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14.08.2024 10:01

EQS-News: MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE (deutsch)

    MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE

^
EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE (News
mit Zusatzmaterial)

14.08.2024 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

MULTITUDE SE (SE 21)

ST Business Centre, 120, The Strand

Gzira, GZR 1027

Malta

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE

Die Aktionäre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden
hiermit darüber informiert, dass am 5. September 2024 um 08:00 Uhr UTC
(10:00 Uhr CEST) eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
stattfindet.

Die außerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, The
Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen für die Teilnahme sind
in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1 Tagesordnung der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

  1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").

  2. Quorum

Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn
mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):

  3. Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach
    Abschluss der Umwandlung

Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragt
der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichen
Umsetzung der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine
maltesische Public Limited Liability Company (die im Rahmen der
außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. August 2024
beantragt wird) (die "Umwandlung"), den Prozess der Sitzverlegung von Malta
in die Schweiz in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of
Companies Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen
Rechts) und dem Schweizer Recht (insbesondere den einschlägigen Bestimmungen
des Schweizer Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht) einleitet.
Der Verwaltungsrat merkt ferner an, dass die Sitzverlegung in die Schweiz
unter dem Vorbehalt steht, dass der Verwaltungsrat bestätigt, dass nach
seiner vernünftigen Einschätzung in der Schweiz keine
finanzmarktregulatorischen Hindernisse bestehen, aufgrund derer er
vernünftigerweise erwartet, dass die Sitzverlegung in die Schweiz nicht
ratsam wäre.

Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweiz
fortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die Kontinuität
der Gesellschaft beeinträchtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berührt
und die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen behält.

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat für die Aktionäre eine Tabelle
erstellt, in der die Rechte von Minderheitsaktionären nach maltesischem
Recht mit denen von Minderheitsaktionären nach Schweizer Recht verglichen
werden (die "Vergleichstabelle").

Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgenden
außerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung der
revidierten Statuten in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegung
von Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"):

"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), Schweiz

Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies
Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und des
schweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald
die revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister
(Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der
Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische
Public Limited Liability Company) und (b) dass der Verwaltungsrat bestätigt,
dass nach seiner vernünftigen Einschätzung in der Schweiz keine
finanzmarktregulatorischen Hindernisse bestehen, aufgrund derer er
vernünftigerweise erwartet, dass die Sitzverlegung in die Schweiz nicht
ratsam wäre (die "Sitzverlegung");

(2) Änderung des Sitzes der Gesellschaft

Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der Stadt
Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird;

(3) Änderung der Firma der Gesellschaft

Die Änderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit den
Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zu
genehmigen.

Infolgedessen und unter Berücksichtigung der Änderung des Sitzes der
Gesellschaft gemäß Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten
(wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten:

      1. Firma und Sitz Unter der    1. Name and Registered Seat Under the
    Firma Multitude AG (Multitude           corporate name of Multitude AG
      Ltd) (Multitude SA) besteht    (Multitude Ltd) (Multitude SA) exists
              mit Sitz in Zug auf        for an unlimited period of time a
           unbestimmte Dauer eine            corporation limited by shares
   Aktiengesellschaft gemäss Art.     according to art. 620 et seq. of the
      620 ff. des Schweizerischen      Swiss Code of Obligations (CO) with
     Obligationenrechts (OR) (die              registered seat in Zug (the
                 "Gesellschaft").                              "Company").
(4) Änderung des Zwecks der Gesellschaft

Die Änderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 der
Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), per
Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen:

     2. Zweck 1 Zweck der Gesellschaft     2. Purpose 1 The purpose of the
       ist der Erwerb, das Halten, die        Company is to acquire, hold,
    Verwaltung, die Verwertung und die           manage, exploit and sell,
                Veräusserung von inund     whether directly or indirectly,
       ausländischen Beteiligungen, ob      interests in participations in
   direkt oder indirekt, unter anderem       Switzerland and abroad, inter
   an Unternehmen, die insbesondere in      alia in companies active among
                         den Bereichen           other things in financial
            Finanzdienstleistungen wie          services, such as consumer
    Verbraucherkrediten, Mikrokrediten     credits, microcredits and other
              und anderen Krediten und      credits and financing, as well
      Finanzierungen tätig sind, sowie              as to provide services
                    die Erbringung von              internally or to other
     Dienstleistungen, intern oder für        subsidiaries of the group to
      andere Tochtergesellschaften des    which the Company belongs. 2 The
     Konzerns, zu dem die Gesellschaft          Company may acquire, hold,
       gehört. 2 Die Gesellschaft kann      manage and sell participations
       Beteiligungen an Gesellschaften        in companies of all kinds in
       aller Art in der Schweiz und im       Switzerland and abroad. 3 The
   Ausland erwerben, halten, verwalten      Company may also carry out any
    und veräussern. 3 Die Gesellschaft      and all transactions and enter
         kann ausserdem alle Geschäfte         into any and all agreements
       abschliessen und Vereinbarungen             which serve directly or
    eingehen, die direkt oder indirekt    indirectly its corporate purpose
    dem Gesellschaftszweck dienen oder    or are directly related thereto.
   mit diesem in direktem Zusammenhang      4 The Company may (directly or
       stehen. 4 Die Gesellschaft kann          indirectly) grant loans or
        ihren direkten oder indirekten    provide other types of financing
    Tochtergesellschaften (direkt oder           to its direct or indirect
        indirekt) Darlehen oder andere       subsidiaries. The Company may
          Finanzierungen gewähren. Die          grant guarantees, security
                 Gesellschaft kann für    interests and other undertakings
         Verbindlichkeiten von solchen           of any kind in respect of
             Gesellschaften Garantien,      obligations of such companies,
               Sicherheiten und andere     including by means of fiduciary
         Verpflichtungen jeglicher Art              transfers or fiduciary
       gewähren, einschliesslich durch         assignments of, and pledges
      fiduziarische Übereignungen oder    over, assets of the Company. The
   Abtretungen von und Pfandrechten an      Company may further operate or
     Vermögenswerten der Gesellschaft.         participate in cash pooling
      Die Gesellschaft kann ferner ein       arrangements of any kind. Any
          Cash-Pooling (jeglicher Art)     transaction referred to in this
      betreiben oder daran teilnehmen.       paragraph may be entered into
        Jede in diesem Absatz genannte                 irrespective of any
       Transaktion kann unabhängig von      concentration of risk and with
    allfälligen Klumpenrisiken und mit      or without any compensation. 5
   oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5       The Company may set up branch
                 Die Gesellschaft kann         offices and subsidiaries in
              Zweigniederlassungen und          Switzerland and abroad and
          Tochtergesellschaften in der      acquire, manage, hold and sell
      Schweiz und im Ausland errichten                        real estate.
     und Grundstücke erwerben, halten,
             verwalten und veräussern.

(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statuten
bezüglich Übereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung

Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welche
vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer
Statuten"), per Sitzverlegung zu genehmigen. Die Schweizer Statuten sind
Bestandteil dieser Mitteilung;

(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw.
massgebende Rechtsordnung

Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerische
Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebende
Rechtsordnung, anzuerkennen;

(7) Feststellungen über den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit

Den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung,
in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen;

(8) Bestätigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und des
Verwaltungsratspräsidenten

(8.1) Bestätigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.2) Bestätigung von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.3) Bestätigung von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.4) Bestätigung von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.5) Bestätigung von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestätigen;

(8.6) Bestätigung von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.7) Bestätigung und Wahl des Verwaltungsratspräsidenten

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Verwaltungsratspräsident für eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestätigen;

(9) Wahl des People and Culture Committee

Das People and Culture Committee übernimmt per Sitzverlegung die Pflichten
des Vergütungsausschusses gemäss Artikel 733 des Schweizerischen
Obligationenrechts.

(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet;

(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet;

(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee für
eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet;

(10) Wahl der Revisionsstelle

Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich,
CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre
2024 und 2025 zu wählen;

(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung der
Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in
eine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermächtigt wird:

  i. beim Malta Business Registry ("MBR") eine Genehmigung für den
    Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen;

  ii. beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der
    Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen;

  iii. dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der
    Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und

  iv. alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die
    erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz
    fortbestehende Gesellschaft unter der Firma Multitude AG (mit den
    Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") mit Sitz in der Stadt
    Zug (Kanton Zug, Schweiz) zu erwirken;

(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermächtigt
wird, alle Erklärungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die
erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz
einzutragen und alle damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungen
vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell
alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet
werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist und alle damit
zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen."

  4. Beendigung der Hauptversammlung

2 Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie die
Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website der
Gesellschaft ( www.multitude.com) verfügbar. Die vorgenannten Dokumente sind
auch dieser Mitteilung beigefügt. Diese Dokumente werden zudem (a) an
Aktionäre versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre
Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3 Instruktionen für die Teilnahme

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

DIE AKTIONÄRE WERDEN FERNER DARAUF HINGEWIESEN, DASS WEISUNGEN, DIE IM
HINBLICK AUF DIE AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER GESELLSCHAFT VOM 21.
AUGUST 2024 ERTEILT WURDEN, FÜR DIE VERSAMMLUNG (DIE AM 5. SEPTEMBER 2024
STATTFINDET) NICHT RELEVANT SIND. DEMENTSPRECHEND MUSS JEDER AKTIONÄR, DER
AN DIESER VERSAMMLUNG TEILNEHMEN MÖCHTE, NEUE WEISUNGEN ZUR STIMMABGABE
ERTEILEN.

  1.  Nachweisstichtag

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 5. August 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister
eingetragen sein.

  2.  Vorbereitend

Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spätestens am 2. September 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nach
diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als
ungültig behandelt. Dementsprechend werden die Aktionäre aufgefordert, sich
so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um
sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden
Frist bei Clearstream eingereicht werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die
Hauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.

  3.  Persönliche Teilnahme

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln
sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.

  4.  Stimmrechtsvertreter

Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu
ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein
Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung eines
Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
Aktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte
nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren von
Clearstream übermittelt werden müssen.

Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.

Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet
werden, andernfalls werden sie als ungültig betrachtet.

  5.  Recht, Fragen zu stellen

Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis spätestens 29.
August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail an
agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfügbar).

  6.  Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Multitude
SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Die Multitude SE
hält 154,993 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des
maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst
hält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl der
Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21,568,967.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der
Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (

https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).

-------------------------

Malta, 14. August 2024
MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat


ANHANG

  1. Vergleichstabelle

  2. Schweizer Statuten (Schweizer Recht)


---------------------------------------------------------------------------

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=bea461dd45d48ed5a5ff269a54ed7d7e
Dateibeschreibung: Appendix 1 - Comparative Table
Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=02bc1aca1af99fca41e1e2336136f596
Dateibeschreibung: Appendix 2 - Swiss Articles of Association

---------------------------------------------------------------------------

14.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Multitude SE
                   Ratamestarinkatu 11 A
                   00520 Helsinki
                   Finnland
   E-Mail:         ir@multitude.com
   Internet:       https://www.multitude.com/
   ISIN:           MT0002810100
   WKN:            A40G1Q
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm
   EQS News ID:    1967985



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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