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25.03.2025 16:10 ROUNDUP: Erstmals Banker wegen Cum-Cum-Aktiengeschäften angeklagt WIESBADEN (dpa-AFX) - Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte sind Banker angeklagt, die mit Cum-Cum-Aktiengeschäften Geld verdient haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Anklage gegen fünf Banker zugelassen, wie das "Handelsblatt" berichtet. Dabei handle es sich um ehemalige Top-Manager der Deutschen Pfandbriefbank. Durch ihre Cum-Cum-Geschäfte sollen dem Fiskus knapp 40 Millionen Euro verloren gegangen sein. Das Verfahren ist an der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden anhängig, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Wann der Prozess in Wiesbaden beginnt, stehe noch nicht fest. Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiengeschäfte, mit denen Banken und andere Investoren den deutschen Staat geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Cum-Cum-Geschäfte waren bei Banken und Sparkassen noch weiter verbreitet, sind aber juristisch kaum aufgearbeitet. Während einige Täter wegen Cum-Ex-Deals zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger, steht bei Cum-Cum der erste Strafprozess noch aus. Steuerschaden wesentlich größer als bei Cum-Ex Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schätzt den Steuerschaden aus Cum-Cum-Deals auf rund 28,5 Milliarden Euro. Nur einen Bruchteil davon habe sich der deutsche Staat zurückgeholt, kritisiert die Bürgerbewegung Finanzwende. Bei Cum-Cum-Geschäften generierten Banken illegale Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Mithilfe der Deals wollten vermögende ausländische Aktionäre eine Regel im deutschen Steuerrecht umgehen. Sie sieht vor, dass sich deutsche Anleger Steuern auf die Dividenden von deutschen Aktien erstatten lassen können, ausländische Anleger aber nicht. Milliardenschwere Rückforderungen Das Landgericht Wiesbaden hatte im Februar 2024 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Cum-Cum-Fall nicht zugelassen. Daraufhin legten die Strafverfolger Beschwerde am OLG Frankfurt ein, das den Beschluss aufhob, erklärte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (Aktenzeichen: Az. 3 Ws 231/24). Juristen sprechen dem Verfahren Signalwirkung zu und rechnen mit weiteren Anklagen. Nach einer früheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Bafin schätzt die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften auf gut 4,6 Milliarden Euro. Die Deutsche Pfandbriefbank existiert in der Form nicht mehr. Ein Teil der Bank firmiert heute als pbb Deutsche Pfandbriefbank. Ein Sprecher sagte dem "Handelsblatt", dass die heutige Bank nichts mit den Geschäften von damals zu tun habe./als/DP/he Weitere Nachrichten |
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