Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
28.11.2024 12:57

Warum Gewinne von Stromerzeugern abgeschöpft werden durften

BundesverfassungsgerichtKarlsruhe (dpa) - Als durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine die Strompreise in Deutschland zu explodieren drohten, reagierte der Bund Ende 2022 mit einem neuen Gesetz. Mit einer Strompreisbremse sollten Haushalte und Unternehmen vor zu hohen Preisen geschützt werden. Doch nicht alle profitierten davon.Am Bundesverfassungsgericht gingen 22 Betreiber von Ökostromanlagen dagegen vor, dass ihre Übergewinne teils abgeschöpft wurden, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Am Ende konnten sie in Karlsruhe aber keinen Erfolg verbuchen. Die obersten Richterinnen und Richter wiesen ihre Verfassungsbeschwerden zurück. In der damaligen Ausnahmelage war die Abschöpfung der sogenannten Überschusserlöse demnach gerechtfertigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:Was war noch mal die Strompreisbremse?Die Strompreisbremse sollte Haushalte und Unternehmen bei damals steigenden Strompreisen entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten. So erhielten Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Mitfinanziert wurde das Ganze auch aus Überschusserlösen - etwa von Ökostrom-Produzenten, die von den hohen Preisen profitiert hatten.Und was sind Überschusserlöse?Mit Zufallsgewinnen oder Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs. Denn nach dem sogenannten Merit-Order-Mechanismus richten sich die Preise aller Stromerzeugungsarten nach den Kraftwerken mit den höchsten Kosten.Weil Gaskraftwerke oft die teuersten Kraftwerke sind und sich die Preise daher an ihnen orientierten, profitierten auch die anderen Anlagen von den hohen Gaspreisen, obwohl ihre Kosten in etwa gleich blieben. So konnten etwa Erneuerbare-Energien- oder Braunkohle-Anlagen ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten lagen. Die Überschusserlöse mussten vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgegeben werden. Nach Angaben der Bundesregierung wurden rund 750 Millionen Euro abgeschöpft. Was kritisierten die Unternehmen?Nach Ansicht der klagenden Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen war diese im Strompreisbremsegesetz festgehaltene Abschöpfung ihrer Überschusserlöse verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Stromkosten seien zudem eben nicht wegen der erneuerbaren Energien so hoch gewesen, sondern vor allem durch die Gaskraftwerke verursacht worden, argumentierten die Beschwerdeführer. Ausgerechnet diese seien aber von der Abschöpfung ausgenommen gewesen.Wie entschied nun das Gericht?Der Erste Senat in Karlsruhe folgte der Argumentation der klagenden Anlagenbetreiber am Donnerstag nicht. Verbraucher seien durch die damals steigenden Strompreise erheblich belastet, die Betreiber der Ökostromanlagen gleichzeitig außerordentlich begünstigt worden. Es habe sich um eine «Krise ganz außergewöhnlicher Dimension» gehandelt, so der Senat. In dieser Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt. Es sei zwar erheblich in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der betroffenen Stromerzeuger eingegriffen worden - in der Gesamtabwägung sei das aber gerechtfertigt gewesen.Was ist eine Verfassungsbeschwerde?Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine, Stiftungen, oder Unternehmen an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Am Bundesverfassungsgericht gehen jährlich rund 5000 solcher Beschwerden ein. Es ist die häufigste Verfahrensart. Insgesamt sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe aber nur selten erfolgreich: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre liegt nach Angaben des Gerichts bei gerade mal 1,66 Prozent.


Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.027     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
28.11.2024 15:53 EQS-News: Artnet startet Ausschreibungsverfahren für neue W...
28.11.2024 15:43 RBB reicht Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag ein
28.11.2024 15:42 EU-Parlament lehnt Erklärung zu Rauchverboten im Freien ab
28.11.2024 15:40 Hotelkette Achat meldet Insolvenz an
28.11.2024 15:40 Social-Media-Gesetz in Australien abgesegnet - Verbot für U...
28.11.2024 15:30 ROUNDUP: Preisanstieg beim Kaffee erwartet
28.11.2024 15:29 Ölpreise legen etwas zu - Opec+ verschiebt Treffen
28.11.2024 15:26 IRW-News: Aurania Resources: Aurania kündigt die Teilnahme ...
28.11.2024 15:26 Prozess wegen Spionage für Russland in London - Jan Marsale...
28.11.2024 15:25 ROUNDUP 2: Deutsche Inflation steigt - Lebensmittel und Dien...
28.11.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 28.11.2024 - 15.15 Uhr
28.11.2024 15:16 Preisanstieg beim Kaffee erwartet
28.11.2024 15:08 ANALYSE: Deutsche Bank sieht Dax Ende 2025 bei 20.500 Punkte...
28.11.2024 15:07 ROUNDUP/ Schwacher Rubel: Zentralbankberater deutet Zinserh?...
28.11.2024 15:07 Justiz soll bis 2026 einheitliche Cloud bekommen
28.11.2024 15:04 Inflation steigt - Lebensmittel und Dienstleistungen teurer
28.11.2024 15:03 Führungswechsel beim Krankenkassen-Verband 2025
28.11.2024 15:02 Preisanstieg beim Kaffee erwartet
28.11.2024 15:01 EQS-Adhoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology ...
28.11.2024 14:57 Schwacher Rubel: Zentralbankberater deutet Zinserhöhung an
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
28.11.2024

ABRDN NEW INDIA INVESTMENT TRUST PLC
Geschäftsbericht

ABRDN EQUITY INCOME TRUST PLC
Geschäftsbericht

AXICHEM
Geschäftsbericht

MULTIVISION COMM
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot