Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
25.04.2024 13:31

ROUNDUP: Lindner stellt Kindergelderhöhung für 2025 in Aussicht

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Kindergelds im kommenden Jahr in Aussicht gestellt. Wie viel Geld Eltern künftig mehr erhalten könnten, steht aber noch nicht fest. "Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Aktuell bekommen Eltern pro Kind monatlich 250 Euro Kindergeld überwiesen - mindestens bis zum 18. Geburtstag, für Kinder in Ausbildung oder Studium auch länger.

Pläne für 2025

Die von Lindner ins Gespräch gebrachte Erhöhung ist im Grunde eine logische Folge aus seiner Ankündigung, im kommenden Jahr erneut die kalte Progression ausgleichen zu wollen. Darunter versteht man die Auswirkung einer hohen Inflation auf die Einkommensteuer. Zum Ausgleich wird unter anderem der steuerliche Grundfreibetrag angepasst, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss.

Infolgedessen steigt dann auch der Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer. Das Kindergeld wird in der Regel nachgezogen und ebenfalls angepasst. Denn Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Kinder aus einkommensschwachen Familien können neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Monat erhalten.

Pläne für 2024

Für das laufende Jahr will Lindner zwar Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sogar rückwirkend zum Januar anheben, das Kindergeld aber nicht antasten. "Das Kindergeld wurde bereits 2023 sehr stark und überproportional erhöht, um Familien zu entlasten", sagte er. "Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an." Die Argumentation: Die Anhebung im vergangenen Jahr sei so groß ausgefallen, dass man dieses Jahr darauf verzichten könne.

Eine Anpassung des Grund- und Kinderfreibetrags sei dagegen allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. Damit werde die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen. Außerdem, so argumentierte Lindner in der Vergangenheit, mache auch die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar höhere Freibeträge für die arbeitende Bevölkerung zwingend. "Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert", sagte der FDP-Politiker dem RND.

Zum Jahreswechsel war der Grundfreibetrag auf 11 604 Euro gestiegen, der Kinderfreibetrag auf 9312 Euro. Lindners Argumentation zufolge wären wegen der deutlichen Bürgergeld-Erhöhung aber noch höhere Freibeträge nötig. Die SPD dagegen hält es für ungerecht, den Kinderfreibetrag anzuheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. So würden nur Familien mit hohen Einkommen entlastet. Für Familien mit niedrigeren Einkommen sei das Kindergeld ausschlaggebend. Die Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, Heidi Reichinnek, warf Lindner "Parteipolitik auf dem Rücken der Familien" vor.

Was das mit der Kindergrundsicherung zu tun hat

Ab 2025 sollen die Leistungen für Familien nach den Plänen der Ampel-Regierung in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden, darunter neben dem Kindergeld auch Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag. Damit soll erreicht werden, dass künftig alle Familien, denen entsprechende Leistungen zustehen, diese auch vollumfänglich erhalten. Ein höheres Kindergeld würde also zu einer höheren Kindergrundsicherung führen.

Aktuell ist aber noch völlig offen, ob die Einführung zum Januar 2025 überhaupt gelingt. Denn das Gesetz ist im Bundestag noch nicht beschlossen - und FDP und Grüne sind unzufrieden mit der Vorlage von Familienministerin Lisa Paus (Grüne)./tam/DP/jha



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   17 18 19 20 21   Berechnete Anzahl Nachrichten: 415     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
05.05.2024 11:12 Ärztepräsident warnt vor Problemen durch Ruhestandswelle
05.05.2024 11:11 Geldreserven von Berkshire Hathaway wachsen weiter
05.05.2024 11:11 ROUNDUP: Handel und Geopolitik - Chinas Staatschef Xi starte...
05.05.2024 11:09 Energiekosten-Anteil am Einkommen für viele Ostdeutsche bes...
05.05.2024 11:08 Sammelklage gegen Vodafone: Schon 40 000 Kunden wollen mitma...
05.05.2024 11:08 Tesla-Protestcamp: Aktivisten kündigen weitere Aktionen an
05.05.2024 11:08 Weniger Gespräche übers klassische Telefon - Online-Dienst...
05.05.2024 10:33 «Lektion zur richtigen Zeit»: DEB-Team noch nicht in WM-Form
05.05.2024 06:11 Energiekosten-Anteil am Einkommen für viele Ostdeutsche hoch
05.05.2024 05:49 Chinas Staatschef Xi bricht zu Europareise auf
05.05.2024 05:25 Sammelklage gegen Vodafone: 40.000 Kunden wollen mitmachen
05.05.2024 04:50 dpa-AFX KUNDEN-INFO: Impressum
05.05.2024 04:50 dpa-AFX KUNDEN-INFO: Finanzanalysen in den dpa-AFX Diensten
05.05.2024 04:20 Weniger Gespräche übers Telefon - Online-Dienste ziehen an
05.05.2024 02:04 Buffett lässt Geldreserven von Berkshire Hathaway wachsen
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
07.05.2024

ULKER GIDA
Geschäftsbericht

AETERNA ZENTARIS
Geschäftsbericht

SINO AG
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

EFFECTOR THERAPEUTICS
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services