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25.03.2025 14:10

ROUNDUP 2: Bundesverfassungsgericht prüft Altersgrenze 70 für Notare

(neu: Details aus der Verhandlung)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die gesetzliche Altersgrenze für Notarinnen und Notare von 70 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der mündlichen Verhandlung wolle der Senat den maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen nachgehen, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in Karlsruhe. Ein ehemaliger Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

In der Bundesnotarordnung ist geregelt, dass das Notarsamt automatisch mit dem Ende des Monats erlischt, in dem der Notar oder die Notarin das 70. Lebensjahr vollendet. Ausnahmen gebe es nicht, betonte die zuständige Richterin Miriam Meßling. Mit der im Jahr 1991 in Kraft getretenen Regelung solle eine geordnete Altersstruktur des Notarberufs gewahrt werden.

71-Jähriger will weiterarbeiten

Der 71 Jahre alte Beschwerdeführer sieht sich durch seinen zwangsweisen Ruhestand in seiner Berufsfreiheit verletzt. Das Anwaltsnotariat bringe ihm eine "hohe Zufriedenheit", sagte er nach der Verhandlung. "Ich möchte gerne weiterarbeiten. Den Radius meines Berufslebens möchte ich einfach nicht verkleinern." Er fühle sich dafür auch fit genug.

Die Altersgrenze sei nicht mehr verhältnismäßig, argumentiert die Klägerseite. Ihren ursprünglichen Zweck könne sie nicht mehr erfüllen, da es inzwischen nicht mehr genügend Bewerber für Anwaltsnotarstellen gebe. Es sei "der falsche Weg, zu versuchen, die Attraktivität des Notariats dadurch zu steigern, dass man etablierte Notare gegen ihren Willen aus dem Beruf herausdrängt", sagte Rechtsanwalt Gregor Thüsing in Karlsruhe.

Vor Gericht ging es auch darum, ob bei der Bewertung der Altersgrenze zwischen Anwaltsnotaren und "Nur-Notaren" unterschieden werden müsste. Anwaltsnotare üben den Notarberuf neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt aus. Zudem ging es um Bewerbermangel, Altersdiskriminierung und die Leistungsfähigkeit von Notaren im Alter. Dazu waren mehrere Sachverständige geladen - etwa von der Bundesnotarkammer, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Eilantrag blieb 2023 ohne Erfolg

Der klagende Anwaltsnotar hatte im November 2023 die Altersgrenze erreicht. Nachdem seine Klage am Oberlandesgericht Köln sowie am Bundesgerichtshof (BGH) erfolglos geblieben war, wandte er sich zunächst mit einem Eilantrag nach Karlsruhe, um das Erlöschen seines Amtes aufzuschieben - wieder ohne Erfolg. Der Senat erklärte: Für die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes gelten besonders strenge Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt seien.

Nun wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter im Hauptsacheverfahren entscheiden, ob die Altersgrenze verfassungsgemäß ist. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate nach der Verhandlung. (Az. 1 BvR 1796/23)/jml/DP/nas



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