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04.10.2024 15:41

APA ots news: Presseaussendung zur 42. Sitzung des...

APA ots news: Presseaussendung zur 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Die 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums  
(FMSG) fand am 3. 
Oktober 2024 statt. Schwerpunktthemen waren Empfehlungen zur 
Eindämmung der systemischen Risiken aus 
Gewerbeimmobilienfinanzierungen, für den Einsatz des 
Systemrisikopuffers und des Systemrelevante Institute-Puffers (OSII- 
Puffer) sowie zur Beibehaltung des Antizyklischen Kapitalpuffers in 
Höhe von 0%. Zudem hat das Gremium auch die jährliche Evaluierung der 
systemischen Risiken aus Hebelfinanzierungen Alternativer 
Investmentfonds diskutiert. 

Systemische Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen 

Die wachsenden Risiken im Segment der 
Gewerbeimmobilienfinanzierungen beschäftigen das Gremium bereits seit 
mehreren Sitzungen. Sowohl Ausfallsquoten als auch Risikovorsorgen 
von Gewerbeimmobilienkrediten steigen weiter, wobei das Wachstum der 
Risikovorsorgen hinter jenem der Ausfälle zurückbleibt, obwohl das 
Gremium bereits mehrfach seine Empfehlung an die Banken wiederholt 
hat, den Spielraum aus den hohen Gewinnen für höhere Risikovorsorgen 
und vorsichtigere Immobilienbewertungen zu nutzen. In seiner 41. 
Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass von den im Falle einer 
weiteren Verschlechterung des Umfelds einhergehenden potenziellen 
Verlusten aus Gewerbeimmobilienkrediten ein erhöhtes Risiko für die 
Finanzmarktstabilität in Österreich ausgehen kann. Es hat daher in 
dieser Sitzung die weitere Vorgehensweise diskutiert und empfiehlt 
vor dem Hintergrund der anhaltend guten Gewinnsituation der Banken 
der FMA den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers. 

Das Gremium hat das ihm zur Verfügung stehende Set an 
Instrumenten evaluiert und den Systemrisikopuffer für die 
Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienfinanzierungen (sektoraler 
Systemrisikopuffer) als geeignet identifiziert. Das Gremium empfiehlt 
daher der FMA, einen sektoralen Systemrisikopuffer von zunächst 1% 
per 1. Juli 2025 einzuführen. Das FMSG wird die Notwendigkeit 
weiterer Erhöhungen in Zusammenschau mit den Auswirkungen der Novelle 
der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1] ) auf 
die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 nach 
Vorliegen der ersten diesbezüglichen Meldedaten neuerlich evaluieren. 
Die Analysen der OeNB haben festgestellt, dass von Finanzierungen 
Gemeinnütziger Bauvereinigungen kein systemisches Risiko ausgeht. Das 
Gremium empfiehlt daher, diese von der Maßnahme auszunehmen. 

Details zur Empfehlung finden sich auf der Homepage des Gremiums. 
[link zu FMSG/6/2024] 

Strukturelle Systemrisiken 

Das Gremium hat in seiner 42. Sitzung die in der 41. Sitzung 
begonnene Evaluierung des Systemrisikopuffers und OSII-Puffers 
abgeschlossen. 

In seiner 41. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich 
die strukturellen Systemrisiken in den letzten zwei Jahren nicht 
wesentlich verändert haben. Gleichzeitig hat das Gremium 
festgestellt, dass sich die Unsicherheiten, mit der im Jahr 2022 die 
Begrenzung des Anstiegs der Pufferhöhen begründet waren, 
zurückgegangen sind. Daher empfiehlt das Gremium den Abschluss der 
Einschleifphase mit den Pufferhöhen, die mit den festgestellten 
systemischen Risiken konsistent sind und bereits im Zuge der 
Begründung zur Kapitalpufferverordnung [2] veröffentlicht wurden. 
Zudem empfiehlt das Gremium neue Bandbreiten ("Buckets") für die 
Bemessung des OSII-Puffers, um eine nach der Höhe der Systemrelevanz 
differenziertere Pufferrate, wie sie auch international üblich ist, 
zu gewährleisten. Das Gremium berücksichtigt in der Höhe der 
empfohlenen Puffer auch Überlappungen. Aufgrund des Abschlusses der 
Einschleifphase und der Einführung der neuen Buckets verändert sich 
die Höhe des OSII-Puffers: Sie steigt bei drei Banken auf 
unkonsolidierter Ebene sowie bei zwei Banken auf konsolidierter 
Ebene, und sie sinkt bei einer Bank auf konsolidierter Ebene. 

Die Höhe des Systemrisikopuffers kann im Vergleich zum Jahr 2022 
unverändert bleiben. Das Gremium empfiehlt allerdings, eine 
zusätzliche Bank auf unkonsolidierter Ebene aufgrund ihrer Position 
im österreichischen Bankensystem mit dem Systemrisikopuffer zu 
erfassen. 

Details zur Empfehlung mit der Auswahl der Banken und deren 
Pufferhöhen finden sich auf der Homepage des Gremiums [link zu 
FMSG/4/2024] . Mit dieser Empfehlung leistet das FMSG in Erfüllung 
seines gesetzlichen Auftrag nach § 13 FMABG einen Beitrag dazu, die 
Resilienz des österreichischen Bankensystems gegenüber Finanzkrisen 
zu erhöhen und die adversen Auswirkungen von Problemen eines 
systemrelevanten Instituts zu reduzieren. 

Antizyklischer Kapitalpuffer 

Das Gremium bleibt bei seiner Empfehlung eines Antizyklischen 
Kapitalpuffers in Höhe von 0%. Die Kredit-BIP-Lücke ist bis zum 
ersten Quartal 2024 weiterhin deutlich unter dem kritischen 
Schwellenwert geblieben [ Link zu FMSG/5/2024 ]. 

Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds 

Von der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds (AIF) in 
Österreich gehen derzeit keine Systemrisiken für das Finanzsystem 
oder Risiken für das langfristige Wirtschaftswachstum in Österreich 
aus. Auch im europäischen Vergleich ist die Hebelfinanzierung 
österreichischer AIF gering. Allerdings weisen Immobilienfonds eine 
hohe Liquiditätsinkongruenz zwischen Veranlagungsseite und 
Anteilsscheinrücknahme auf, die auch im europäischen Vergleich 
auffällig ist. Österreichische Investmentfonds insgesamt weisen 
hingegen nur eine geringe Liquiditätsinkongruenz auf. 

Informationen zum FMSG 

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine 
Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind 
Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, 
der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das 
FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und 
Risikohinweise abgeben. 

[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013 

[2] Novelle der Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) der 
FMA, BGBl. II Nr 469/2022 

Rückfragehinweis: 
   Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums 
   z.Hd. Mag. Maria-Elisabeth Faulmann, MiM 
   (+43-1) 404 20-6900 
   kontakt@fmsg.at 
   https://www.fmsg.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0137    2024-10-04/15:36


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