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23.05.2024 10:06

APA ots news: FMA schafft Rechtsrahmen für sichere elektronische...

APA ots news: FMA schafft Rechtsrahmen für sichere elektronische Prospekteinreichung und -billigung

Neuer Meilenstein in der FMA-Digitalisierungsstrategie 

Wien (APA-ots) - Mit der heute erlassenen "Secure Electronic Prospectus  
Portal - Verordnung", kurz SEPP-VO, schafft Österreichs 
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA die regulatorische Grundlage für die 
vollelektronische Einreichung und Billigung von 
Kapitalmarktprospekten ab kommendem Jahr. Die Verordnung regelt die 
technischen Aspekte, die erfüllt werden müssen, damit ein 
elektronisch bei der FMA eingereichter Prospekt zweifelsfrei dem 
Einreicher und dem Emittenten zugerechnet werden kann. Dafür werden 
Funktionalitäten der Elektronischen Identität (E-ID) genutzt. Das 
schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit sich Markt und 
Aufsicht auf das innovative digitale Portal für 
Kapitalmarktprospekte, das mit Jahreswechsel online gehen wird, 
konkret vorbereiten können. Die technische Lösung entspricht dem 
harmonisierten EU-Rechtsrahmen[1], womit die Kapitalmarktprospekte im 
ganzen europäischen Binnenmarkt zur Verfügung stehen. 

Meilenstein der Digitalisierungsstrategie der FMA 

"Die FMA treibt ihre Digitalisierungsstrategie konsequent voran," 
so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "Unser 
Secure Electronic Prospectus Portal - SEPP<a></a> ist ein wichtiger 
Meilenstein, um mit dem Markt modern und sicher kommunizieren zu 
können. Erst kürzlich haben wir unsere Meldeplattform für 
beaufsichtigte Unternehmen, die FMA-Incoming-Plattform, erneuert und 
um inklusive Features für die Zwei-Wege-Kommunikation erweitert. Und 
mit der neuen Verbraucherbeschwerde- und Anfrage-Datenbank, kurz 
VERBA, unterstützen wir den Informationsaustausch mit 
Verbraucherinnen und Verbrauchern durch künstliche Intelligenz, damit 
Informationen schnell dahin kommen, wo sie gebraucht werden." 

Mit SEPP wird die FMA eines der modernsten Portale zur Einreichung 
von Kapitalmarktprospekten in Europa anbieten. Ein Prospekteinreicher 
kann seine Identität elektronisch nachweisen und den eingereichten 
Prospekt digital authentifizieren; auch in Vertretung des Emittenten. 
Die FMA kann den Prospekt nach erfolgter Prüfung samt elektronischem 
Billigungsvermerk ohne Medienbruch dem Emittenten zur 
Veröffentlichung und der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) zur 
elektronischen Hinterlegung übermitteln. 

* * * 

[1] Verordnung (EU) Nr. 910/2014 

Rückfragehinweis: 
   Finanzmarktaufsicht 
   Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher) 
   +43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0061    2024-05-23/10:00


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