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22.07.2024 10:42

Börse Frankfurt-News: "Steuerzahlergedenktag" (pfp Advisory

FRANKFURT (DEUTSCHE-BOERSE AG) - Fondsmanager Christoph Frank nimmt den Tag, ab dem er für seine Kasse arbeitet, als Anlass, über die Auswirkungen einer niedrigeren steuerlichen Belastung nachzudenken.

22. Juli 2024. Vor wenigen Tagen "feierte" ich meinen persönlichen "Steuerzahlergedenktag". Also jenen Tag, ab dem ich für den Rest des Kalenderjahres rein rechnerisch endlich für den eigenen Geldbeutel arbeite und nicht mehr für die öffentlichen Kassen. Auf der Homepage vom "Bund der Steuerzahler" können sich alle Interessierte kalkulieren lassen, wann genau dieser Tag für sie persönlich ansteht.

Für deutsche Durchschnittsbürger fiel er im Jahr 2024 auf den 11. Juli. Das ist per se schon einmal eine Ansage: Ottilie Normalverbraucherin bzw. Max Mustermann arbeiten also über die Hälfte des Jahres zunächst einmal nicht für die eigene Tasche, sondern um Steuern und Sozialabgaben abzuführen (die anschließend teilweise wieder zurückfließen). Als Einkommensbelastungsquote hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt in diesem Jahr denn auch rund 52,6 Prozent (und damit mehr als 50 Prozent) errechnet. 31,7 Prozent gehen für Sozialabgaben drauf, die restlichen 20,9 Prozent für Steuern. Dabei werden neben dem größten Steuerposten, der Lohn- und Einkommensteuer, auch Umsatzsteuern, Energiesteuern (inklusive CO2-Abgaben) und z. B. Stromumlagen sowie "Quasisteuern" wie der Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Eben alles, was bezahlt werden muss.

Wenn Steuerzahler(innen) weniger als die Hälfte des Einkommens behalten dürfen, ist das meines Erachtens schon grenzwertig. In jedem Fall sollte eine derartig hohe Belastung Politiker(innen) zu einem besonders verantwortungsvollen Umgang mit diesen gewaltigen Geldströmen verpflichten. Denn letztlich entscheiden sie über die Verwendung der abgeführten Mittel. Agieren sie verantwortungsbewusst und transparent, ertragen Bürgerinnen (zähneknirschend) auch hohe Belastungen. Beschleicht Steuerzahler dagegen das Gefühl, ihr Geld würde schlecht investiert, kann das Vertrauen in das politische System bei hoher Steuer- und Abgabenquote schnell erodieren.

?"hnliches gilt, wenn die von Politikern ersonnenen Regeln intransparent, unnötig kompliziert und/oder willkürlich wirken. Leider gibt es hierzu bezüglich des Kapitalmarkts zahlreiche Negativbeispiele. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle zwei nennen: Erstens die Aushebelung des Bestandsschutzes für alle vor dem Jahr 2009 gekauften Aktien und Aktienfonds, mit der der Gesetzgeber 2017 viele für die Altersvorsorge gedachte Rücklagen entgegen früher gemachter Versprechen über Nacht und rückwirkend als abgeltungssteuerpflichtig umetikettierte. Zweitens die beschränkte steuerliche Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften, die der Gesetzgeber 2021 handstreichartig einführte und die der Bundesfinanzhof kürzlich als klaren Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz einstufte.

Der zweitbeste Verbesserungsvorschlag meinerseits lautet daher, das deutsche Steuerrecht dahingehend umzubauen, dass es möglichst transparente, einfache und nachvollziehbare Einzelregeln enthält. Natürlich ist das ein Wunschtraum, ähnelt es doch heute eher einem wildwuchsartigen Gestrüpp, durch das selbst der Gutwilligste kaum durchblickt, geschweige denn hindurch findet.

Der beste Vorschlag: Die Steuerbelastungsquote sollte deutlich sinken, mindestens unter die psychologisch wichtige 50-Prozent-Schwelle. Es ist nicht nötig, dass der Staat den Bürger(inne)n in einem ersten Schritt so viel abnimmt, um anschließend den Großteil wieder an eben diese zurückzugeben, abzüglich der unvermeidlichen Sickerverluste in der Verwaltung. Diese übertriebene Umverteilungsmaschinerie schwächt Arbeitsanreize ab und stört das Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger. Anders ausgedrückt: Leistung soll sich wieder (mehr) lohnen, auf dass wir künftig den Steuerzahlergedenktag gerne bereits im Juni "feiern" können!

Von Christoph Frank, 22. Juli 2024, © pfp Advisory

Christoph Frank ist geschäftsführender Gesellschafter der pfp Advisory GmbH. Gemeinsam mit seinem Partner Roger Peeters verwaltet der Experte, der seit über 25 Jahren am deutschen Aktienmarkt aktiv ist, den 2006 aufgelegten und mehrfach ausgezeichneten Stock-Picking-Fonds DWS Concept Platow (LU1865032954) sowie den im August 2021 aufgelegten pfp Advisory Aktien Mittelstand Premium (WKN A3CM1J). Weitere Informationen unter www.pfp-advisory.de. Frank schreibt regelmäßig für die Frankfurter Wertpapierbörse.

(Für den Inhalt der Kolumne ist allein Deutsche Börse AG verantwortlich. Die Beiträge sind keine Aufforderung zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten.)



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