Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
30.06.2024 14:45

Verbraucher auf dem Land können auf besseres Internet hoffen

BERLIN (dpa-AFX) - Das sogenannte Recht auf schnelles Internet kann künftig mehr Bürgerinnen und Bürgerinnen etwas bringen als bisher. Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download bekommen können und 1,7 Megabit im Upload. Die meisten Haushalte können deutlich bessere Verbindungen bekommen, in entlegenen Gegenden kann es aber auch noch schlechter sein. Dort könnte der Rechtsanspruch dazu führen, dass die Betroffenen eine bessere Verbindung erzwingen können.

Wie aus einem Schreiben der Bundestags-Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll dieses Mindestlevel noch dieses Jahr steigen - und zwar auf 15 Megabit im Download und 5 im Upload. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Durch die Erhöhung der Minimalwerte steigt die Anzahl der Adressen, die unter diesem Internet-Minimum liegen, laut Bundesnetzagentur von 1,8 auf 2,2 Millionen. Ein Teil davon befindet sich allerdings im Radius von Mobilfunk-Antennen, die die Mindestvorgaben erfüllen - wie viele das sind, ist unklar. Auch mit Satelliten-Internet könnte dem Rechtsanspruch Genüge getan werden - wichtig ist hierbei, dass es "erschwinglich" bleibt. Laut einer früheren Schätzung der Bundesnetzagentur, die sich auf die alte Minimalvorgabe bezog, galten bundesweit rund 400 000 Haushalte als unterversorgt. Nun sind es mehr.

Bundestag ist am Zug

Am Mittwoch soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verordnungsänderung abstimmen und damit der Bundesnetzagentur grünes Licht geben, damit diese eine Verordnung entsprechend ändert. Die neue Regel wird vermutlich ab Spätsommer oder Herbst gelten.

Es geht um das "Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten". Das wird auch als "Recht auf schnelles Internet" bezeichnet, wenngleich die allermeisten Stadtbewohner die von dem Rechtsanspruch gedeckte Internetversorgung nicht als "schnell" bezeichnen würden. Wo Fernsehkabel- oder Glasfaser-Internet liegt, werden 1000 Megabit pro Sekunde im Download angeboten. Mancherorts, wo Schneckentempo-Internet noch immer Realität ist, könnten die Minimalwerte hingegen durchaus eine Verbesserung sein.

Besonders die Verbesserung des Uploads - immerhin eine Verdreifachung der bislang geltenden Vorgabe - ist wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit könnte es für standardmäßige Videokonferenzen gerade so reichen - bei mehreren Videokonferenzen, die gleichzeitig über einen Internetanschluss geführt werden, könnte es aber hapern. Und wenn Gamer im Haushalt leben und gern online spielen, dürfte es weiterhin lange Gesichter geben.

Politiker sprechen vom "Sicherheitsnetz"

"Mit der Erhöhung der Mindestbandbreiten spannen wir das digitale Sicherheitsnetz weiter auf für diejenigen, die bislang nicht mit schnellem Internet versorgt sind", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser. Der Sozialdemokrat Johannes Schätzl betonte, dass die digitale Teilhabe zur gesellschaftlichen Teilhabe dazugehöre.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte über die Bedeutung des Rechts auf eine Internet-Mindestversorgung: "Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten bekommen mehr, weniger darf niemand haben." Man überprüfe den Mindestanspruch regelmäßig. "Mit den steigenden Anforderungen im Internetzeitalter dürfte das Mindestniveau auch in Zukunft weiter steigen."

Mit Stirnrunzeln reagierten Verbraucherschützer. "Wir sind zwar froh, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nun einen höheren Anspruch in der Mindestversorgung bekommen", sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Leider komme diese Erhöhung aber zu spät, sie sei bereits für vergangenes Jahr versprochen gewesen.

Rechtsanspruch bislang ohne große Wirkung

Das "Recht auf schnelles Internet" gibt es - mit den niedrigeren Vorgaben - schon seit 2021. So wirklich etwas gebracht hat es den Menschen in entlegenen Gegenden aber noch nichts. Erst im März dieses Jahres schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete einen Internetanbieter, einen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen./wdw/DP/nas



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   19 20 21 22 23    Berechnete Anzahl Nachrichten: 779     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.07.2024 22:54 British-Open-Start: Debakel für Golf-Stars Woods und McIlroy
18.07.2024 22:48 ROUNDUP 6: Druck auf Biden steigt enorm - Präsident in Coro...
18.07.2024 22:36 Geärgert, gekämpft, gewonnen: Zverev im Viertelfinale
18.07.2024 22:28 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Verluste - Dow zollt Rekord...
18.07.2024 22:19 Aktien New York Schluss: Verluste - Dow zollt Rekordjagd Tri...
18.07.2024 21:51 JPMorgan belässt Sartorius auf 'Overweight' - Ziel 330 Euro
18.07.2024 21:38 Macrons Kandidatin Braun-Pivet erneut Parlamentspräsidentin
18.07.2024 21:33 IRW-News: First Majestic Silver Corp.: First Majestic produz...
18.07.2024 21:24 Devisen: Euro fällt nach EZB-Beschlüssen vom höchsten Sta...
18.07.2024 20:53 ROUNDUP 2: Keine staatliche Zustellförderung für Presse in...
18.07.2024 20:37 ROUNDUP 3: Selenskyj will Abschuss russischer Raketen durch ...
18.07.2024 20:36 Weißes Haus: Treffen von Biden und Netanjahu erwartet
18.07.2024 20:24 Scholz hält US-Präsidentenwahl für offen
18.07.2024 20:00 Aktien New York: Dow zollt Rekordjagd Tribut - Auch andere I...
18.07.2024 19:56 Scholz weist Bitte um Abschuss russischer Raketen zurück
18.07.2024 19:52 ROUNDUP: Keine staatliche Zustellförderung für Presse in '...
18.07.2024 19:46 Süss Microtec wird optimistischer - Aktie erholt sich
18.07.2024 19:24 EQS-Adhoc: SUSS MicroTec erhöht nach starker Geschäftsentw...
18.07.2024 19:17 ROUNDUP 3: Von der Leyen bleibt Antwort zu E-Fuels-Vorstoß ...
18.07.2024 19:06 ROUNDUP 5: Debatte über Biden zurück - Präsident in Coron...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
20.07.2024

TEQNION AB
Geschäftsbericht

HDFC BANK
Geschäftsbericht

MAGMA LEASING LTD
Geschäftsbericht

HIGH ENERGY
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services