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25.03.2025 16:21

Paulaner siegt im Streit um Cola-Mix-Design gegen Karlsberg

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Spezi-Hersteller Paulaner hat vor dem Landgericht München im Streit um das Flaschen- und Dosendesign eines Konkurrenten aus dem Saarland gesiegt. Die Kammer untersagte der Homburger Karlsberg Brauerei die Nutzung ihrer bisherigen farblichen Produktaufmachung. Paulaner hatte dagegen geklagt, weil die Brauerei wegen zu großer Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr sah, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret geht es Paulaner um ein Design, das die Münchner Brauerei, als "Fünf-Farben-Welle" markenrechtlich geschützt hat. Stein des Anstoßes war dabei, dass Karlsberg seine "Brauerlimo" ebenfalls mit fünf Farben im Wellendesign schmückt. Anders als beim Paulaner verlaufen die Farben bei Karlsberg allerdings senkrecht.

Die Homburger Brauerei hatte argumentiert, dass viele Produkte bei Limonaden eine farbenfrohe Aufmachung hätten und es erhebliche Unterschiede zwischen den Designs gebe. Das Gericht gab allerdings Paulaner recht: Die Farbgestaltung springe besonders ins Auge und werde von Verbrauchern deswegen auch als Herkunftshinweis aufgefasst, hieß es.

Der nächste Gerichtstermin steht schon fest - diesmal mit Berentzen

Karlsberg ist nicht der einzige Konkurrent, mit dem Paulaner um das Spezi-Design streitet. Am 8. Juli soll es vor dem Landgericht um die Optik von Berentzens Mio Mio Cola-Orange gehen.

2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit selbst Beklagte. Die kleinere Brauerei Riegele aus Augsburg hatten mit den Münchnern über die Rechte am Namen Spezi gestritten. Riegele hatte 1956 beim Deutschen Patentamt "Spezi" als Warenzeichen eintragen lassen. Die Konkurrenz aus München kam in den 1960ern auf den Markt. 1974 schlossen die beiden Brauereien dann eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der die Münchner ihren Cola-Limo-Mix "Paulaner Spezi" nennen dürfen. Doch dann wollte Riegele einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen, dass "Paulaner Spezi" weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Das damals ebenfalls mit dem Fall befasste Landgericht München I wies die Klage ab./ruc/DP/jha



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