Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
11.09.2024 11:44

ROUNDUP: BGH versagt Verbraucherschützern Rückzahlungsanspruch

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verbraucherverbände können nicht einfach zu Unrecht einbehaltene Geldbeträge für betroffene Verbraucher einklagen. "Ein solcher Anspruch steht mit der Systematik des kollektiven Rechtsschutzes nach dem geltenden Recht nicht im Einklang", entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Veranstalter eines Festivals wegen einer mutmaßlich zu unrecht erhobenen Gebühr geklagt. (Az. I ZR 168/23)

Um auf dem Festivalgelände zu bezahlen, konnten Besucher Armbänder kaufen und mit Geld aufladen. Was nicht ausgegeben wurde, konnte nachher über ein Eventportal zurückerstattet werden. Eine Gebühr von 2,50 Euro wurde dabei aber einbehalten.

Die Verbraucherschützer hielten das für rechtswidrig - und zogen gegen den Veranstalter vor Gericht. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Rostock, dass die Rückerstattungsgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig gewesen sei, die Verbraucherschützer aber keine Rückzahlung an die Kunden verlangen könnten.

Verbraucher müssen selbst aktiv werden

Der BGH bestätigte dieses Urteil nun. Der Verbraucherverband habe einen Anspruch auf Unterlassung, nicht aber auf Beseitigung. "Jetzt steht fest, dass Verbraucherverbände nicht ohne Weiteres gegen Unternehmen klagen können, damit Verbraucher rechtsgrundlos einbehaltene Geldbeträge zurückerstattet bekommen", erklärt Rechtsanwalt Henner Schläfke von der Berliner Kanzlei Noerr nach dem Urteil. Vielmehr müssten sich Verbraucher der Klage anschließen oder in anderer Weise aktiv werden.

Der Gesetzgeber habe 2023 die sogenannte Abhilfeklage eingeführt, mit der qualifizierte Verbraucherverbände gegen Unternehmer gerichtete Ansprüche von Verbrauchern auf Leistung geltend machen können, erläuterte der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Das sich daraus ergebende Konzept des kollektiven Rechtsschutzes würde nach Auffassung der Richterinnen und Richter aber durch einen verschuldensunabhängigen Beseitigungsanspruch jener Verbände unterlaufen, könnte ein Unternehmer zur Rückzahlung der von ihm zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern einbehaltenen Geldbeträge verpflichtet werden.

"Mit der neuen Form der Sammelklage halten Verbraucherverbände mittlerweile ein starkes juristisches Instrument in der Hand", sagt auch Jutta Gurkmann, Leiterin des Bereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Mit Sammelklagen könnten die Verbraucherschützer im Schadensfalle direkt Schadenersatz oder Rückerstattungen für viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig erwirken. Als der vzbv die nun erfolglose Klage einreichte, gab es dieses Instrument noch nicht./jml/kre/DP/jha



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   5 6 7 8 9    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.024     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
11.09.2024 12:30 EQS-News: Circus Group erweitert Führungsteam um Alastair W...
11.09.2024 12:30 OTS: Deloitte / Deloitte CxO Sustainability Report / Investi...
11.09.2024 12:24 Experten sehen Anzeichen für La-Niña-Wetterphänomen
11.09.2024 12:21 VW-Betriebsrat: Werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen
11.09.2024 12:16 Aktien Frankfurt: Dax stabil - Commerzbank von Übernahmefan...
11.09.2024 12:14 ROUNDUP 2: HVB-Mutter Unicredit steigt bei Commerzbank ein -...
11.09.2024 12:14 England feiert Sommer-Sündenbock Kane
11.09.2024 12:04 Aktien Europa: Stabil - Anleger zögerlich vor US-Inflations...
11.09.2024 12:01 Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen Abhöraktion
11.09.2024 12:00 EQS-News: EcoGraf nimmt an führenden koreanischen und tansa...
11.09.2024 11:50 ANALYSE-FLASH: Goldman belässt Unicredit auf 'Buy' - Ziel 4...
11.09.2024 11:46 Berenberg belässt Schott Pharma auf 'Hold' - Ziel 32 Euro
11.09.2024 11:44 Berenberg belässt Medios auf 'Buy' - Ziel 35 Euro
11.09.2024 11:44 ROUNDUP: BGH versagt Verbraucherschützern Rückzahlungsansp...
11.09.2024 11:44 Jefferies belässt Redcare Pharmacy auf 'Buy' - Ziel 170 Euro
11.09.2024 11:43 Berenberg belässt Gerresheimer auf 'Buy' - Ziel 125 Euro
11.09.2024 11:43 Hauck Aufhäuser IB belässt Renk auf 'Buy' - Ziel 35,40 Euro
11.09.2024 11:43 Berenberg belässt Qiagen auf 'Buy' - Ziel 54,90 Euro
11.09.2024 11:42 APA ots news: HYPO NOE Immobilienbarometer zeigt: Jede und j...
11.09.2024 11:42 Warburg Research hebt Ziel für Aroundtown auf 2,90 Euro - '...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
11.09.2024

ZHEJIANG UTD INV HLDG GP LTD
Geschäftsbericht

ORIENTAL CRYSTAL
Geschäftsbericht

WLS HLDGS
Geschäftsbericht

VIRIDIS MINING AND MINERALS LTD
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services