Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
16.05.2024 21:30

ROUNDUP 2/Gericht: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

(aktualisierte Fassung)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22).

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten - voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

"Die Bundesregierung muss darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sind, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten", so Holle. Das müsse "methodisch einwandfrei" und gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen. Denn die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele seien verbindlich.

Die Bundesregierung wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern. Sie kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: "Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz." Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.

Dazu gehören konkrete, teils schon umgesetzte Maßnahmen wie die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das 49-Euro-Deutschland-Ticket oder die CO2-abhängige Lkw-Maut. Es finden sich aber auch allgemeinere Vorhaben, etwa die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder eine beschleunigte Ausweisung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

In der gut fünfstündigen mündlichen Verhandlung am OVG erklärte ein Anwalt der DUH, vieles auf der Liste sei zu unkonkret, zu wolkig und zu vage formuliert. Es sei nicht klar, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase habe.

Prozessvertreter der Bundesregierung argumentierten dagegen, es handele sich beim Klimaschutzprogramm eher um ein politisches Programm als um einen konkreten Plan, er sprach von einer "höheren Abstraktionsebene". Gesetzgeber und Verwaltung untersetzten das Programm aber an vielen Stellen mit konkreten Maßnahmen.

Ursprünglich hatten neben der DUH als Verein auch drei Menschen geklagt. Diese zogen ihre Klagen jedoch nach der mündlichen Verhandlung zurück. Grund: Die Richter hatten Zweifel daran geäußert, dass die Betreffenden in dem Fall zur Klage berechtigt sind.

Das aktuelle Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren in einem Jahr verfehlt, was zuletzt beim Verkehr und dem Gebäudesektor der Fall war, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

Diese Systematik dürfte sich allerdings bald ändern. Ende April beschloss der Bundestag eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes, vor allem auf Betreiben der FDP in der Ampel-Koalition. Die Einhaltung der Klimaziele soll demnach nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. An den Klimazielen selbst ändert sich aber nichts.

Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Regierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, am Freitag berät der Bundesrat darüber./kr/DP/he



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   4 5 6 7 8    Berechnete Anzahl Nachrichten: 324     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
23.09.2024 08:01 IRW-News: Miningscout: Riesige Nachfrage nach Erdgas aus dem...
23.09.2024 07:59 SPD-Fraktionschef: Wollen zügig Sondierung aufnehmen
23.09.2024 07:53 JPMorgan senkt Ziel für Rio Tinto auf 6110 Pence - 'Overwei...
23.09.2024 07:52 JPMorgan belässt Apple auf 'Overweight' - Ziel 265 Dollar
23.09.2024 07:51 Goldman belässt Novo Nordisk auf 'Buy' - Ziel 1070 Kronen
23.09.2024 07:50 Goldman belässt Apple auf 'Buy' - Ziel 276 Dollar
23.09.2024 07:50 Goldman belässt Generali auf 'Buy' - Ziel 31,50 Euro
23.09.2024 07:37 Der Klimaforscher Mojib Latif wird 70 Jahre alt
23.09.2024 07:36 Israels Armee warnt Einwohner im Süden des Libanons
23.09.2024 07:35 dpa-AFX Börsentag auf einen Blick: Gewinne zum Wochenstart ...
23.09.2024 07:35 ROUNDUP 2: Selenskyj hofft in den USA auf Zustimmung für 'S...
23.09.2024 07:35 Jefferies senkt Ziel für Mercedes-Benz auf 75 Euro - 'Buy'
23.09.2024 07:29 INDEX-MONITOR: Hypoport und Schott steigen in MDax auf - Dax...
23.09.2024 07:20 ROUNDUP: Habeck sucht mit Autobranche nach Auswegen aus der ...
23.09.2024 07:20 ROUNDUP/Kostendeckung vs. Attraktivität: Preisdebatte um D-...
23.09.2024 07:18 Bernstein belässt Delivery Hero auf 'Outperform' - Ziel 59 ...
23.09.2024 07:15 Goldman senkt Ziel für Mercedes-Benz auf 65 Euro - 'Buy'
23.09.2024 07:12 RBC hebt Ziel für Zalando auf 42 Euro - 'Outperform'
23.09.2024 07:11 RBC senkt Ziel für Nestle auf 93 Franken - 'Sector Perform'
23.09.2024 07:06 EQS-News: Implenia begrüsst Gespräche über einen möglich...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
23.09.2024

GENOWAY S.A.
Geschäftsbericht

XPEDIATOR PLC
Geschäftsbericht

XIAO-I CORP.
Geschäftsbericht

AXEMBLE GROUP
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services