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17.05.2024 16:09

NRW verkauft am 23. Mai 'Grundgesetz-Anleihen' - Auch an Privatanleger

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes verkauft Nordrhein-Westfalen am 23. Mai an der Börse Landes-Anleihen im Volumen von 250 Millionen Euro. Die "Grundgesetz-Anleihe" hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird mit 3,0 Prozent verzinst, wie das Finanzministerium am Freitag mitteilte. Das Land richtet das Angebot ausdrücklich auch an Privatanleger: Angelegt werden können 1000 Euro oder ein Vielfaches davon.

"Das Angebot ist weder so gut, dass man die Anleihe auf jeden Fall kaufen muss, noch so schlecht, dass man vom Erwerb Abstand nehmen sollte", sagte Finanzexperte Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Finanzminister: Bürger können mit Anleihe ein Teil des Landes werden

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte laut Mitteilung: "Mit der Anleihe "75 Jahre Grundgesetz - Die NRW-Anleihe" feiern wir die Werte des Grundgesetzes und erinnern an ihre unmittelbare Relevanz." Gleichzeitig wolle man allen Bürgerinnen und Bürgern danken für ihr Engagement, mit dem sie sich täglich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzten. "Mit der Möglichkeit, in eine Anleihe unseres Landes zu investieren, möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, auch hier ein Teil von Nordrhein-Westfalen zu werden."

Anlegerinnen und Anleger mit einem Wertpapierdepot können die Anleihe an der Börse kaufen. Zwar erhebt das Land keine Gebühren oder Zusatzkosten von den Käufern. Es könnten jedoch Handelsgebühren bei der Depotbank oder beim Broker anfallen, um die Anleihe zu kaufen, verkaufen oder zu verwahren, betonte das Ministerium. Ein direkter Kauf der Anleihe beim Land ist nicht möglich.

Verbraucherschützer: Zinssatz ist "in Ordnung"

"Bei einer Laufzeit von drei Jahren ist ein Zinssatz von drei Prozent aktuell in Ordnung", sagte Finanzexperte Scherfling. Als Alternative gebe es im Festgeldbereich einige Banken, die einen ähnlich hohen oder sogar einen höheren Zins böten. Bei Festgeld sollte man jedoch darauf achten, welche Einlagensicherung greift. "Falls sich jemand für die Anleihe des Landes NRW entscheiden will, spricht grundsätzlich nichts gegen den Erwerb. Natürlich sollte die Anleihe in die eigene Anlagestrategie passen."

Der Experte riet in diesem Zusammenhang zu einer Entscheidung "frei von Emotionen". "Dass unser Grundgesetz seinen 75. Geburtstag feiert, ist eine tolle Sache, sollte aber nicht das entscheidende Kriterium für eine Geldanlage sein."

Scherfling riet dazu, auf die Höhe der Orderkosten und weitere, eventuell anfallende Gebühren zu achten. Bei einem vorzeitigen Verkauf der Anleihe über die Börse gebe es außerdem ein Kursrisiko. "Gerade bei festverzinslichen Wertpapieren ist ein wichtiger Punkt, wie sich das allgemeine Zinsniveau in den nächsten Jahren entwickelt."/tob/DP/men



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