Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
24.04.2024 16:47

ROUNDUP: Abgeordneter ruft Verfassungsgericht wegen Klimaschutz-Reform an

KARLSRUHE/BERLIN (dpa-AFX) - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes. Er begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit einer "extrem verkürzte Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.

"Die Ampel weicht Klimaschutzziele nicht nur unzulässig auf, sondern führt ein Verfahren, das bei keinem Kleingartenverein zulässig wäre", sagte Heilmann der Deutschen Presse-Agentur. "Die Fehler sind massiver als beim sogenannten Heizungsgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Umso mehr müssen wir uns darum kümmern, dass es auch verfassungskonform ist."

Heilmann will die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. Heilmann hat eine Entscheidung bis um 9.00 Uhr am Freitag beantragt. In der Hauptsache möchte Heilmann feststellen lassen, dass sein Recht als Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" verletzt worden sei. Er schlägt vor, dies mit dem Verfahren zum Heizungsgesetz zu verbinden.

Die geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Die Kritik am Gesetz

Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Auch Heilmann befürchtet in seinem Antrag "eine Abschwächung der Klimaziele für das laufende Jahrzehnt und eine Verschiebung von CO2-Reduzierungslasten gerade im Verkehr und von Gebäuden in das Folgejahrzehnt". Die Bundesregierung müsse mit der Reform zwar ständig Berichte vorlegen, aber erst sehr spät konkrete Pläne, falls mehr Anstrengungen beim Klimaschutz nötig würden. "Es geht um massive Grundrechtsfragen", betonte Heilmann. "Was verschlampen wir heute, was morgen gemacht werden muss?" Er sehe eine große Gefahr, dass sowohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären könnten.

Ampel-Fraktionen weisen Bedenken zurück

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte: "Der Änderungsantrag, der am Freitagmittag verschickt wurde, hat im wesentlichen drei Änderungen auf 3,5 Seiten. Diese verändern die Systematik des Gesetzes nicht."

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, betonte, alle üblichen Fristen der Bundestags-Geschäftsordnung seien eingehalten worden. Es sei nicht zu beanstanden, dass es nach einer Anhörung noch eine Änderung gegeben habe, außerdem seien die Änderungen nicht besonders umfangreich. "Die Abgeordneten des Bundestages hatten und haben die Gelegenheit, den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag eingehend zu lesen und sich vor der abschließenden Beratung eine Meinung dazu zu bilden."

FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler äußerte sich ähnlich. "Die Koalition hat die Reform des Klimaschutzgesetzes durch die regulären parlamentarischen Prozesse geführt, ohne Sondersitzungen oder unnötige Eile", erklärte er. "Dass Heilmann das planwirtschaftliche Klimaschutzgesetz auch in der Sache nicht verändern will, zeigt wieder mal, dass die CDU ihren marktwirtschaftlichen Kompass verloren hat."

Das Kabinett hatte die Reform bereits im Juni vergangenen Jahres beschossen. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP einigten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und gaben dies einen Tag später bekannt. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.

Blaupause ist das Verfahren gegen das Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. "Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren", erklärte Heilmann nun. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher./hrz/DP/ngu



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   10 11 12 13 14    Berechnete Anzahl Nachrichten: 868     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
03.05.2024 13:25 Aufstieg im Derby? Die Erstliga-Geschichte des FC St. Pauli
03.05.2024 13:21 Kreml mit scharfer Kritik an Macron und Cameron
03.05.2024 13:15 Ministerien reichen Meldungen zum Haushalt 2025 fristgerecht...
03.05.2024 13:12 Ölpreise stoppen vorerst Talfahrt - Deutliche Verluste auf ...
03.05.2024 13:03 Börse Frankfurt-News: "Große Kurssprünge bei Unterne...
03.05.2024 13:02 ROUNDUP: Berlin übernimmt Fernwärme - Nächstes Ziel: Verz...
03.05.2024 12:53 Jefferies belässt Diageo auf 'Hold' - Ziel 2900 Pence
03.05.2024 12:44 ROUNDUP: Katek-Übernahme verhilft Technologiekonzern Kontro...
03.05.2024 12:41 Lindner: Zoll hilft Wirtschaft und schützt Verbraucher
03.05.2024 12:41 Gericht lehnt Klimaplan der britischen Regierung als rechtsw...
03.05.2024 12:41 Devisen: Euro legt leicht zu - Norwegische Krone steigt deut...
03.05.2024 12:37 Deutsche Bank Research lässt Vestas auf 'Hold' - Ziel 220 K...
03.05.2024 12:36 Deutsche Bank Research lässt Rational auf 'Hold' - Ziel 777...
03.05.2024 12:36 DZ Bank hebt fairen Wert für Linde auf 482 Dollar - 'Kaufen'
03.05.2024 12:36 AKTIE IM FOKUS 2: Optimistischere Prognose treibt Henkel auf...
03.05.2024 12:35 'Kohle gegen Kohle' - Klimaaktivisten wollen RWE Gebiet abka...
03.05.2024 12:35 Deutsche Bank Research belässt ArcelorMittal auf 'Hold'
03.05.2024 12:34 Deutsche Bank Research belässt Novo Nordisk auf 'Buy'
03.05.2024 12:34 Warburg Research belässt Rational auf 'Hold' - Ziel 770 Euro
03.05.2024 12:34 Deutsche Bank Research belässt ING auf 'Buy' - Ziel 15 Euro
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
04.05.2024

MOLD TEK PLASTIC
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

KOTAK MAH BK
Geschäftsbericht

CENTRAL DEPOSITORY SERVICES (I) LTD
Geschäftsbericht

BERKSHIRE HATHAWAY INC.
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services