4: Rückt der Frieden näher? Selenskyj will bald Tr...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
28.12.2025

BRIGHTCOM GROUP LTD
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services