Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
09.07.2024 18:49

ROUNDUP 3/Prämiensparverträge: BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung

(neu: Statement Bafin.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Seit Jahren streiten Verbraucherschützer mit Sparkassen und Volksbanken vor Gericht über Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Der Referenzzinssatz habe der Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen ("Vorsorgesparen", "Vermögensplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZukunft").

Geld zurück - aber wie viel?

Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Die Bank konnte den Zins so zum eigenen Vorteil anpassen, also verringern. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Wie die Zinsen für diese Produkte stattdessen zu berechnen sind, war bisher aber nicht höchstrichterlich geklärt.

Das wollten die Verbraucherzentralen ändern. Da der von den Oberlandesgerichten festgelegte Referenzzinssatz ihnen nicht ausreichte, legten sie gegen die entsprechenden Entscheidungen Revision ein. Sie wollten vom BGH stattdessen feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren berechnet werden. Sie forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Der BGH lehnte dies wie schon die Vorinstanzen am Dienstag ab.

Der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe fand keinen Grund, den von den Oberlandesgerichten herangezogenen Referenzzinssatz zu beanstanden. Die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit als Grundlage entspreche den Anforderungen an Referenzzinssätze, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Ellenberger. Der Zinssatz begünstige weder Sparer noch die beklagten Sparkassen. Er spiegele zudem die jeweils aktuellen Zinsen am risikolosen Kapitalmarkt wider.

Verbraucherschützer appellieren an Sparkassen

Trotz der zurückgewiesenen Revision zeigten sich die Verbraucherverbände nach dem Urteil positiv gestimmt. Es sei ein guter Tag für geprellte Prämiensparer, kommentierte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop. "Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen." Nun müssten die Sparkassen tätig werden und Entschädigungen in die Wege leiten.

Auch die Finanzaufsicht Bafin begrüßte das BGH-Urteil. "Die endgültigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind eine wichtige Klarstellung für den kollektiven Verbraucherschutz", sagte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. "Wir werden jetzt die Urteilsgründe auswerten und prüfen, ob wir als Aufsicht weitere Maßnahmen ergreifen."

Bindend ist das Urteil im juristischen Sinn nur für die beiden beklagten Sparkassen. Da es sich aber um Standardprodukte der Sparkassen handelt, könnten die Festlegungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen gelten. Der Bundesgerichtshof ließ offen, ob auch andere Referenzzinssätze für die Zinsanpassungen infrage kämen./jml/DP/men



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
COMMERZBANK AG 12,975 EUR 10.09.24 10:16 Xetra
DEUTSCHE BANK AG 14,996 EUR 10.09.24 10:16 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   4 5 6 7 8    Berechnete Anzahl Nachrichten: 528     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
10.09.2024 06:34 ROUNDUP/Palästinenser: Viele Tote bei Angriff auf Flüchtli...
10.09.2024 06:34 ROUNDUP: Selenskyj mahnt zur Eile bei Waffenlieferungen
10.09.2024 06:30 JPMorgan nimmt DHL Group mit 'Overweight' auf - Branchenfavo...
10.09.2024 06:30 Van Aken: Scholz muss für Ukraine-Frieden aktiv werden
10.09.2024 06:28 UBS hebt Schaeffler auf 'Neutral' - Ziel gesenkt auf 4,40 Eu...
10.09.2024 06:27 UBS senkt Deutsche Telekom auf 'Neutral' - Ziel weiter 28 Eu...
10.09.2024 06:27 Müntefering: K-Frage in der SPD noch offen
10.09.2024 06:25 FDP-Fraktion: Handlungsbedarf bei Etat überschaubar
10.09.2024 06:24 Kassenärzte für Strafgebühr bei ungenutzten Arztterminen
10.09.2024 06:23 Nachhaltige Fonds: Verbot für Geld in Rüstung soll fallen
10.09.2024 06:21 Deutliche Kostensteigerungen bei Straßenprojekten des Bundes
10.09.2024 06:21 Es werden wieder mehr Krabben gefangen
10.09.2024 06:18 Allianz Trade: Firmenpleiten steigen stark - vor allem große
10.09.2024 06:18 Müntefering: AfD-Erfolge nicht dramatisieren
10.09.2024 06:17 Atomruine Fukushima: Start für Probeentnahme von Brennstoff
10.09.2024 06:16 Verbraucher laut Studie wieder etwas optimistischer
10.09.2024 06:16 Bericht: Weltweit 196 Naturschützer getötet
10.09.2024 06:15 Kim Jong Un möchte Anzahl nordkoreanischer Nuklearwaffen er...
10.09.2024 06:15 Israels Armee: Hamas-Zentrale attackiert - 40 Tote gemeldet
10.09.2024 06:15 Großbritannien und USA wollen Partnerschaft ausbauen
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
10.09.2024

ABRDN SMALLER CO. INCOME TRUST
Geschäftsbericht

WIIT SPA
Geschäftsbericht

URANIUM ROYALTY
Geschäftsbericht

USP GROUP
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services